Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8208
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14 (https://dejure.org/2015,8208)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.01.2015 - 5 Sa 89/14 (https://dejure.org/2015,8208)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 5 Sa 89/14 (https://dejure.org/2015,8208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 623 BGB, § 126 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
    Unwirksamkeit eines mündlichen Aufhebungsvertrages - Kündigung nach geäußertem Abkehrwillen nebst sofortiger Einstellung eines Nachfolgers - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW

    § 23 KSchG, § ... 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 4 KSchG, § 623 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Abs. 2 KSchG, § 22 Abs. 3 BBiG, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 9 KSchG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 36 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage bei Geltendmachung der Formwidrigkeit einer von der Arbeitgeberin dargelegten Aufhebungsvereinbarung; unbegründete betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Darlegungen der Arbeitgeberin zum Abkehrwillen der ...

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mündlicher Aufhebungsvertrag: Unwirksamkeit & Rechtsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage bei Geltendmachung der Formwidrigkeit einer von der Arbeitgeberin dargelegten Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage bei Geltendmachung der Formwidrigkeit einer von der Arbeitgeberin dargelegten Aufhebungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag kann nicht mündlich geschlossen werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein mündlicher Aufhebungsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der mündliche Aufhebungsvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Formmangel bei Aufhebungsvertrag in Ausnahmefällen unbeachtlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag kann nicht mündlich geschlossen werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Allein ein geäußerter Abkehrwille lässt keine Kündigung unter Geltung des KSchG zu

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19).

    Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).

    Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Der Gesetzgeber hat daneben auch eine Entlastung der Gerichte beabsichtigt (BAG, 16.09.2004, 2 AZR 659/03).

    Das kann nach der Rechtsprechung des BAG unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG, 16.09.2004, 2 AZR 659/03).

    Dann aber kann die Berufung auf die fehlende Schriftform nicht allein mit der Begründung, die Beendigungserklärung sei ernsthaft gemeint gewesen, für treuwidrig erklärt werden." (BAG, 16.09.2004, 2 AZR 659/03).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Auch bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen können - etwa wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen - die Rechte eines Arbeitgebers in gravierender Weise verletzen und eine gedeihliche künftige Zusammenarbeit in Frage stellen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22).

    Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312).

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr., statt vieler Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51 mwN) .

    ... Dabei dürfen nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die der darlegungspflichtige Arbeitgeber vorgetragen oder aufgegriffen hat" (BAG, 02.06.2005, 2 AZR 234/04).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Die Meinungsfreiheit muss jedoch regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich das in der Äußerung enthaltene Werturteil als Formalbeleidigung oder Schmähkritik erweist." (BAG 29.08.2013, 2 AZR 419/12, Rz 35, 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Arbeitnehmer dürfen unternehmensöffentlich Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen üben und sich ggf. auch überspitzt oder polemisch äußern (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 14, BAGE 138, 312).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Im Rahmen der Abwägung fällt die Richtigkeit des Tatsachengehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 19; 13. Februar 1996 - 1 BvR 262/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 94, 1).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Dasselbe gilt für Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen, sofern sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind (BVerfG 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 - Rn. 18; 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 - Rn. 21).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Anerkannt ist dabei auch, dass selbst starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte genutzt werden dürfen, um die eigene Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn man es vorsichtiger hätte formulieren können (vgl. BAG, 24.03.2011, 2 AZR 674/09).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
    Auch im Urteil vom 22.02.2010 zum Az. 2 AZR 554/08 urteilte das BAG, dass ein Arbeitgeber Sachverhalte, die er schon erfolglos für die Kündigung benannt hatte, für den Auflösungsantrag jedenfalls dann heranziehen darf, wenn sich der Arbeitgeber noch auf weitere Tatsachen beruft.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 515/63

    Abkehrwille - Kündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2013 - 5 Sa 106/12

    Unwirksame Kündigung - Bewerbungsgespräch während Krankheit zulässig -

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht