Weitere Entscheidung unten: LAG München, 02.04.2014

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14   

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https://dejure.org/2014,16870
LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14 (https://dejure.org/2014,16870)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.05.2014 - 5 Sa 60/14 (https://dejure.org/2014,16870)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 5 Sa 60/14 (https://dejure.org/2014,16870)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Drohung mit der Presse rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Drohung mit der Presse rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • ra.de
  • anwalt24.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Sekretärs der Geschäftsführung bei Drohung mit gezielter Veröffentlichung von Geschäftsunterlagen für den Fall seiner Kündigung

  • rechtsportal.de

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Sekretärs der Geschäftsführung bei Drohung mit gezielter Veröffentlichung von Geschäftsunterlagen für den Fall seiner Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf ich brisante Betriebsinterna an die Öffentlichkeit bringen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drohung mit der Presse - Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Drohung mit der Presse rechtfertigt Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Presse kann Kündigung rechtfertigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
    Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20, NZA 2014, 250).

    Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Berufungskammer folgt, bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer Abmahnung dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 21 mwN, aaO).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
    Die Berechtigung zur Offenbarung von Informationen ist jedoch gegen die Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers abzuwägen (so auch BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - AP BGB § 626 Nr. 240).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
    Entgegen der Ansicht der Berufung hat der Kläger in diesen vier Jahren keinen "Vorrat an Vertrauen" erarbeitet, der iSd. von ihm zitierten "Emmely"-Entscheidung des BAG (10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229) durch den Vorfall nicht vollständig aufgezehrt worden wäre.
  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung darüber, ob diese Drohung im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.07.2011 (EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08 - [Heinisch] Rn. 63 ff., AP BGB § 626 Nr. 235) rechtswidrig war.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
    Sein nötigendes Verhalten wäre grundsätzlich sogar geeignet gewesen, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (so schon BAG 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149).
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Rechtsprechung
   LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14, 5 Sa 59/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28841
LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14, 5 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28841)
LAG München, Entscheidung vom 02.04.2014 - 5 Sa 60/14, 5 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28841)
LAG München, Entscheidung vom 02. April 2014 - 5 Sa 60/14, 5 Sa 59/14 (https://dejure.org/2014,28841)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 112 BetrVG, § ... 17 KSchG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 216 b SGB III, §§ 169 ff. SGB III, §§ 169 ff SGB III, Art. 9 Abs. 3 GG, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, § 305 c Abs. 2 BGB, § 75 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 112 Abs. 1 Satz 3, 77 Abs. 4 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 139 BGB, §§ 9 TVG, 108 Abs. 4 ArbGG, § 111 SGB III, § 3 Nr. 2 EStG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und Sozialtarifvertrag; Unbegründete Zahlungsklage eines nichtorganisierten Arbeitnehmers auf erhöhte Entgelt- und Abfindungszahlungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 75 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 3
    Tarifsozialplan, Differenzierung nach Gewerkschaftsmitgliedschaft

  • rechtsportal.de

    Wirksame Differenzierungsklausel zugunsten von Gewerkschaftsmitgliedern in Transfer- und Sozialtarifvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 117/09

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Es bestehen eben keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien eine solche Regelung getroffen hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit der Stichtagsregelung ausgegangen wären (vgl. BAG v. 22.09.2010 - 4 AZR 117/09).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz bindet den Arbeitgeber an selbst aufgestellte Regeln, nicht an die Befolgung auf ihn - auch vermeintlich - von außen einwirkender Normbefehle (vgl. BAG v. 22.09.2010 - 4 AZR 117/09).

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Insbesondere schränken einfache Differenzierungsklauseln weder die Handlungs- noch die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers ein (im Unterschied zu qualifizierten Differenzierungsklauseln, vgl. BAG v. 23.03.2011 4 AZR 366/09, NZA 2011, S. 920).

    5 Sa 60/14 - 28 unterschiedliches Leistungsniveau gegenüber einem Arbeitsverhältnis desselben Betriebes, in dem es hieran fehlt (vgl. BAG v. 23.03.2011 - 4 AZR 366/09, NZA 2011, S. 920).

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    5 Sa 60/14 - 25 vidualvertraglicher Ebene die tariflich vorgesehene Ungleichbehandlung beseitigt (vgl. BAG v. 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, NZA 2009, S. 1028).

    Für eine solche Konstellation scheidet deshalb ein denkbarer Anspruch auf "Gleichbehandlung nach oben" aus, denn Voraussetzung wäre jedenfalls eine überhaupt bestehende Pflicht zur Gleichbehandlung (vgl. BAG v. 18.03.2009 - 4 AZR 64/08, NZA 2009, S. 1029, Rn. 127).

  • LAG München, 16.10.2013 - 11 Sa 385/13

    Differenzierungsklausel, Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Die fehlende Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag stellt eine nicht mehr veränderbare Tatsache dar, weswegen von dieser Anknüpfung auch kein Druck ausgehen kann, nunmehr der Gewerkschaft beizutreten (für die Zulässigkeit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gewerkschaftsmitglieder zum Stichtag in § 1 Ergänzungs-TV vgl. LAG München v. 08.04.2014 - 9 Sa 82/14; v. 25.07.2013 - 4 Sa 166/13; v. 09.08.2013 - 8 Sa 239/13; v. 08.10.2013 - 6 Sa 421/13; v. 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; - a. A.: LAG München v. 28.08.2013 - 10 Sa 135/13).

    Nur die beschriebene Berechnung wird dem Sinn und Zweck der vertraglichen i. V. m. der in Bezug genommenen tariflichen Regelung gerecht (LAG München v. 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; vgl. zur tariflichen Regelung auch Spruch der Tarifschiedsstelle v. 14.12.2012).

  • LAG München, 28.08.2013 - 10 Sa 135/13

    Sozialtarifvertrag/Differenzierungsklausel/Stichtagsregelung/"Anpassung nach

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Er mache sich die Ausführungen der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München im Urteil vom 28.08.2013 (10 Sa 135/13) zu eigen, soweit dort die Unwirksamkeit des ErgänzungsTV festgestellt worden sei.

    Die fehlende Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Stichtag stellt eine nicht mehr veränderbare Tatsache dar, weswegen von dieser Anknüpfung auch kein Druck ausgehen kann, nunmehr der Gewerkschaft beizutreten (für die Zulässigkeit der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Gewerkschaftsmitglieder zum Stichtag in § 1 Ergänzungs-TV vgl. LAG München v. 08.04.2014 - 9 Sa 82/14; v. 25.07.2013 - 4 Sa 166/13; v. 09.08.2013 - 8 Sa 239/13; v. 08.10.2013 - 6 Sa 421/13; v. 16.10.2013 - 11 Sa 385/13; - a. A.: LAG München v. 28.08.2013 - 10 Sa 135/13).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    5 Sa 60/14 - 29 trag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Zwecke gelten (vgl. BAG v. 17.04.2013 - 10 AZR 281/12, NZA 2013, S. 787).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Allerdings greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (vgl. BAG v. 22.12.2009 - 3 AZR 895/07).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung des § 305 c Abs. 2 BGB nicht (vgl. BAG v. 24.01.2013 - 8 AZR 965/11, NZA-RR 2013, S. 400).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 123/95

    13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechter zu stellen (vgl. BAG v. 06.12.1995 - 10 AZR 123/95 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

    Auszug aus LAG München, 02.04.2014 - 5 Sa 60/14
    Bei einer ergänzenden Vertragsauslegung ist zu fragen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (vgl. BAG v. 12.12.2012 - 4 AZR 65/11, ZTR 2013, S. 558).
  • LAG München, 26.11.2013 - 9 Sa 553/13

    Differenzierungsklausel Tarifvertrag

  • LAG München, 09.08.2013 - 8 Sa 239/13

    Tarifsozialplan, Gleichbehandlung

  • LAG München, 25.07.2013 - 4 Sa 166/13

    Wirksamkeit einer einfachen tariflichen Differenzierungsklausel mit

  • LAG München, 08.10.2013 - 6 Sa 421/13

    Tarifliche Differenzierungsklausel

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 471/14

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. April 2014 - 5 Sa 60/14 - wird zurückgewiesen.
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