Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5637
BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 (https://dejure.org/1985,5637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85
    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist durch § 247 StPO nicht gedeckt (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57 m.weit.Nachw.).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Der erkennende 5. Strafsenat hat seine einer Heilung - mangels nochmaliger förmlicher Besichtigung des Augenscheinsobjekts durch sämtliche Prozessbeteiligte gemeinsam - entgegenstehende Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85), auf die sich die Revision beruft, bereits im Anfragebeschluss aufgegeben.
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß der Ausschluß des Angeklagten nach § 247 StPO eine Augenscheinseinnahme in seiner Abwesenheit nicht deckt (BGH Strafverteidiger 1981, 57; BGH, Beschluß vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; BGH NStZ 1986, 564; 1987, 471).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Die Revision kann sich dagegen nur auf veröffentlichte Rechtsprechung des 5. Strafsenats berufen, der eine nochmalige förmliche Besichtigung durch sämtliche Prozessbeteiligte für die heilende Annahme eines wiederholten Augenscheins für unerlässlich hielt, da nur so der Angeklagte bei der eigentlichen, im Urteil verwertbaren Beweiserhebung anwesend sei (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 5; BGH StV 1981, 57; 1986, 418; vgl. auch Beschluss vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88

    Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der

    Die Augenscheinseinnahme muß dann in Gegenwart des Angeklagten vollständig wiederholt werden (BGH StV 1981, 57; BGH Beschlüsse vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86

    Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen

    Daß es sich bei den hier in Frage stehenden Augenscheinseinnahmen nicht um unwesentliche Teile der Hauptverhandlung handelte - die ausnahmsweise die Anwesenheit des Angeklagten nicht erfordert hätten (vgl. BGHSt 15, 263) -, liegt auf der Hand (BGHSt 21, 332; BGH, Beschl. vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; Beschl. vom 15. Februar 1983 - 5 StR 677/82 - bei Holtz MDR 1983, 450; Beschl. vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; Beschl. vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85; Pikart in KK § 338 Rdn. 74).
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

    Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht