Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 5 Sch 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 FMStFG, § 246 AktG, § 246a Abs 1 AktG, § 20 Abs 4 EGAktG
Freigabeverfahren: Keine Bedeutung der geltend gemachten Verfassungswidrigkeit der FMStBG im Rahmen der Abwähgung nach § 246 II Nr. 3 AktG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freigabeverfahren: Keine Bedeutung der geltend gemachten Verfassungswidrigkeit der FMStBG im Rahmen der Abwähgung nach § 246 II Nr. 3 AktG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05
Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 5 Sch 1/09
Ausgenommen abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen sind Verfahrensregelungen mit dem Inkrafttreten des neuen Rechts jeweils gleich anzuwenden (vgl. BGH vom 23.4.2007, II ZR 29/05 - BGHZ 172, 136, Rz.25 bei juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 5 Sch 1/09
Dass konkrete Maßnahmen nicht vorgesehen sind, schwächt das Interesse der Antragstellerin nur unwesentlich ab, wie der Senat schon früher für eine Freigabe zum genehmigten Kapital einer anderen Großbank entschieden hat (5 W 3/07 vom 26.2.2007, AG 2007, 867, Rz.13 bei juris). - OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 W 30/07
Freigabeverfahren nach Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 5 Sch 1/09
Schon früher hat der Senat diese Frage offenlassen können (Beschluss vom 11.12.2007, 5 W 30/07 - OLGR 2008, 736, Rz. 12 bei juris).
- OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Zumindest aufgrund letzterem bestehen gegen die "Verschärfung" der Voraussetzungen des § 246 a Abs. 2 AktG auch hinsichtlich von Hauptversammlungen, die vor dem 01.09.2009 stattgefunden haben, keine verfassungsrechtlichen Bedenken (im Ergebnis ebenso bereits Beschluss des Senats vom 12.10.2009, 5 Sch 1/09, sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.10.2009, 20 AR (Freig.) 1/09, BeckRS 2009 28693).Dass konkrete Maßnahmen nicht vorgesehen bzw. nicht vorgetragen sind, schwächt das Interesse der Antragstellerin nur unwesentlich ab, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 29.02.2007, 5 W 3/07, AG 2007, S. 867 und 12.10.2009, 5 Sch 1/09).
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09
Erreichung des Aktienquorums
Neues Verfahrensrecht ist nach den Grundsätzen intertemporalen Zivilprozessrechts (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, Einl. Rz.104) immer jeweils unmittelbar anzuwenden (ständige BGH-Rechtsprechung: vgl. BGHZ 172, 136 Rz.25 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), wenn nicht eine Überleitungsvorschrift anderes regelt (so auch schon Senat 5 Sch 1/09 S.4, ebenso im Ergebnis OLG München ZIP 2010, 84, Rz.16 bei juris) oder abgeschlossene Prozesslagen und abgeschlossenen Prozesshandlungen betroffen sind (BGH wie vor; Zöller /Vollkommer, wie vor).Solche sind nach der Regierungsbegründung Umstände, die den Verdacht auf eine Unredlichkeit nahelegen oder eine grobe Verletzung des Gesetzes oder der Satzung sind (BT-Drucksache 16/11642 S.41; auch Senat 5 Sch 1/09 und 5 Sch 2/09 - jeweils nicht veröffentlicht).