Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 5 Ss (OWi) 256/89 - (OWi) 100/89 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3091
OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 5 Ss (OWi) 256/89 - (OWi) 100/89 I (https://dejure.org/1989,3091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1989 - 5 Ss (OWi) 256/89 - (OWi) 100/89 I (https://dejure.org/1989,3091)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 5 Ss (OWi) 256/89 - (OWi) 100/89 I (https://dejure.org/1989,3091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1, § 7 Abs. 5, § 18 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine besondere Vorschrift, die Fahrstreifenwechsel auf einer Verteilerfahrbahn regelt, enthält die StVO nicht. Es ist daher StVO § 1 Abs 2 , das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung anzuwenden

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1987 - 5 Ss OWi 195/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 5 Ss OWi 256/89
    Die Vorschrift dient dem Schutz der in gleicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer (vgl. Senatsbeschluß in VRS 74, 65, 66).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1984 - 5 Ss OWi 216/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 5 Ss OWi 256/89
    Die Vorschrift ist [hinsichtlich eines Fahrsteifenwechsels auf der Verteilerfahrbahn eines Autobahnkreuzes] nicht anwendbar (vgl. Senatsbeschlüsse in VRS 53, 378 und 67, 375; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 18 StVO Rn. 17).
  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Soweit § 7 Abs. 5 StVO bei sog. Verteilerfahrbahnen im Bereich von Autobahnkreuzen mit der Begründung nicht angewandt wird, dass diese Norm nur für den gleichgerichteten Verkehr gelte und keine Anwendung finde, wo Fahrstreifenwechsel "typisch" und "gewollt" sind (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 962; OLG Köln NZV 2007, 141; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404), ist zumindest zweifelhaft, ob dies auf den vorliegenden Fall, der einen Fahrstreifenwechsel im Bereich einer Autobahnabfahrt vor einer Kreuzung betrifft, übertragbar ist.
  • OLG Köln, 30.11.2006 - 14 U 10/06

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf Verteilerfahrbahnen in

    Das LG hat Recht, wenn es § 18 III StVO - auf Autobahnen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn die Vorfahrt - nicht für anwendbar hält, denn auf den "Verteilerfahrbahnen" gibt es keine "durchgehende Fahrbahn", da die eine wie die andere Fahrbahn dem Wechsel auf die andere Autobahn dient - der typische Autofahrer fährt nicht geradeaus, um zu seiner ursprünglichen Autobahn zurückzugelangen, weil er dann viel einfacher auf der Fahrbahn seiner Autobahn hätte bleiben können (ebenso OLG Düsseldorf NZV 1989, 404).

    Typisch ist er bei Verteilerfahrbahnen (so auch OLG Düsseldorf NZV 1989, 404 und Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 7 Rn. 17), weil jeder auf dem Weg zur Auffahrt auf die andere Autobahn ist.

    Auf "Verteilerfahrbahnen" besteht daher keine Vorfahrtsregelung, sondern es gilt nur 1 II StVO, die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung (so auch OLG Düsseldorf NZV 1989, 404; zustim.

  • LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 3 O 335/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem

    Die Vorschrift dient vielmehr dem Schutz der in gleicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer (OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404 f. m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen

    Denn die Pflichten beim Fahrspurwechsel beziehen sich ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404; KG, KG-Report 2009, 235; Kammer, Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

    Insoweit kann im Ergebnis dahinstehen, ob sich die entsprechende Verpflichtung bei der Vornahme des erfolgten Fahrstreifenwechsels auf der Nebenfahrbahn aus der Regelung des § 7 Abs. 5 StVO ergab oder aber wegen der Besonderheiten im Zusammenhang mit dem auffahrenden und abfahrenden Verkehr auf § 1 Abs. 2 StVO zurückzugreifen war (so jeweils für Verteilerfahrbahnen: OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404; OLG Köln, NZV 2007, 141), da in beiden Fällen seitens des Beklagten zu 1. eine Gefährdung des auf der Nebenfahrbahn befindlichen Klägers bei dem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel ausgeschlossen werden musste.
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - 4 U 166/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision beim Wechsel eines Fahrzeugführers

    5 bezieht sich nach dem Regelungszusammenhang mit den übrigen Absätzen des § 7 StVO, die auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung abstellen, nach richtiger Ansicht (OLG Köln NZV 2007, 141, 142; OLG Düsseldorf NZV 1989, 404,405) jedoch ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr.
  • LG Saarbrücken, 26.09.2014 - 13 S 57/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Wechsel einer Fahrspur auf einer

    Vielmehr ist das Fahren auf einer Verteilerfahrbahn dadurch geprägt, dass Fahrstreifenwechsel "typisch" und "gewollt" sind (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht aaO; OLG Köln aaO; OLG Düsseldorf aaO; Hentschel aaO § 7 StVO Rn. 17; Booß, VerkMitt 1989, 95).

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, welche Pflichten im Einzelnen beim Fahrstreifenwechsel auf einer Verteilerfahrbahn zu beachten sind (für eine Anwendung des § 9 StVO Saarländisches Oberlandesgericht aaO; für eine Anwendung des § 1 Abs. 2 StVO OLG Düsseldorf aaO; OLG Köln aaO; Booß, VerkMitt 1989, 95).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht