Rechtsprechung
   LAG München, 05.10.1994 - 5 Sa 698/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5047
LAG München, 05.10.1994 - 5 Sa 698/94 (https://dejure.org/1994,5047)
LAG München, Entscheidung vom 05.10.1994 - 5 Sa 698/94 (https://dejure.org/1994,5047)
LAG München, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 5 Sa 698/94 (https://dejure.org/1994,5047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Verfügungsanspruch ; Verfügungsgrund ; Entbindungsverfügung; Einstweilige Feststellungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 102 Abs. 5; ZPO § 138 Abs. 1, Abs. 2
    Entbindungsverfügung: Rechtsschutzinteresse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 458/06

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG -

    Der Prüfungsmaßstab der "Offensichtlichkeit" ist strenger; es wäre mit dem vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannten Eilbedürfnis für die Entbindung nicht vereinbar, müsste zunächst die häufig schwierigere Vorfrage der Ordnungsmäßigkeit des Widerspruches geprüft und bejaht werden, um dann über die Entbindung nach dem Offensichtlichkeitsmaßstab befinden zu können (ähnlich LAG München vom 05.10.1994, 5 Sa 698/94, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG München vom 17.12.2003, 5 Sa 1077/03, LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 4; Danko in Feichtinger/Danko, Die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung, Rn. 374 f.; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 7. Aufl. 2004, § 102 BetrVG Rn. 232; Fitting u.a., BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 102 Rn. 121; Kittner/Bachner in Däubler u.a., BetrVG, § 102 Rn. 277; Thüsing in Richardi, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 102 Rn. 251; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 62 Rn. 88; für entsprechende Anwendung Braasch in Düwell, Handkommentar zum BetrVG, 2. Aufl. 2006, § 102 Rn. 122).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 492/06

    Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien - wie hier - die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG umstritten ist (vgl. LAG München, Urteil vom 5.10.1994 - 5 Sa 698/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; Etzel, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage 2004, § 102 Rn. 234 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers: Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des

    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien - wie hier - die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG umstritten ist (vgl. LAG München, Urteil vom 5.10.1994 - 5 Sa 698/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; Etzel, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage 2004, § 102 Rn. 234 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 22.10.2008 - 5 SaGa 5/08

    Schlussredakteur ist kein Tendenzträger - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung -

    Offensichtlich unbegründet im Sinne von § 102 Abs. 5 S 2 Nr. 3 BetrVG ist ein Widerspruch des Betriebsrats nur dann, wenn sich seine Grundlosigkeit nach dem für die Entscheidung maßgeblichen Sach- und Streitstand bei unbefangener Beurteilung geradezu aufdrängt, die Grundlosigkeit "auf die Stirn geschrieben steht" (LAG München 05.10.1994 - 5 Sa 698/94 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 19; APS-Koch, 3. Aufl. 2007 Nr. 223 zu § 102 BetrVG mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 494/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien - wie hier - die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG umstritten ist (vgl. LAG München, Urteil vom 5.10.1994 - 5 Sa 698/94 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; Etzel, in: Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage 2004, § 102 Rn. 234 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

    Vielmehr ist das Rechtsschutzinteresse bereits dann gegeben, wenn zwischen den Parteien ­ wie im vorliegenden Fall ­ die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG umstritten ist (LAG München 05.10.1994 ­ 5 Sa 698/94 ­ LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 19 Beschäftigungspflicht; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 ­ 2 Sa 492/06 ­ zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht