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   BGH, 27.05.2020 - 5 StR 166/20   

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BGH, 27.05.2020 - 5 StR 166/20 (https://dejure.org/2020,14607)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - 5 StR 166/20 (https://dejure.org/2020,14607)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 5 StR 166/20 (https://dejure.org/2020,14607)
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  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - 5 StR 166/20
    Denn ein Vorsitzender darf nach § 238 Abs. 1 StPO einschreiten, wenn sich die Ausführungen des Angeklagten in seinem letzten Wort mit nicht zur Sache gehörenden Umständen befassen, fortwährende Wiederholungen oder andere unnütze Weitschweifigkeiten enthalten oder sonst einen Missbrauch seines letzten Wortes darstellen (BGH, Urteil vom 9. Januar 1953 - 1 StR 623/52, BGHSt 3, 368, 369).
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