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   LAG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 Sa 72/01   

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https://dejure.org/2001,4753
LAG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,4753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2001 - 5 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,4753)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 5 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,4753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Mobbing des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen Mobbing-Verhaltens eines Arbeitgebers; Durchführung von Kontrollmaßnahmen und Kontrollbesprechungen ; Anordnung und Durchführung von Leistungskontrollen in Form von Besprechungen; Wiederholungsgefahr bei Mobbing

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 a; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 922; ; ZPO § 935; ; ZPO § 936; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; ZPO § 938 Abs. 2; ; ZPO § 940; ; ZPO § 890; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 1004; ; ArbGG § 64 Abs. 7; ; BGB § 612 a; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch wegen Mobbing-Verhaltens des Arbeitgebers; einstweilige Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 2000 verstärkt festzustellenden Auseinandersetzungen mit dem Thema "Mobbing am Arbeitsplatz" und den dazu zwischenzeitlich ergangenen grundlegenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. Urteil des LAG Rheinland/Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01; Urteil des LAG Baden- Württemberg vom 27.07.2001 - 5 Sa 72/01; Urteil des Thüringer LAG vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00; Urteil des Thüringer LAG vom 15.02.2001 - 5 Sa 102/00; Urteil des Thüringer LAG vom 14.06.2004 - 1 Sa 148/01; Urteil des Thüringer LAG vom 28.06.2005 - 5 Sa 63/04) und den europaweit teilweise festzustellenden gesetzgeberischen Erkenntnissen und Umsetzungen (vgl. Schweden: Verordnung: AFS 1993: 17 zu Maßnahmen gegen Mobbing am Arbeitsplatz; vgl. Frankreich: Gesetz zur sozialen Modernisierung vom 17.01.2002 i. d. F. des Gesetzes Nr. 2003-6 vom 03.01.2003; Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) ist das Gericht davon überzeugt, dass zukünftig von der unabdingbaren Notwendigkeit ausgegangen werden muss, dass sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtssprechung mit diesem Phänomen und Problem auseinander zu setzen haben.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Danach ist es dem Arbeitgeber - hier der Krankenkasse A. - verboten, seinen Arbeitnehmer - hier den privat zusatzversicherten DO-Angestellten - bei einer Maßnahme zu benachteiligen, wenn bzw. weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte - Verbleib in der Zusatzversicherung - ausübt (vgl. hierzu grds. etwa LAG Baden-Württemberg Urt. v. 27.07.2001 - 5 Sa 72/01 - ; Sächsisches LAG Urt. V. 11.09.1998 - 3 Sa 821/98 - jew. bei juris Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 29.03.2019 - 3 ZB 16.1749

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing-Fällen

    Auch der vom Verwaltungsgericht angeführte vorläufige Rechtsschutz auf Einhaltung der Fürsorgepflicht bzw. auf Unterlassung von vom Kläger mehrfach als ehrverletzend bezeichneten Mobbinghandlungen wäre in Betracht gekommen (vgl. VG Aachen, B.v. 23.3.2011 - 1 L 46/11 - juris; LAG BW, U.v. 27.7.2001 - 5 Sa 72/01).
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    etwa LAG Baden-Württemberg 27.7.2001 - 5 Sa 72/01 - n.v. (Internet) [II.2b] nicht ohne weiteres "Sonderbehandlung".
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