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   BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90   

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BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90 (https://dejure.org/1990,1415)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 5 StR 106/90 (https://dejure.org/1990,1415)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 5 StR 106/90 (https://dejure.org/1990,1415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verteidigungswillen - Notwehr bei einverständlicher Prügelei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2263
  • MDR 1990, 733
  • NStZ 1990, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    In einem solchen Fall kann der Einsatz eines Messers nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146).
  • BGH, 15.02.1977 - 5 StR 25/77

    Schlag mit einer Likörflasche auf den Kopf als erforderliches Verteidigungsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wenn der Tatrichter in der neuen Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gelangt, daß der Angeklagte von Anfang an mit Verteidigungswillen gehandelt oder im Laufe der einverständlichen Rauferei den Willen zur Fortsetzung des Kampfes erkennbar aufgegeben hat, wird er zu beachten haben, daß sich die Notwendigkeit einer bestimmten Art der Verteidigung nach der jeweiligen "Kampflage" und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen richtet (BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; BGH Beschluß vom 15. Februar 1977 - 5 StR 25/77).
  • BGH, 25.08.1977 - 4 StR 229/77

    Willkürliche Verlegung der Sitzungstage durch den Vorsitzenden - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wer hierbei den Kürzeren zieht, daraufhin zum Messer greift und auf den Gegner einsticht, handelt nicht in Notwehr (RGSt 72, 183, 184; 73, 341, 342; BGH Beschluß vom 22. April 1975 - 5 StR 129/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 25. August 1977 - 4 StR 229/77, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 109).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wenn der Tatrichter in der neuen Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gelangt, daß der Angeklagte von Anfang an mit Verteidigungswillen gehandelt oder im Laufe der einverständlichen Rauferei den Willen zur Fortsetzung des Kampfes erkennbar aufgegeben hat, wird er zu beachten haben, daß sich die Notwendigkeit einer bestimmten Art der Verteidigung nach der jeweiligen "Kampflage" und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen richtet (BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; BGH Beschluß vom 15. Februar 1977 - 5 StR 25/77).
  • BGH, 26.02.1980 - 4 StR 23/80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nothilfesituation - Objektive Beurteilung

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Gegen einen mit Fäusten kämpfenden Gegner kann der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs, wie es das hier verwandte Messer ist, nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen (BGH Urteil vom 26. Februar 1980 - 4 StR 23/80), zumal wenn es sich um einen Fall handelt, in dem sich die Gegner vorher gegenseitig beleidigt und anschließend längere Zeit geschlagen haben.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wenn der Tatrichter in der neuen Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gelangt, daß der Angeklagte von Anfang an mit Verteidigungswillen gehandelt oder im Laufe der einverständlichen Rauferei den Willen zur Fortsetzung des Kampfes erkennbar aufgegeben hat, wird er zu beachten haben, daß sich die Notwendigkeit einer bestimmten Art der Verteidigung nach der jeweiligen "Kampflage" und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen richtet (BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1; BGH Beschluß vom 15. Februar 1977 - 5 StR 25/77).
  • RG, 20.10.1939 - 6 D 545/39

    Abwehrhandlungen, die der Täter im Zug eines Raufhandels vornimmt, sind in der

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wer hierbei den Kürzeren zieht, daraufhin zum Messer greift und auf den Gegner einsticht, handelt nicht in Notwehr (RGSt 72, 183, 184; 73, 341, 342; BGH Beschluß vom 22. April 1975 - 5 StR 129/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 25. August 1977 - 4 StR 229/77, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 109).
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 203/38

    Wie ist die Frage der Notwehr zu beurteilen, wenn zwei zum Raufen Entschlossene

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 106/90
    Wer hierbei den Kürzeren zieht, daraufhin zum Messer greift und auf den Gegner einsticht, handelt nicht in Notwehr (RGSt 72, 183, 184; 73, 341, 342; BGH Beschluß vom 22. April 1975 - 5 StR 129/74, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 25. August 1977 - 4 StR 229/77, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 109).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    a) Sollte der neue Tatrichter zu der Feststellung gelangen, dass sich der Angeklagte auf eine einvernehmliche Prügelei eingelassen hat, bei der sich Angriffe und Abwehrhandlungen aneinanderreihen, wird er zu bedenken haben, dass sich in Ermangelung eines Verteidigungswillens nicht auf Notwehr berufen kann, wer dabei zum Messer greift und auf seinen Gegner einsticht, weil er den Kürzeren gezogen hat (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90, NStZ 1990, 435; Urteil vom 25. August 1977 - 4 StR 229/77, bei Holtz, MDR 1978, 109 mwN).

    Allerdings kann sich auch für den Beteiligten an einer einvernehmlichen Prügelei eine Notwehrlage ergeben, wenn er zu erkennen gegeben hat, dass er den Kampf nicht fortsetzen will und danach zum allein Angegriffenen wird (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90, NStZ 1990, 435; Urteil vom 6. Juli 1965 - 1 StR 204/65, bei Dallinger, MDR 1966, 23).

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Ein solcher Wille liegt angesichts der vom Angeklagten und Sch. gemeinsam erfolgten Provokation, der Entwendung des Küchenmessers, der Vielzahl der Stiche und der relativ geringfügigen Gewaltanwendung des Geschädigten fern (vgl. BGH NJW 1990, 2263, 2264).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

    Soweit das Landgericht auch bei dem anschließenden Bauchstich eine Notwehrlage verneint hat (vgl. BGHSt 42, 97; BGHR StGB § 32 II Verteidigung 6), kann der Senat nicht ausschließen, daß die rechtsfehlerhafte Beurteilung des ersten Tatkomplexes auch die Bewertung dieses Tatgeschehens beeinflußt hat.
  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Unter solchen Umständen wäre dem Angeklagten, auch wenn er dabei den Kürzeren gezogen hätte, der Einsatz des Messers verwehrt gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06; BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

    b) Allerdings kann gegen einen unbewaffnet vorgehenden Gegner der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 und Verhältnismäßigkeit 2; BGH Urteil vom 15. März 1994 - 5 StR 708/93 -).
  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 159/05

    Aufkommen der Haftpflichtversicherung für Schäden durch Verletzungen, die bei

    aa) Der rechtliche Ansatzpunkt des Landgerichts, wonach sich der Kläger nicht auf Notwehr berufen kann, da er und L sich zu einer Schlägerei verabredet hatten, ist zutreffend, leuchtet unmittelbar ein und wird vom Senat geteilt (vgl. BGH NJW 1990, 2263).
  • BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06

    Erörterungsmangel (Urteilsgründe; Vollstreckungsstand möglicherweise

    Im Rahmen einer solchen einverständlichen Schlägerei sind beide Seiten gleichermaßen Angreifer und Verteidiger; ein Notwehrrecht steht den Beteiligten schon deshalb nicht zu (BGH NJW 1990, 2263, 2264; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851), weil es ihnen am Verteidigungswillen fehlt.
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

    Den Urteilsgründen ist hinreichend zu entnehmen, dass das Landgericht die Konstellation einer einverständlichen Prügelei, die ein Notwehrrecht ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6 mwN; Senat, Beschluss vom 15. September 2006 - 2 StR 280/06, NStZ-RR 2006, 376), bedacht hat.
  • BGH, 10.11.1992 - VI ZR 45/92

    Vorhersehbarkeit von Sturzverletzungen bei Rauferei

    Ob eine rechtfertigende Einwilligung des Klägers bereits in einer Beteiligung an der Rangelei gesehen werden könnte, wenn diese den Charakter einer "harmlosen Rauferei unter jungen Männern" gehabt hätte, wovon das Berufungsgericht offenbar ausgeht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 106/90 - MDR 1990, 733), oder ob sich die Einwilligung auf den Verletzungserfolg erstrecken muß (vgl. RGRK-BGB 12. Aufl. § 823 Rdn. 381), braucht hier nicht entschieden zu werden, denn das Berufungsgericht hält weder einen Angriff des Klägers als Voraussetzung einer Notwehr für bewiesen noch, daß die Auseinandersetzung über den Rahmen einer harmlosen Rangelei nicht hinausging.
  • BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92

    Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33

    Gegen ohne Waffen kämpfende Gegner kann der Einsatz eines lebensgefährlichen Werkzeugs nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen; er kann nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 6).
  • BGH, 05.04.2000 - 1 StR 85/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Notwehr

  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
  • LG Limburg, 06.07.2015 - 2 Ks 3 Js 14339/14

    §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 StGB, ...

  • LG Limburg, 06.07.2015 - 2 Ks

    §§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 22, 23 StGB, ...

  • LG Ulm, 08.07.1998 - 1 S 73/98

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Auseinandersetzung nach einem

  • LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96

    Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen

  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 708/93

    "Erforderlichkeit" einer Verteidigungshandlung i.S.d. Notwehr und entsprechende

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