Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25202
BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13 (https://dejure.org/2013,25202)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2013 - 5 StR 152/13 (https://dejure.org/2013,25202)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2013 - 5 StR 152/13 (https://dejure.org/2013,25202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 S. 1 StPO; § 17 Abs. 2 UWG
    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung; erforderlicher Umfang der Würdigung von Einlassungen des Angeklagten); Schätzkosten und Kostenrahmen bei Ausschreibungen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 UWG, § 299 StGB, § 331 StGB, § 333 StGB, § 353b Abs 1 StGB
    Geheimnisverrat: Kalkulationsgrundlagen und Schätzkosten des Auftraggebers als Geschäfts- und Dienstgeheimnis bei der öffentlichen Ausschreibung; Strafbarkeit der Weitergabe der internen Kalkulationsgrundlagen aus dem Lenkungsausschuss an einen Bieter

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten bei einer freisprechenden Entscheidung; Anforderungen an ein freisprechendes Urteils aus tatsächlichen Gründen; Freispruch vom Vorwurf der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Geheimnisverrat: Kalkulationsgrundlagen und Schätzkosten des Auftraggebers als Geschäfts- und Dienstgeheimnis bei der öffentlichen Ausschreibung; Strafbarkeit der Weitergabe der internen Kalkulationsgrundlagen aus dem Lenkungsausschuss an einen Bieter

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 17 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 353b Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 17 Abs. 2 Nr. 2 ; StGB § 353b Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch vom Vorwurf der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen wegen lückenhafter Beweiswürdigung rechtswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Rahmen der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) wird das neue Tatgericht hinsichtlich der Tatvorwürfe 3, 5 und 6 bei entsprechenden Feststellungen gehalten sein, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 Abs. 1 und 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, 23 24 NJW 2006, 3290, 3298; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105 f.; vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 365 ff.; und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403 f.).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Wirtschaftsstrafkammer davon aus, dass unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) nur solche betriebsbezogene Tatsachen fallen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94, BGHSt 41, 140, 142 zu § 17 UWG aF, und vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, NJW 2006, 3424).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Rahmen der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) wird das neue Tatgericht hinsichtlich der Tatvorwürfe 3, 5 und 6 bei entsprechenden Feststellungen gehalten sein, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 Abs. 1 und 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, 23 24 NJW 2006, 3290, 3298; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105 f.; vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 365 ff.; und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403 f.).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Rahmen der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) wird das neue Tatgericht hinsichtlich der Tatvorwürfe 3, 5 und 6 bei entsprechenden Feststellungen gehalten sein, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 Abs. 1 und 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, 23 24 NJW 2006, 3290, 3298; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105 f.; vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 365 ff.; und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403 f.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Zwar ist die Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten kein Selbstzweck (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172; und vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110); jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Zwar ist die Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten kein Selbstzweck (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172; und vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110); jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Wirtschaftsstrafkammer davon aus, dass unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) nur solche betriebsbezogene Tatsachen fallen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94, BGHSt 41, 140, 142 zu § 17 UWG aF, und vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, NJW 2006, 3424).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Im Rahmen der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) wird das neue Tatgericht hinsichtlich der Tatvorwürfe 3, 5 und 6 bei entsprechenden Feststellungen gehalten sein, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 Abs. 1 und 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, 23 24 NJW 2006, 3290, 3298; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105 f.; vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 365 ff.; und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403 f.).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13
    Zwar ist die Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten kein Selbstzweck (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172; und vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110); jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Danach liegt ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vor, wenn Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und der Betriebsinhaber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - NStZ 2014, 325 Rn. 20).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - (NStZ 2014, 325 Rn. 20 ff.) die Schätzkosten und den Kostenrahmen einer öffentlichen Auftraggeberin, die ein Vergabeverfahren durchführt, als Geschäftsgeheimnisse qualifiziert.

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    (aa) Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss die Begründung des Urteils so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatgericht bei der Beweiswürdigung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 15).

    Die zusammenhängende Darstellung derartiger Angaben ist jedoch kein Selbstzweck; vielmehr reicht es aus, wenn das Urteil den Inhalt der Einlassung bzw. der Aussage so darlegt, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin möglich ist, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 17; vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230 Rn. 16; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Schließlich ist es erforderlich, den Inhalt der Einlassung des Angeklagten so darzulegen, dass eine ausreichende revisionsrechtliche Überprüfung dahin ermöglicht wird, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, juris Rn. 16; vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, NStZ 2014, 325, 326).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten

    Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses iSd § 17 Abs. 2 UWG fallen nur solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (BGH NStZ 2014, 325 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 12 B 3.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    (1) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (st. Rspr. der Bundesgerichte: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 - BVerfGE 115, 205, 229; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2014 - BVerwG 6 B 43.13 - NVwZ 2014, 790, hier zit. n. juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. ferner Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 17 Rn. 4 ff.).

    Wie in anderem Zusammenhang (oben zu A I 6) bereits ausgeführt, erlaubt das nach Auffassung des Senats jedoch nicht, dem Geheimnisträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner Kalkulationen abzusprechen; auch die Gefahr, dass der offene Wettbewerb im Vergabeverfahren eingeschränkt und durch etwaige Preisabsprachen der Wettbewerber unterlaufen wird, kann zu einem wirtschaftlichen Schaden führen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2013, a. a. O. Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 - VergabeR 2008, 281, juris Rn. 33 m.w.N.).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17

    Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - Weiterleitung betrieblicher Dateien

    53 (a) Unter den Begriff des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 17 Abs. 2 UWG) fallen solche betriebsbezogene Tatsachen, die nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber deshalb ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil die Aufdeckung der Tatsache geeignet wäre, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. BGH 04.09.2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (st. Rspr. der Bundesgerichte: BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 - BVerfGE 130, 205, 229; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2014 - BVerwG 6 B 43.13 - NVwZ 2014, 790, hier zit. n. juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - juris Rn. 21, jeweils m. w. N.; vgl. ferner Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 17 Rn. 4 ff.).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18

    Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • VG Berlin, 29.01.2024 - 2 K 41.23

    Anspruch auf Umweltinformation dient nicht der Ausforschung von Preisen!

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht