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   BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10   

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https://dejure.org/2010,7427
BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,7427)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2010 - 5 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,7427)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10 (https://dejure.org/2010,7427)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 261 StPO; § 249 Abs. 2 StPO; 338 Nr. 3 StPO; § 24 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen); Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren); Besorgnis der Befangenheit (Grundsatz der Aktenwahrheit und Aktenklarheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Beweisantrag im Strafverfahren: Anforderungen an die Angabe ladungsfähiger Anschriften von Auslandszeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Beweisantrag im Strafverfahren: Anforderungen an die Angabe ladungsfähiger Anschriften von Auslandszeugen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine zureichende Individualisierung von Zeugen als Beweismittel i.R.e. Beweisantrages

  • rewis.io

    Beweisantrag im Strafverfahren: Anforderungen an die Angabe ladungsfähiger Anschriften von Auslandszeugen

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweisantrag im Strafverfahren: Anforderungen an die Angabe ladungsfähiger Anschriften von Auslandszeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine zureichende Individualisierung von Zeugen als Beweismittel i.R.e. Beweisantrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 231
  • NStZ-RR 2013, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09

    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung);

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Das Landgericht durfte in seine zulässige antizipierende Würdigung den mit der Beweiserhebung verbundenen zeitlichen und organisatorischen Aufwand einstellen sowie deren Bedeutung vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme bewerten (vgl. BGH NStZ 2009, 168, 169; StraFo 2010, 155).
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Es ist zureichend festgestellt, dass sämtliche Mitglieder der Strafkammer, mithin die Berufsrichter ebenso wie die Schöffen, Kenntnis vom Wortlaut der im Wege des § 249 Abs. 2 StPO einzuführenden Urkunden genommen haben (vgl. BGHR StPO § 249 Kenntnisnahme 1; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10).
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • BGH, 26.05.1989 - 2 StR 155/89

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 85/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Es ist zureichend festgestellt, dass sämtliche Mitglieder der Strafkammer, mithin die Berufsrichter ebenso wie die Schöffen, Kenntnis vom Wortlaut der im Wege des § 249 Abs. 2 StPO einzuführenden Urkunden genommen haben (vgl. BGHR StPO § 249 Kenntnisnahme 1; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Soweit die Strafkammer die Ablehnung des Antrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit, nicht anders als bei anderen entsprechend abgelehnten Beweisanträgen, einerseits im Sinne von BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26 überaus pauschal begründet, andererseits überschießend ausgeführt hat, es sei für die Entscheidung ohne Belang, in welcher finanziellen Lage sich der Beschwerdeführer im Tatzeitraum befand, liegt ein den Bestand des Urteils gefährdender Rechtsfehler nicht vor.
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 415/98

    Antrag auf Einholung eines dactyloskopischen Gutachtens zum Beweis einer

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Ohne nähere Angaben dazu, ob es sich bei letzteren um Einrichtungen, Straßen, Stadtteile oder ähnliches handelt, stellt dies ohne konkrete aus dem Revisionsvortrag ersichtliche Erklärungen weder die regelmäßig erforderliche ladungsfähige Anschrift dar (vgl. BGHSt 40, 3, 7), noch werden so die benannten Zeugen als Beweismittel zureichend individualisiert (vgl. BGH aaO S. 5; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 11, 34, 46; Basdorf in Festschrift für Widmaier 2008 S. 51, 60 f.).
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 238/07

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; unmittelbarer Tatzeuge; antizipierte

    Auszug aus BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10
    Das Landgericht durfte in seine zulässige antizipierende Würdigung den mit der Beweiserhebung verbundenen zeitlichen und organisatorischen Aufwand einstellen sowie deren Bedeutung vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme bewerten (vgl. BGH NStZ 2009, 168, 169; StraFo 2010, 155).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Er besagt, dass tatsächliche Vorgänge in den Verfahrensakten wahrheitsgemäß wiedergegeben werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 2 BGs 408/20 Rn. 17; Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10 Rn. 10).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Der Hinweis, dass der außerhalb der Hauptverhandlung in der Sonderform des § 249 Abs. 2 StPO gewonnene Beweisstoff dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann, richtet sich an die Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713; vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10, juris Rn. 7).
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