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   LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08   

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https://dejure.org/2008,11843
LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 (https://dejure.org/2008,11843)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 (https://dejure.org/2008,11843)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 5 Sa 964/08 (https://dejure.org/2008,11843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 TzBfG
    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ablehnung des Aufstockungsverlangens eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers mit dem Hinweis einer ausschließlichen Beschäftigung von Teilzeitkräften in dem Bereich; Wirksamkeit einer im Formulararbeitsvertrag getroffenen Arbeitszeitregelung; ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Danach kann allein aus der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über längere Zeit hinweg unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit zu erheblichen Überstunden herangezogen wird, noch nicht auf eine Vertragsänderung geschlossen werden (s. BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801).

    Es bedarf dafür zusätzlicher Umstände, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Individualvereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend getroffen wird und ob die Parteien eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigen oder sich der Kollision mit den AGB und einer darin enthaltenen Schriftformklausel überhaupt bewusst waren (s. BAG; Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - NZA 2007, 801 Leitsatz 2).

    In der Entscheidung des BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 -NZA 2007, 801 ff. heißt es hierzu wörtlich:.

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Auch wenn ein Interesse des Arbeitgebers an einer flexiblen Arbeitszeitregelung bei nachfrageabhängigen Dienstleistungen anzuerkennen ist (vgl. BAG v. 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP Nr. 4 zu § 12 TzBfG), liegt hier bei Abwägung der beiderseitigen Interessen eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, § 307 Abs. 2 Z.1 BGB.

    Soweit die Beklagte generell vorbringt, aufgrund der schwankenden Inanspruchnahme durch die Bundespolizei sei eine hohe Stundenflexibilität erforderlich, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei einem Arbeitsverhältnis, das aus einer festen Mindestdauer von Arbeitsstunden und einer darüber hinausgehenden Arbeitszeit je nach Arbeitsanfall eine Begrenzung im Rahmen der Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB gilt, wonach der flexible Anteil auf höchstens 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit begrenzt ist (s. BAG Urteil vom 07.12.2005 - 5 AZR 535/04, NZA 2006 S. 423).

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).

    Gegenstand der Inhaltskontrolle sind dann für sich jeweils verschiedene, nur formal verbundene AGB-Bestimmungen (s. BAG, Urteil vom 02.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 575/05

    Teilzeitlehrkraft - Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Wenn der Arbeitgeber wegen des gestiegenen Personalbedarfs neue Teilzeitarbeitsplätze einrichtet und dadurch die Aufstockung der Arbeitszeit für die bereits zuvor Teilzeitbeschäftigten objektiv verhindert, müssen für diese Maßnahme arbeitsplatzbezogene Sachgründe vorliegen (BAG Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 575/05, NZA 2007, S. 807).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Der Arbeitnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf einen höherwertigen Arbeitsplatz (BAG Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf den zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will (hier BAG Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 NZA 2007, S. 1349).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Die Einrichtung von Arbeitsplätzen, auf denen Arbeitnehmer ausschließlich Teilzeitarbeit leisten sollen, muss arbeitsplatzbezogen veranlasst sein (s. BAG Urteil v. 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, S. 255).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    "In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (BAG, Urteil vom 21.11.2001, NZA 2002, 439).".
  • LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07

    Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Denn einerseits weiß die Beklagte spätestens seit den im Sommer 2007 ergangenen Berufungsurteilen des LAG Köln (s. LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 933/07), dass Break-Stunden vergütungspflichtig sind.
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
    Wird die unzulässige, weil zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führende Vereinbarung einer monatlichen Durchschnittsarbeitszeit herausgestrichen, so ist zu prüfen, ob die restliche Regelung nach dem "blue-pencil-Test" verständlich und wirksam ist (s. BAG, Urteil vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - zitiert nach juris; BAG; Urteil vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04 - AP Nr. 3 zu § 307 BGB).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (vgl. LAG Köln 6. Oktober 2008 - 5 Sa 964/08 - juris; 23. August 2007 - 5 Sa 933/07 - juris; die Kammer ist in diesen Entscheidungen von der Anwendbarkeit des § 295 BGB ausgegangen).
  • LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08

    Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit

    Hierzu verweist der Kläger auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Wie zuletzt im Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - ausgeurteilt, verlagert der Arbeitgeber mit solchen Breaks in unzulässiger Weise sein Wirtschaftsrisiko auf die Arbeitnehmer.

    Denn die Beklagte zu 1. hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht am 06.10.2008 in dem Verfahren 5 Sa 964/08 erklärt, dass man Breakstunden weiterhin anordne und in die Dienstpläne einplane, diese aber nicht in die Lohnabrechnung aufnehme und bezahle.

    Die Revision konnte nicht zugelassen werden, da die Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung hatte, sondern auf der Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im konkreten Einzelfall beruhte und im Übrigen keine relevante Abweichung zu dem zu dieser Problematik schon ergangenen Urteiles LAG Köln vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - vorlag.

  • LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08

    Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag

    Zur Begründung beruft sich die Klägerin und Berufungsklägerin im Wesentlichen auf die Rechtsprechung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem zu einem parallel gelagerten Sachverhalt ergangenen Urteil vom 08.10.2008, 5 Sa 964/08.

    In dieser Frage, aber auch zur Rechtfertigung des klägerischen Anspruchs dem Grunde nach schließt sich die vorliegend zur Entscheidung berufene Kammer des Landesarbeitsgerichts den Feststellungen und den daraus abgeleiteten Rechtsgrundsätzen an, die die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrer den Parteien bekannten Entscheidung vom 08.10.2008 in Sachen 5 Sa 964/08 entwickelt hat und die einen mit den vorliegend zu entscheidenden Fall im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt betreffen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das Berufungsgericht zunächst auf die den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Urteils Landesarbeitsgericht Köln 5 Sa 964/08 vom 08.10.2008 Bezug.

  • LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Sa 111/09

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Fluggastkontrolleurin auf

    Zur Begründung beruft sich die Klägerin und Berufungsklägerin im Wesentlichen auf die Rechtsprechung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrem zu einem parallel gelagerten Sachverhalt ergangenen Urteil vom 08.10.2008, 5 Sa 964/08.

    In dieser Frage, aber auch zur Rechtfertigung des klägerischen Anspruchs dem Grunde nach schließt sich die vorliegend zur Entscheidung berufene Kammer des Landesarbeitsgerichts den Feststellungen und den daraus abgeleiteten Rechtsgrundsätzen an, die die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihrer den Parteien bekannten Entscheidung vom 08.10.2008 in Sachen 5 Sa 964/08 entwickelt hat und die einen mit den vorliegend zu entscheidenden Fall im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt betreffen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das Berufungsgericht zunächst auf die den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Urteils Landesarbeitsgericht Köln 5 Sa 964/08 vom 08.10.2008 Bezug.

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 1509/11

    Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung

    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (vgl. LAG Köln 6. Oktober 2008 - 5 Sa 964/08 - juris; 23. August 2007 - 5 Sa 933/07 - juris; die Kammer ist in diesen Entscheidungen von der Anwendbarkeit des § 295 BGB ausgegangen).
  • LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 1551/10

    Aufstockungsverlangen im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei unsubstantiierten

    (z. B. 2 Sa 963/09; Urteil vom 09.07.2009 in Sachen 7 Sa 1386/08; ferner 2 Sa 963/09, 5 Sa 964/08, 5 Sa 1454/08, 7 Sa 111/09, 12 Sa 635/09).
  • LAG Köln, 13.12.2010 - 5 Sa 1179/10

    Aufstockung der monatlichen Arbeitszeit einer Flugsicherheitskraft bei fehlenden

    Denn darin liegt, wie bereits in vielen vorangegangenen Urteilen des Landesarbeitsgerichts Köln festgestellt (siehe zum Beispiel LAG Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln Urteil vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - ) eine unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer, die gegen die wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, hier derjenigen des § 615 Satz 1 BGB und § 615 Satz 3 BGB verstößt.
  • ArbG Köln, 24.06.2009 - 18 Ca 902/09

    Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zur Arbeit

    Zur Begründung der grundsätzlichen Vergütungspflicht der Breakstunden wird auf das Urteil des LAG Köln vom 6. Oktober 2008 (´5 Sa 964/08, Juris) Bezug genommen.
  • ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12
    Schließlich entspricht eine erst am gleichen Tage angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung nicht mehr billigem Ermessen, weil die kurzfristige Anordnung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit nimmt, die freie Zeit sinnvoll zu nutzen (LAG Köln, Urteil vom 06.10.2008 - 5 Sa 964/08 - unter III 1. der Gründe).
  • ArbG Köln, 27.06.2012 - 9 Ca 1659/12
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln u.a. in den Entscheidungen vom 21.4.2011 (Az. 7 Sa 24/11, 7 Sa 1551/10 und 7 Sa 25/11), v. 13.12.2010 (Az. 5 Sa 1179/10 ), v. 30.9.2010 (Az. 7 Sa 952/10 ); v. 20.9.2010 (Az. 2 Sa 540/10); v. 9.7.2009 (Az. 7 Sa 1386/08 und 7 Sa 111/09); v. 15.6.2009 (Az. 5 Sa 1454/08) sowie v. 6.10.2008 (Az. 5 Sa 964/08) an.
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