Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 68/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- IWW
§ 1908f BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG,... § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 314 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, §§ 1 ff. KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Vereinsbetreuers bei vorsätzlich wahrheitswidriger Erfassung von Hausbesuchen; Beginn der Kündigungsfrist bei Arbeitszeitbetrug mit Einreichung der Monatsstundenerfassung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- arbeitsrecht-hessen.de
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVR-Caritas § 16 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung einer Vereinsbetreuerin bei vorsätzlich wahrheitswidriger Erfassung von Hausbesuchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs rechtmäßig
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.01.2015 - 2 Ca 185/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 68/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01
Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 68/15
Hinzu kommt, dass die Klägerin gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG keinen Kündigungsschutz genoss, weil der Beklagte nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt (BAG 16.01.2003 - 2 AZR 609/01 - EzA KSchG § 23 Nr. 25). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 68/15
Das ist der Fall, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15, 16 mwN, Juris). - BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - 5 Sa 68/15
Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit den Arbeitnehmern selbst und füllt ein Arbeitnehmer entsprechende Formulare vorsätzlich falsch aus, liegt darin in aller Regel ein schwerer Vertrauensmissbrauch (BAG 26.09.2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54 mwN, NZA 2014, 443).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
Eine solche Pflichtverletzung setzt allerdings die konkrete Verpflichtung zur Selbstdokumentation abgeleisteter Arbeitszeiten voraus; der schwere Missbrauch verbindet sich nämlich vor allem mit der Vertrauensenttäuschung wegen vorsätzlich falscher Behandlung von Nachweispapieren oder -Daten (vgl. wie vor mit § 241 Abs. 2 BGB; zudem etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2015 - 5 Sa 68/15 - zu II 1 a der Gründe).