Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6501
LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10 (https://dejure.org/2011,6501)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2011 - 5 Sa 93/10 (https://dejure.org/2011,6501)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 5 Sa 93/10 (https://dejure.org/2011,6501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

  • Justiz Hamburg

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

  • IWW

    BEEG § 15 Abs. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit kann gemäß § 15 Abs. 6 BEEG nur zweifach durchgesetzt werden; Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit; Versagung eines dritten Teilzeitbegehrens während der Elternzeit

  • rabüro.de

    Ein Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit kann gemäß § 15 Abs. 6 BEEG nur zweifach durchgesetzt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 15 Abs. 5; BEEG § 15 Abs. 6
    Versagung eines dritten Teilzeitbegehrens während der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Während der Elternzeit kann die Arbeitszeit höchstens zweimal verringert werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlenmäßige Begrenzung der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nur Anspruch auf 2 Teilzeitbegehren in Elternzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Das BAG hat in einer vergleichbaren Konstellation entschieden (09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, juris): "Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).

    Die Aufteilung des Verfahrens in zwei Abschnitte - den konsensualen sowie den streitigen Teil - ergibt sich klar aus dem Gesetz und findet sich auch in der Kommentarliteratur (vgl. z.B. Heenen in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2009, § 308 Rn. 4 ff.; Dörner/Gallner in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 15 BEEG, Rn. 13 ff.) sowie der Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 9.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, Rn. 22; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.06.2008 - 6 Sa 43/08 - juris, Rn. 31 ).

    Durch das Elternzeitverlangen ruhen lediglich die Hauptleistungspflichten (BAG, Urteil vom 9.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, Rn. 19, 23).

    Damit handelt es sich auch bei einem zweiten Teilzeitbegehren um eine Verringerung, selbst wenn die Stundenzahl - wie auch im vorliegenden Fall - höher liegt als die erstmals geltend gemachte verringerte Arbeitszeit (BAG, Urteil vom 9.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, Rn. 24; zustimmend Rancke in: Rancke [Hrsg.], Mutterschutz/ Elterngeld/ Elternzeit, 2. Aufl. 2010, § 15 BEEG Rn. 68, so bereits auch schon Joussen, NZA 2005, 336, 339).

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).

    Nur dieser Beschäftigungspflicht können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 34, BAGE 126, 276).

    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Elternteilzeit um einen Anspruch auf Vertragsänderung (BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - AP Nr. 50 zu § 15 BErzGG, Rn. 23; Heenen in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2009, § 308 Rn. 6), der eingreift, "soweit eine Einigung nicht möglich ist".

    Dies wird damit begründet, dass der Gesetzgeber in § 15 Abs. 5 BEEG die Vertragslösung gewählt habe (BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - AP Nr. 50 zu § 15 BErzGG, Rn. 23).

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).

    Das ergibt sich aus der vergleichbaren Interessenlage (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 51, BAGE 123, 30).

    Trifft die Behauptung des Arbeitgebers zu, es bestehe kein Beschäftigungsbedarf, kann der Verringerungsanspruch des Arbeitnehmers berechtigt abgelehnt werden (BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 52, BAGE 123, 30).

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Seit Inkrafttreten des § 311a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (für die st. Rspr. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG, juris; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15, NZA 2010, 32, juris).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).

    Nur dieser Beschäftigungspflicht können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 34, BAGE 126, 276).

  • ArbG Hamburg, 09.09.2010 - 7 Ca 203/10

    Voraussetzungen für den Anspruch des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 09. September 2010 - 7 Ca 203/10 - teilweise (soweit nicht anerkannt) hinsichtlich des Tenors Ziffer 1 des Urteils abgeändert:.

    unter teilweiser Abänderung (soweit nicht anerkannt) des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. September 2010 - 7 Ca 203/10 -.

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 6 Sa 43/08

    Elternzeit, Arbeitszeit, Verringerung, Anspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Die Aufteilung des Verfahrens in zwei Abschnitte - den konsensualen sowie den streitigen Teil - ergibt sich klar aus dem Gesetz und findet sich auch in der Kommentarliteratur (vgl. z.B. Heenen in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2009, § 308 Rn. 4 ff.; Dörner/Gallner in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 15 BEEG, Rn. 13 ff.) sowie der Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 9.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, Rn. 22; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.06.2008 - 6 Sa 43/08 - juris, Rn. 31 ).
  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Nur besondere Umstände können das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Das BAG hat in einer vergleichbaren Konstellation entschieden (09.05.2006 - 9 AZR 278/05 - AP Nr. 47 zu § 15 BErzGG, juris): "Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich aus der Nichterfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; 15. April 1999 - 7 AZR 716/97 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 22 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 41).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Nur besondere Umstände können das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (BAG 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 - BAGE 69, 204; BGH 4. März 1993 - I ZR 65/91 - DB 1993, 1276).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10
    Seit Inkrafttreten des § 311a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (für die st. Rspr. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - AP Nr. 2 zu § 15 BEEG, juris; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15, NZA 2010, 32, juris).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Mai 2011 - 5 Sa 93/10 - aufgehoben.
  • ArbG Wuppertal, 15.02.2012 - 5 Ca 2511/11

    Elternzeit, Teilzeit, Verteilung der Arbeitszeit

    Die Beklagte verweist insoweit auf eine Entscheidung des LAG Hamburg vom 18.05.2011 (LAG Hamburg vom 18.05.2011 - 5 Sa 93/10).

    Dabei würde jede Regelung für sich gelten, auch wenn sie in einem einheitlichen Vertrag getroffen worden seien (LAG Hamburg vom 18.05.2011 - 5 Sa 93/10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht