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   LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19   

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LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19 (https://dejure.org/2019,22311)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2019 - 5 Sa 676/19 (https://dejure.org/2019,22311)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 (https://dejure.org/2019,22311)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern zum Ablauf des Kalenderjahres

  • IWW

    § 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, EGRL 88/2003 Art 7, § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG,; § 7 Abs. 3 S. 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG

  • Betriebs-Berater

    Keine Belehrungspflichten des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf drohenden Urlaubsverfall bei langer Krankheit des Arbeitnehmers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03. des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einer langfristig erkrankten Arbeitnehmerin nicht; ...

  • rechtsportal.de

    Keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall gegenüber länger erkranktem Arbeitnehmer Unterschiedliche Belehrungspflichten über Verfall von Urlaub bei gesunden und kranken Arbeitnehmern kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz Belehrungspflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Belehrung zur Übertragung von Urlaub bei Erkrankung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei dauererkrankten Mitarbeitern

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Belehrungspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Belehrungspflichten des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Urlaub: Keine Belehrungspflicht bei Dauererkrankungen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen während einer Langzeiterkrankung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen während einer Langzeiterkrankung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 584
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).

    Die Norm ist zwingend (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

    Dies gilt unabhängig davon, dass typabhängig die Anpassung an Nachtarbeit von Mensch zu Mensch unterschiedlich gut erfolgt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12).

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsleistungen nehmen der Nachtarbeit dabei nicht ihre spezifische Gesundheitsgefährdung, dienen aber unmittelbar oder mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    (2) Vor dem Hintergrund dieser Grundsätze ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 25 Prozent des Bruttostundenlohns regelmäßig als angemessen i.S.d. § 6 Abs. 5 ArbZG anzusehen (hierzu ausführlich: BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (so im Ergebnis schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01; umfassend BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sich eine aus solchen Faktoren herrührende geringere Grundvergütung bereits indirekt auf die Höhe des Nachtarbeitszuschlags bzw. die Vergütungshöhe für bezahlte freie Tage auswirkt (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

    Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein Abweichen nach unten nur dann in Betracht, wenn - wie etwa in dem auch von der Beklagten unter Bezug auf die bundesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung benannten Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Das Arbeitsgericht hat seine Entscheidung maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. April 2018 (5 AZR 25/17) gestützt und sich der dortigen Argumentation angeschlossen.

    Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und der maßgeblichen Bedeutung der Zustellung von Tageszeitungen im Rahmen der Pressefreiheit bedürfe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 25.04.2018 (5 AZR 25/17) in jedem Fall einer Korrektur, spätestens durch den "eigentlich" zuständigen 10. Senat.

    Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).

    Für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller hat das Bundesarbeitsgericht zudem zuletzt - wie auch bei anderen Arbeitnehmern in Dauernachtarbeit - einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent für angemessen erachtet (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; noch anders - 10 Prozent -, wenn auch dort nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).

    Ist der Arbeitnehmer Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5 ArbZG, verbietet sich eine unterschiedliche Höhe des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG je nach Umfang der geleisteten Nachtarbeitsstunden (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17).

    Ganz im Gegenteil hat das Bundesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 25. April 2018 (5 AZR 25/17) die Frage der Höhe von Nachtzuschlägen für Zeitungszusteller abschließend beurteilt.

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsleistungen nehmen der Nachtarbeit dabei nicht ihre spezifische Gesundheitsgefährdung, dienen aber unmittelbar oder mittelbar dem Gesundheitsschutz (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    Außerdem soll der Nachtarbeitszuschlag in einem gewissen Umfang den Arbeitnehmer für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 m.w.N.; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    Vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung des "angemessenen" Ausgleichs um die Ausfüllung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die letztlich den Gerichten für Arbeitssachen obliegt, wenn Streit über dessen Umfang besteht (statt aller: BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 423/14; BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    Unabhängig von anderen Zwecken der steuerrechtlichen Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG kann aus ihr jedenfalls entnommen werden, dass auch der Gesetzgeber eine Größenordnung in Höhe von 25 Prozent grundsätzlich als angemessen angesehen hat (zu diesem Gedanken schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01).

    Bei der Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit ist deshalb regelmäßig ein Nachtarbeitszuschlag i.H.v. 30 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl freier Tage als angemessen anzusehen (so im Ergebnis schon BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01; umfassend BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen kann oder in einem solchen Fall "nur" die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04).

    Relevanz kann die letztgenannte Erwägung aber nur in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingend mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist, so bei überragenden Gründen des Gemeinwohls (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04).

    Kann bei Dauernachtarbeit mit dem Zuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden, kommt ein Abweichen nach unten nur dann in Betracht, wenn - wie etwa in dem auch von der Beklagten unter Bezug auf die bundesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung benannten Rettungswesen - überragende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    (1) Nachtarbeit ist nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich für jeden Menschen schädlich und hat negative gesundheitliche Auswirkungen (statt aller: BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91).

    Die Regelungen in § 6 ArbZG dienen - in Umsetzung des Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91) und in Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG - in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers vor eben diesen für ihn schädlichen Folgen der Nacht- und Schichtarbeit (zur Gesetzesbegründung: BT-Drs. 12/5888, S. 21).

    (aaaa) Unter anderem mit dieser Regelung zur Nachtarbeit sollte infolge eines Handlungsauftrags des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83, 1 BvL 10/91) dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer genüge getan werden (hierzu ausdrücklich die Gesetzesbegründung BT-Drs. 12/5888, S. 21 und 25).

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Die Vertragsparteien können sich zudem dauerhaft auf eine Variante des Ausgleichs festlegen (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14; BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).

    aa) Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf "angemessenen Ausgleich" kann durch einzelvertragliche Regelung näher ausgestaltet werden (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).

    Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil z.B. in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (statt aller BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).

  • BVerfG, 20.04.1999 - 1 BvQ 2/99

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das "630

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Das für eine demokratische Grundordnung bestehenden Informationsbedürfnis der Bevölkerung besteht im Hinblick auf gedruckte Tagespresse vor Aufnahme der Arbeit und des damit einhergehenden großen Teils sozialen Miteinanders genau zu diesem Zeitpunkt, zu dem Zeitungen dann aber bereits zugestellt sein müssen (so auch bereits: BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).

    Diese besondere Form des Zeitungsvertriebs ist gerade für Tageszeitungen, die in besonderer Weise aktualitätsbezogen sind, wichtig, da der Kunde regelmäßig erwartet und den Kauf der Zeitung - das Abonnement - davon abhängig macht, dass er die Zeitung zu entsprechender Zeit zugestellt erhält (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99; BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Für in Dauernachtarbeit tätige Zeitungszusteller hat das Bundesarbeitsgericht zudem zuletzt - wie auch bei anderen Arbeitnehmern in Dauernachtarbeit - einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent für angemessen erachtet (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17; noch anders - 10 Prozent -, wenn auch dort nicht entscheidungserheblich: BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).

    Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08).

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Diese besondere Form des Zeitungsvertriebs ist gerade für Tageszeitungen, die in besonderer Weise aktualitätsbezogen sind, wichtig, da der Kunde regelmäßig erwartet und den Kauf der Zeitung - das Abonnement - davon abhängig macht, dass er die Zeitung zu entsprechender Zeit zugestellt erhält (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99; BVerfG 20. April 1999 - 1 BvQ 2/99).

    Zu ihnen gehören auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Wahrung der Belange der Arbeitnehmer, maßgeblich auch die des Arbeitszeitgesetzes (BVerfG 29. April 2003 - 1 BvR 62/99) und hier u.a. die Regelung in § 6 Abs. 5 ArbZG.

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19
    Der Grundrechtsschutz beschränkt sich nicht auf die Erstellung des Inhalts, sondern bezieht auch inhaltsbezogene Hilfsfunktionen von Presseunternehmen ein (BVerfG 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82; BVerfG 10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche

    Urlaubsansprüche langandauernd erkrankter Arbeitnehmer erlöschen auch dann mit dem 31. März des zweiten Folgejahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit nicht auf den drohenden Verfall der Urlaubsansprüche hingewiesen hat (vgl. LAG Hamm 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19).

    49 c) Dass die beklagte Arbeitgeberin im vorliegenden Fall nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Kläger tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem sie ihn, erforderlichenfalls förmlich, aufgefordert hat, dies zu tun, und ihm klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird, hindert nach Auffassung der Kammer jedoch nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs des langandauernd arbeitsunfähigen Klägers zum 31. März des 2. Folgejahres (vgl. LAG Hamm 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn. 27 ff.; aA. ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34 ff.).

    (2) Das LAG Hamm (24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn.28) hat zudem zutreffend darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber, solange die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers andauert, nicht in der Lage ist, einen zutreffenden konkreten Hinweis hinsichtlich des Verfalls des Urlaubsanspruchs erteilen.

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 401/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Langzeiterkrankung - Hinweispflichten des

    Diese Pflicht bestehe erst nach Wiedergenesung des Arbeitnehmers bezogen auf die konkreten Urlaubsansprüche (LAG Hamm Urteil vom 24.07.2019 (5 Sa 676/19).

    c) Dass die beklagte Arbeitgeberin im vorliegenden Fall nicht dafür Sorge getragen hat, dass der Kläger tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem sie ihn, erforderlichenfalls förmlich, aufgefordert hat, dies zu tun, und ihm klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird, hindert nach Auffassung der Kammer jedoch nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs des langandauernd arbeitsunfähigen Klägers zum 31. März des 2. Folgejahres (vgl. LAG Hamm 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn. 27 ff.; aA. ArbG Berlin 13. Juni 2019 - 42 Ca 3229/19 - Rn. 34 ff.).

    (2) Das LAG Hamm (24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 - Rn.28) hat zudem zutreffend darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber, solange die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers andauert, nicht in der Lage ist, einen zutreffenden konkreten Hinweis hinsichtlich des Verfalls des Urlaubsanspruchs zu erteilen.

    des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen, besteht bei einem langfristig erkrankten Arbeitnehmer nicht; diese Pflicht besteht erst wieder nach (nachgewiesener) Wiedergenesung bezogen auf die konkreten Ansprüche des Arbeitnehmers, so auch LAG Hamm, 24.07.2019 -5 Sa 676/19 juris im Leitsatz).

  • ArbG Köln, 30.09.2021 - 8 Ca 2545/21

    Keine Mitwirkungsobliegenheit zur Urlaubsgewährung bei langzeiterkrankten

    Beim langzeiterkrankten Arbeitnehmer werden die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung erst mit dem Zeitpunkt der Wiedergenesung fällig (Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19).

    Die erkennende Kammer schließt sich insofern der Rechtsprechung des LAG Hamm (Urteil vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19; zustimmend Bettinghausen, BB 2020, S. 1912 ff.; Grimm, ArbRB 2019, S. 298 f.) an.

    Richtigerweise wird damit auch exakt zu diesem Zeitpunkt (Wiedergenesung des Arbeitnehmers) die Mitwirkungsobliegenheit fällig (so auch LAG Hamm 24.07.2019, 5 Sa 676/19).

  • LAG Hamm, 17.02.2022 - 5 Sa 872/21

    Urlaubsanspruch trotz Arbeitsunfähigkeit; Rechtmäßiges Berufen des Arbeitgebers

    aa) Diesen Ausführungen, mit denen der Entscheidung der hier entscheidenden Kammer ( Urteil vom 24. Juli 2019, 5 Sa 676/19, juris ) entgegengetreten wird, die dort ausgeführt hatte, dass die Mitwirkungsobliegenheiten in einem solchen Fall bis zur Wiedergenesung ruhen, schließt sich die Kammer nunmehr an.
  • ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 594/19
    Eine Belehrungspflicht des Arbeitgebers dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12 des Kalenderjahres oder bis zum 31.03 des Folgejahres im Falle der Übertragung erlöschen, besteht bei einem langfristig erkranken Arbeitnehmer nicht (LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19, juris).

    Eine Belehrung als Obliegenheit des Arbeitsgebers ergibt nur dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, auf diese zu reagieren und den Urlaub tatsächlich zu nehmen, was im Falle einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit nicht der Fall ist (LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19, juris).

    Eine Beantragung oder Erteilung des Urlaubs war objektiv nicht möglich (LAG Hamm, Urteil vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19, juris).

  • VG Köln, 31.08.2020 - 15 K 8349/18
    Eine solche Beantragung oder Erteilung des Urlaubs war vielmehr objektiv nicht möglich, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 -, juris, Rn. 33 ff.

    Nach Ablauf dieses Zeitraums, der in § 7 Abs. 3 EUrlV mit 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres des Entstehens festgelegt ist, erlischt der Urlaubsanspruch in jedem Fall, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2019 - 5 Sa 676/19 -, juris, Rn. 39 ff.

  • LAG Hamm, 09.02.2023 - 5 Sa 568/22

    Herausgabeanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung; Mitwirkungsobliegenheit

    Eine freie Entscheidung über die Verwirklichung des Anspruchs sei - ohne dass es auf die Aufforderungen und Hinweise des Arbeitgebers ankäme - von vornherein ausgeschlossen, weil die Arbeitsunfähigkeit auf psychischen oder physischen Beschwerden beruhe und vom Willen des Arbeitnehmers unabhängig sei (BAG, EuGH-Vorlage vom 07. Juli 2020, 9 AZR 401/19 (A), NZA 2020, 1541-1547, Rn. 19 - 27 unter Verweis auf st. Rspr., vgl. EuGH 25. Juni 2020, C-762/18 und C-37/19, [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria] Rn. 66; 4. Oktober 2018, C-12/17, [Dicu] Rn. 32, 33 mwN; so auch LAG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2022, 5 Sa 872/21, Rn. 32 - 46, juris, mit dem sich die hier entscheidende Kammer unter Aufgabe der hiervon abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 24. Juli 2019, 5 Sa 676/19, juris, mit dem die Hinweispflichten während einer andauernden Arbeitsunfähigkeit verneint wurden und Anschließung an die Rechtsprechung des BAG).
  • VG Bayreuth, 24.05.2022 - B 5 K 21.1083

    Finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub eines Offiziers bei krankheitsbedingter

    Selbst wenn der Dienstherr zu Beginn des Jahres 2018 noch nicht wusste, wie lange die Dienstunfähigkeit des Klägers andauern würde, bestand solange keine Belehrungspflicht, solange die Dienstunfähigkeit anhielt, da während der Dienstunfähigkeit eine Beantragung oder Erteilung des Urlaubs objektiv nicht möglich war (vgl. LAG Hamm, U.v. 24.7.2019 - 5 Sa 676/19 - juris Rn. 33ff; VG Sigmaringen, U.v. 26.1.2021 - 2 K 5279/19); hinzu kommt, dass der Dienstherr jedenfalls seit 08.02.2018 um die dauerhafte Dienst- und Verwendungsunfähigkeit des Klägers wusste und daher nicht von einer baldigen Besserung seines Gesundheitszustandes ausgehen konnte.
  • VG Ansbach, 18.11.2020 - AN 16 K 19.02192

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei langjähriger, dauerhafter Dienstunfähigkeit

    Dieser Sinn und Zweck kann aber in einem Fall wie dem vorliegenden nicht mehr erreicht werden, wenn der Beamte auch tatsächlich überhaupt nicht mehr in der Lage ist, den Urlaub zu nehmen (vgl. auch LAG Rheinland Pfalz, Urt. v. 15.1.2020 - 7 Sa 284/19 - juris Rn. 28 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 24.7.2019 - 5 Sa 676/19 - juris; a.A. ArbG Berlin, Urt. v. 13.6.2029 - 42 Ca 3229/19 - juris).
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