Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Konkurrenztätigkeit - Anhörung - IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 74 HGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 615 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Verdachtskündigung bei Eindringen in den Lieferantenkreis der Arbeitgeberin im laufenden Arbeitsverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; HGB § 74
Fristlose Verdachtskündigung bei Eindringen in den Lieferantenkreis der Arbeitgeberin im laufenden Arbeitsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.10.2015 - 1 Ca 617/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
- BAG, 03.01.2017 - 2 AZN 1090/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er in der Sache zutrifft (vgl. BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 29 mwN).Eine solche Beteiligung hat die Klägerin nicht verlangt (vgl. BAG 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 62, 67).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Verboten ist jedoch die Aufnahme einer werbenden Tätigkeit, etwa durch Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder aktives Abwerben von Kunden (vgl. ausführlich BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 27, 28 mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 27.01.2015 - 6 Sa 402/14 - Rn. 57 mwN). - BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13
Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses war die Beklagte jedoch davor geschützt, dass die Klägerin bereits eine werbende Tätigkeit aufnimmt, insbesondere also in ihren Kundenkreis und/oder ihren Lieferantenkreis eindringt (vgl. BAG 15.01.2014 - 10 AZR 243/13 - Rn. 36 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 139/16 und 5 SaGa 6/15. - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Erklärt der Arbeitnehmer, er werde sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwurf nicht äußern, und nennt er für seine Weigerung keine relevanten Gründe, muss der Arbeitgeber ihn über die Verdachtsmomente nicht näher informieren (vgl. ausführlich BAG 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 23-25 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Verboten ist jedoch die Aufnahme einer werbenden Tätigkeit, etwa durch Vermittlung von Konkurrenzgeschäften oder aktives Abwerben von Kunden (…vgl. ausführlich BAG 23.10.2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 27, 28 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 27.01.2015 - 6 Sa 402/14 - Rn. 57 mwN). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Auch wenn die Klägerin in dieser E-Mail nur indirekt auf ihre zukünftige Tätigkeit als Wettbewerberin hinweist, handelte sie pflichtwidrig (vgl. BGH 22.04.2004 - I ZR 303/01).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast - …
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen (Az. 1 Ca 617/15), das Landesarbeitsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (Az. 5 Sa 83/16).Das Kündigungsschutzverfahren (Az. 5 Sa 83/16) sei jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 83/16 (Kündigungsschutzverfahren) und 5 SaGa 6/15 (einstweiliges Rechtsschutzverfahren).
Entgegen der Ansicht der Berufung ist unerheblich, dass über die Kündigungsschutzklage (Az. 5 Sa 83/16), die in zwei Instanzen ohne Erfolg geblieben ist, noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 SaGa 6/15
Einstweilige Verfügung - einseitige Erledigungserklärung
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 83/16 (Kündigungsschutzverfahren) und 5 Sa 139/16 (Hauptsacheverfahren).