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   LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09   

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https://dejure.org/2009,31313
LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09 (https://dejure.org/2009,31313)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.12.2009 - 5 Sa 739/09 (https://dejure.org/2009,31313)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 5 Sa 739/09 (https://dejure.org/2009,31313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten aus dem Dritten Reich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten aus dem Dritten Reich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten aus dem Dritten Reich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist ( BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83 , AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04 , NZA 2006, 98 bis 101).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Schließlich sind insbesondere das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragsverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ( BAG, Urteil vom 26.03.2009, Az: 2 AZR 953/07 - AP Nr. 220 zu § 626 BGB m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist ( BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83 , AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04 , NZA 2006, 98 bis 101).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Es muss eine Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das Vertragsverhältnis so schwer beeinträchtigt, dass dem Kündigenden - auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gegenpartei - die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses und dessen Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist ( BAG, Urteil vom 17.05.1984, Az.: 2 AZR 3/83 , AP Nr. 14 zu § 626 BGB, Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04 , NZA 2006, 98 bis 101).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Bei einem Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem Nationalsozialistischem Terrorsystem handelt es sich um eine grobe Beleidigung (BAG aaO.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.08.2006, Az.: 6 Sa 72/06 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 b; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.09.2008, Az: 8 TABV 10/08 - LAGE § 103 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form- und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme darstellen und eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigen ( BAG, Urteil vom 24.11.2005, Az: 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB m.w.N.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    aa) Auch wenn ein an sich geeigneter Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung vorliegt, kann eine hierauf gestützte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis gleichwohl nur dann beenden, wenn sich bei einer umfassenden Interessenabwägung ergibt, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers im Verhältnis zu dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt ( BAG, Urteil v. 27.04.2006, Az.: 2 AZR 415/05 - AP Nr. 203 zu § 626 BGB).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Dieser Umstand hat generell ein besonderes Gewicht ( BAG, Urteil vom 12.03.2009, Az.: 2 AZR 251/07 - AP Nr. 15 zu § 626 BGB Krankheit, RdNr. 33).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
    Eine Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung kommt dann nicht in Betracht, wenn die zur Kündigung eines Schwerbehinderten erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes nur zur außerordentlichen Kündigung beantragt und erteilt worden ist (ErfK-Rolfs, 9. Aufl., § 91 SGB IX RdNr. 8; Schaub-Linck, 13. Aufl., § 123 RdNr. 78; BAG, Urteil vom 16.10.1991, Az.: 2 AZR 197/91 - RzK I b, 8 b, Nr. 4).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Dezember 2009 - 5 Sa 739/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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