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   OVG Hamburg, 16.08.1999 - 5 So 55/99 A   

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OVG Hamburg, 16.08.1999 - 5 So 55/99 A (https://dejure.org/1999,42698)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.1999 - 5 So 55/99 A (https://dejure.org/1999,42698)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 1999 - 5 So 55/99 A (https://dejure.org/1999,42698)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 09.11.2011 - 35 KE 30.11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Altfällen

    Der in § 80 AsylVfG normierte Beschwerdeausschluss in Asylstreitigkeiten umfasst auch sämtliche Nebenverfahren, einschließlich Kostenangelegenheiten (vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 2. September 2011 - A 12 S 2451/11 -, vom 26. Juni 1995 - A 12 S 1431/95 - und vom 25. November 1993 - A 16 S 2045/92 - OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 11. Oktober 2002 - 2 O 424/02 - und vom 12. Oktober 1995 - 2 O 25/95 - Hamburgisches OVG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 5 So 60/00 A -, vom 16. August 1999 - 5 So 55/99 A - und vom 10. Februar 1993 - Bs VII 34/93 - OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1995 - 25 E 506/95.A - VG Saarland, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 K 153/05.A - VG Frankfurt, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 5 J 31686/97.A(3); alle zitiert nach juris; s. ferner auch Vfg.
  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 M 08.30408
    Der in dieser Vorschrift geregelte Beschwerdeausschluss ist umfassend und erstreckt sich auch auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die - wie hier - materielle Fragen des Falles nicht betreffen, und schließt die Beschwerde gegen Beschlüsse in Kostenfestsetzungssachen mit ein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.10.2002 - 2 O 424/02; BayVGH, Beschluss vom 24.1.2000 - 23 C 99.3314; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.8.1999 - 5 So 55/99 A).
  • VG Saarlouis, 09.11.2006 - 5 K 153/05

    Ermittlung des Kostenvorschusses im Rahmen der Prozesskostenhilfe in

    Der in dieser Vorschrift geregelte Beschwerdeausschluss ist umfassend und erstreckt sich auch auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die wie hier materielle Fragen des Falles nicht betreffen, und schließt die Beschwerde gegen Beschlüsse in Kostenfestsetzungssachen mit ein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.10.2002 - 2 O 424/02 - Bayr. VGH, Beschluss vom 24.01.2000 - 23 C 99.33147 - und Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16.08.1999 - 5 So 55/99 A -) Der vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigungszweck würde nämlich in Asylverfahren konterkariert, wenn zwar ein Hauptsacheverfahren nicht mehr weiter betrieben, Nebenverfahren jedoch nicht in der gleichen Instanz rechtskräftig abgeschlossen, sondern über weitere Instanzen fortgeführt werden könnten (so auch Bayr. VGH, Beschlüsse vom 09.07.1997 - 19 C 97.32334 -, BayVBl 1998, 605 und vom 13.07.2000 - 19 C 00.30216 -).
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