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   OLG Düsseldorf, 20.01.1988 - 5 Ss (OWi) 12/88 - 10/88 I   

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https://dejure.org/1988,4118
OLG Düsseldorf, 20.01.1988 - 5 Ss (OWi) 12/88 - 10/88 I (https://dejure.org/1988,4118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.1988 - 5 Ss (OWi) 12/88 - 10/88 I (https://dejure.org/1988,4118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 5 Ss (OWi) 12/88 - 10/88 I (https://dejure.org/1988,4118)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 76
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Damit werden die Abbildungen als Ganzes so zum Bestandteil der Urteilsgründe, wie wenn sie in diese aufgenommen worden wären (Senatsbeschluss vom 20.01.1988 - 5 Ss (OWi) 12/88 - 10/88 I in VRS 74, 449 = JMBl NW 1988, 166 = NZV 1988, 76 = Zfs 1988, 299; OLG Celle OLGSt 7 zu § 267 StPO; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 267 Rdn. 10; Hürxthal, a.a.O., § 267 Rdn. 6; Gollwitzer a.a.O., § 267 Rdn. 12; Rieß in NJW 1978, 2270).

    Das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht kann die Abbildungen dann aus eigener Anschauung würdigen (Senatsbeschluss vom 20.01.1988, a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; Kleinknecht/Meyer a.a.O.; Hürxthal a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; und Rieß a.a.O.).

    Die wenn auch knappe Schilderung des wesentlichen Aussagegehalts der Abbildung bleibt erforderlich, nur wegen der Einzelheiten darf ergänzend auf die Abbildungen verwiesen werden (Senatsbeschluss vom 20.01.1988 a.a.O.; OLG Celle a.a.O.; Kleinknecht/Meyer, a.a.O.; Hürxthal a.a.O.; Gollwitzer a.a.O.; Hanack in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 337 Rdn. 107).

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    a) Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung bei Feststellung des "gefährdenden" Abstandes (0,8-Sekunden- Weg) einen generellen Abzug in Höhe von 15 Prozent des gemessenen Abstandswertes verlangt (OLG Hamm VRS 55, 211; OLG Düsseldorf ZfS 1983, 125, VRS 74, 449; einschränkend BayObLG VRS 59, 285; a.A. OLG Celle VRS 58, 264, das einen generellen Abschlag nicht mit § 261 StPO für vereinbar hält), liegt diesen Entscheidungen eine Abstandsmessung mit dem so genannten Traffipax-Verfahren zugrunde (zu den Einzelheiten dieses Verfahrens vgl. OLG Hamm VRS 55, 211; Lütkes/Ferner/Kramer, Straßenverkehr, § 4 StVO Rdnr. 13).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Die Schilderung des Aussagegehalts der Videoaufzeichnung darf auch bei einer Bezugnahme nicht ganz entfallen; eine Beschreibung des Wesentlichsten in knapper Form ist erforderlich (OLG Düsseldorf VRS 74, 449, 451; OLG Düsseldorf JMinBl NW 1997, 263), woran es hier jedoch fehlt.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Soweit in der Feststellung, "daß das in den Akten befindliche Foto im Rahmen der erwähnten Meßserie gefertigt wurde", eine Verweisung auf diese Abbildung zu sehen ist (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ), obwohl die Urteilsgründe jegliche Schilderung des "Aussagegehaltes" der Abbildung vermissen lassen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 74, 449, 451), hat der Senat aufgrund dieser Bezugnahme wegen der Einzelheiten das Meßfoto (zwischen AS. 9 und 11), allerdings nur dieses in Augenschein genommen.
  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 588/90

    Rüge der unterlassenen Verbindung mehrerer Strafverfahren gegen den Angeklagten -

    Damit hat sie die für ihre Beweiswürdigung maßgeblichen Tatsachen, so wie sie sich aus den verwerteten Lichtbildern ergeben, in ausreichendem Maße mitgeteilt und lediglich "wegen der Einzelheiten", nämlich wegen der genauen Lage dieser Spuren im Brandanwesen, auf die bei den Akten befindlichen Lichtbilder verwiesen (vgl. dazu OLG Düsseldorf VRS 74, 449, 451).
  • OLG Jena, 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16

    Strafurteil: Wirksame Einbeziehung eines Fotos in die Urteilsgründe wegen

    Diesem Erfordernis genügt eine allgemein gehaltene Beschreibung des Wesentlichen des Abbildungsgeschehens in knapper Form (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.01.1988, Az. 5 Ss [OWi] 12/88, bei juris), wie sie hier mit dem Hinweis auf die Darstellung einer männlichen Person erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 363/92
    Sofern das AG für die Entscheidung wiederum den Inhalt beigezogener Akten verwertet, wird es den jeweiligen Gegenstand der Beweiserhebung konkret unter Angabe der Aktenstelle (vgl. Senatsbeschluß v. 20.1.1988 in JMBL NRW 1988, 166 = VRS 74, 449) und jedenfalls mit Geschäftsnummer und der Bezeichnung der aktenführenden Behörde zu benennen haben.«.
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