Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20141
BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19 (https://dejure.org/2019,20141)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2019 - 5 StR 167/19 (https://dejure.org/2019,20141)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 5 StR 167/19 (https://dejure.org/2019,20141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 StPO; § 337 StPO
    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; Hinweis auf anwaltlichen Notdienst bei konkret benanntem Verteidiger; Subjektstellung des Beschuldigten); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beck-blog

    Berlin: Polizei vernimmt, wie sie will - BGH hält es...

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 4 StPO, § 136 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzen der Vernehmung eines Beschuldigten durch die Polizeibeamten ohne erneute Belehrung über sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers; Hinweis auf den anwaltlichen Notdienst als Gebot

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzen der Vernehmung eines Beschuldigten durch die Polizeibeamten ohne erneute Belehrung über sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers; Hin...

  • rewis.io

    Fehlende erneute Belehrung über Recht auf Zuziehung eines Verteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 136 Abs. 1 S. 4
    Fortsetzen der Vernehmung eines Beschuldigten durch die Polizeibeamten ohne erneute Belehrung über sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers; Hinweis auf den anwaltlichen Notdienst als Gebot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehler bei der polizeilichen Vernehmung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wiederholte Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fortgesetzte Beschuldigtenernehmung - ohne erneute Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vernehmung - und der fehlende Hinweis auf den anwaltlichen Notdienst

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nichtbelehrung über anwaltlichen Notdienst und die Verwertbarkeit von Angaben ohne Verteidiger

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 798 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Der Gesetzesbegründung, die auf frühere Rechtsprechung zur Erforderlichkeit von ernsthaften Bemühungen der vernehmenden Person verweist, den Beschuldigten bei der Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu unterstützen, ist zu entnehmen, dass die gesetzlichen Ergänzungen in § 136 Abs. 1 StPO lediglich klarstellend erfolgt sind (vgl. BT-Drucks. 18/9534, S. 22 unter Bezugnahme unter anderem auf BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19).

    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).

    Aus diesem Rechtsverstoß folgt hier nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 ff.; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 21 f.; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 ff.).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Da der Angeklagte allerdings die Tat nach den Urteilsfeststellungen mit einem unbekannten Täter begangen hat, war die gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen auszusprechen (vgl. BGH, Urteil von 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Aus diesem Rechtsverstoß folgt hier nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 ff.; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 21 f.; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 ff.).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12

    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Aus diesem Rechtsverstoß folgt hier nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 ff.; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 21 f.; Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 219 ff.).
  • BGH, 08.11.2018 - 1 StR 527/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zur Vornahme der Reduzierung des

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Da der Angeklagte allerdings die Tat nach den Urteilsfeststellungen mit einem unbekannten Täter begangen hat, war die gesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen auszusprechen (vgl. BGH, Urteil von 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1; Beschluss vom 8. November 2018 - 1 StR 527/18, NStZ-RR 2019, 176).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
    Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht