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   BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01   

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BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01 (https://dejure.org/2002,499)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - 5 StR 138/01 (https://dejure.org/2002,499)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01 (https://dejure.org/2002,499)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73c StGB; § 332 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 334 StGB; § 338 Nr. 5 StPO; § 231c StPO; § 274 StPO; § 35 BauGB
    Amtsträger (Entscheidungszuständigkeit; fachliche Zuarbeiten); Bestechlichkeit (Schmiergeldzahlungen bei der Vorbereitung einer Ermessensentscheidung); Verfall; Vermögensvorteil (bestandskräftige Festsetzung der Steuer); Erlangtes; Diensthandlung (Pflichtwidrigkeit bei ...

  • lexetius.com

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; § 73c; § 332 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; § 334

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Amtsträger - Entscheidungszuständigkeit - Bestechlichkeit - Fachlicher Zuarbeiter - Schmiergeldzahlung - Ermessensbeamter - Beeinflussung - Verfall - Vermögensvorteil - Steuerfestsetzung - Erlangtes i. S. v. § 73 Abs. 1 S. 1 StGB

  • Judicialis

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c; ; StGB § 332 Abs. 1; ; StGB § 332 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 334

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestechlichkeit durch Amtsträger ohne Entscheidungszuständigkeit; Behandlung der Steuer auf einen dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Korruption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

  • IWW (Kurzinformation)

    Verfall - Berücksichtigung der Steuerlast

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Korruption am Bau: Wer ist Amtsträger? (IBR 2002, 337)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 260
  • NJW 2002, 2257
  • NStZ 2002, 477
  • StV 2002, 483
  • JR 2003, 157
  • JR 2003, 163
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Maßgeblich ist deshalb die Bestimmung des wirtschaftlichen Werts des Vorteils, den der Täter durch die Tat erzielt hat (BGHR StGB § 73 Erlangtes 1).

    Der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf das vom Gesetzgeber 1992 eingeführte Bruttoprinzip (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 1; BGH NStZ 2001, 312) überzeugt nicht.

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Für die Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F. hat der Bundesfinanzhof den Strafcharakter verneint und grundsätzlich einen Abzug zugelassen (BFHE 192, 64, 71).

    (4) Eine steuerliche Lösung des Konfliktes ist jedoch nur möglich, solange noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen und soweit der angeordnete Verfall - etwa im Wege einer entsprechenden Rückstellung (vgl. BFHE 189, 75) - noch für denselben Veranlagungszeitraum steuermindernd wirksam werden kann (zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung vgl. BFHE 192, 64, 66).

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof die Anordnung des Verfalls und die Verhängung einer Strafe grundsätzlich als jeweils unabhängig voneinander angesehen und eine innere Wechselbeziehung verneint (BGH NStZ 2001, 312; 2000, 137; vgl. auch BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1).

    Der Hinweis der Staatsanwaltschaft auf das vom Gesetzgeber 1992 eingeführte Bruttoprinzip (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 1; BGH NStZ 2001, 312) überzeugt nicht.

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Insoweit gelten für die planerische Abwägung dieselben Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für Ermessensentscheidungen aufgestellt hat (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 5).

    Der Umstand, daß die Strafkammer die vorangegangene Zeit strafrechtlich unberücksichtigt gelassen hat, beschwert den Angeklagten ebensowenig wie die rechtliche Beurteilung der Geldzahlungen als eine einheitliche Tat (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 269 m.w.N.).

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Die Einführung des Bruttoprinzips modifizierte nur - um die Regelungen für die Praxis effektiver auszugestalten (vgl. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 18 ff.) - den Berechnungsmodus, ließ aber den Rechtscharakter des Verfalls an sich unberührt (BGH NJW 1995, 2235).

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof die Anordnung des Verfalls und die Verhängung einer Strafe grundsätzlich als jeweils unabhängig voneinander angesehen und eine innere Wechselbeziehung verneint (BGH NStZ 2001, 312; 2000, 137; vgl. auch BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1).

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt (BGHSt 33, 37, 40; vgl. auch BGH NJW 1989, 2139, 2140).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 64/97

    Keine Rückstellung für Geldbußen

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    (4) Eine steuerliche Lösung des Konfliktes ist jedoch nur möglich, solange noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen und soweit der angeordnete Verfall - etwa im Wege einer entsprechenden Rückstellung (vgl. BFHE 189, 75) - noch für denselben Veranlagungszeitraum steuermindernd wirksam werden kann (zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung vgl. BFHE 192, 64, 66).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt (BGHSt 33, 37, 40; vgl. auch BGH NJW 1989, 2139, 2140).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 100/97

    Geldbuße als Betriebsausgabe

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Vielmehr muß die Finanzverwaltung dann die um den Verfall gekürzten Einkünfte veranlagen (vgl. BFHE 189, 79 zur ähnlichen Problematik bei § 17 Abs. 4 OWiG).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01
    Hieran ist auch unter Berücksichtigung des nunmehr geltenden Bruttoprinzips festzuhalten (vgl. BVerfG NJW 1996, 2086, 2087).
  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01

    Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte

  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 426/97

    Einflussnahme auf die Ermessensentscheidung eines Amtsträger - Vereinbarung einer

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

  • BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99

    Strafzumessung; Verfallsanordnung

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Eine Ermessensentscheidung eines Amtsträgers ist bereits dann pflichtwidrig, wenn dieser sich dabei von dem Vorteil beeinflussen lässt, selbst wenn die Entscheidung innerhalb seines Ermessensspielraums liegt (dazu BGH, Urteile vom 27. Oktober 1960 - 2 StR 177/60, BGHSt 15, 239, 249; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 263 und vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 50; MüKo-StGB/Korte, 2. Aufl., § 332 Rn. 30).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Als erlangtes "Etwas" im Sinne der Vorschrift ist grundsätzlich jeder wirtschaftlich messbare Vorteil anzusehen (BGH, Urteil vom 21.03.2002 - 5 StR 138/01, juris Rn. 39; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 12; LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73 Rn. 22).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Dass derartige Vorteile durch ein Vermögensdelikt erlangt sein müssen, findet im Gesetz keine Stütze (vgl. hierzu: BGH, 5 StR 138/01: § 73 StGB anwendbar beim Amtsdelikt der Bestechung, BGH, 1 StR 127/03: § 73 StGB anwendbar beim BtM-Delikt).
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