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   LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,12931)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.04.2012 - 5 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,12931)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. April 2012 - 5 Sa 466/11 (https://dejure.org/2012,12931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsübergang, Unternehmen (betriebsmittelreiches), Stauerei, Hafenumschlagbetrieb, Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsstilllegung

  • IWW

    BGB § 613a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Gabelstaplerfahrers bei endgültiger Einstellung der Betriebstätigkeit eines Hafenumschlagsbetriebs; Begründetheit eines Feststellungsantrags bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum Übergang eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Gabelstaplerfahrers bei endgültiger Einstellung der Betriebstätigkeit des Hafenumschlagsbetriebs; unbegründeter Feststellungsantrag bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum Übergang des betriebsmittelreichen ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung eines Gabelstaplerfahrers bei endgültiger Einstellung der Betriebstätigkeit eines Hafenumschlagsbetriebs; unbegründeter Feststellungsantrag bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zum Übergang eines betriebsmittelreichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme auch objektiv als Betriebsstilllegung und nicht etwa als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG, Urt. v. 09.02.1994 - 2 AZR 666/93 -, AP Nr. 105 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 -, NZA 2011, 1143 ff.).

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (BAG, Urt. v. 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 -, AP Nr. 237 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 -, a.a.O.).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht bei (ständige Rspr.: vgl. nur BAG, Urt. v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 -, a.a.O. m. w. Rspr.-Nachw.).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Der Arbeitgeber muss endgültig entschlossen sein, den Betrieb stillzulegen (BAG, Urt. v. 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 -, a.a.O.).

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (BAG, Urt. v. 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 -, AP Nr. 237 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 -, a.a.O.).

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Legt er hierbei dar, dass der in Anspruch genommene Betriebserwerber die wesentlichen Betriebsmittel nach Einstellung des Geschäftsbetriebs des bisherigen Inhabers verwendet, um einen gleichartigen Geschäftsbetrieb zu führen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies aufgrund eines Rechtsgeschäfts i. S. v. § 613a BGB geschieht (BAG, Urt. v. 15.05.1985 - 5 AZR 276/84 -, AP Nr. 41 zu § 613a BGB; LAG Köln, Urt. v. 22.07.2010 - 7 Sa 146/10 -, zit. n. Juris; ErfK/Preis, 12. Aufl., Rn. 177 zu § 613a BGB).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme auch objektiv als Betriebsstilllegung und nicht etwa als Betriebsveräußerung darstellt, weil die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung bewertet (BAG, Urt. v. 09.02.1994 - 2 AZR 666/93 -, AP Nr. 105 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 26.05.2011 - 8 AZR 37/10 -, NZA 2011, 1143 ff.).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Demgemäß ist von einer Betriebsstilllegung auszugehen, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern kündigt, etwaige Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (BAG, Urt. v. 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 -, AP Nr. 154 zu § 613a BGB),.
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Auch ist im Fall einer Auftragsneuvergabe die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EugH, Urt. v 15.12.2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres], zit. n. Juris; BGH, Urt. v. 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 -, AP Nr. 305 zu § 613a BGB).
  • LAG Köln, 22.07.2010 - 7 Sa 146/10

    Betriebsübergang; Teilbetriebsübergang; Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Legt er hierbei dar, dass der in Anspruch genommene Betriebserwerber die wesentlichen Betriebsmittel nach Einstellung des Geschäftsbetriebs des bisherigen Inhabers verwendet, um einen gleichartigen Geschäftsbetrieb zu führen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies aufgrund eines Rechtsgeschäfts i. S. v. § 613a BGB geschieht (BAG, Urt. v. 15.05.1985 - 5 AZR 276/84 -, AP Nr. 41 zu § 613a BGB; LAG Köln, Urt. v. 22.07.2010 - 7 Sa 146/10 -, zit. n. Juris; ErfK/Preis, 12. Aufl., Rn. 177 zu § 613a BGB).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 5 Sa 466/11
    Auch ist im Fall einer Auftragsneuvergabe die Überlassung der Betriebsmittel zur eigenwirtschaftlichen Nutzung keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung eines Betriebsübergangs vom ursprünglichen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer (EugH, Urt. v 15.12.2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres], zit. n. Juris; BGH, Urt. v. 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 -, AP Nr. 305 zu § 613a BGB).
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. April 2012 - 5 Sa 466/11 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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