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   BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98   

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https://dejure.org/1998,7706
BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98 (https://dejure.org/1998,7706)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 StR 173/98 (https://dejure.org/1998,7706)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98 (https://dejure.org/1998,7706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise - Gesamtwürdigung der gleichartigen Tatschilderungen der jeweiligen Geschädigten - Aufhebung eines angefochtenen Urteils - Feststellungen zur gezielten Verabreichung bewußtseinsverändernder Mittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 224; StPO § 261, § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Mit dieser Darstellungsweise verkennt es, daß die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise eine eigenverantwortliche Würdigung des Tatrichters nicht zu ersetzen vermag (vgl. BGH NStZ 1998, 51 Nr. 21; 1985, 184 Nr. 26 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Auf diesem Rechtsfehler kann das Urteil zugunsten des Angeklagten beruhen, da die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel jedenfalls dann Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F. bzw. des § 177 StGB n.F. darstellt, wenn sie, wie hier vom Landgericht festgestellt, auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 - m.w.N.; vgl. auch BGHSt 14, 81), und zugleich als hinterlistiger Überfall im Sinne von § 223a StGB a.F. bzw. § 224 StGB n.F. zu werten ist (BGHR StGB § 223a Überfall 1; § 223a Abs. 1 Hinterlist 2).
  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92

    Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Auf diesem Rechtsfehler kann das Urteil zugunsten des Angeklagten beruhen, da die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel jedenfalls dann Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F. bzw. des § 177 StGB n.F. darstellt, wenn sie, wie hier vom Landgericht festgestellt, auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 - m.w.N.; vgl. auch BGHSt 14, 81), und zugleich als hinterlistiger Überfall im Sinne von § 223a StGB a.F. bzw. § 224 StGB n.F. zu werten ist (BGHR StGB § 223a Überfall 1; § 223a Abs. 1 Hinterlist 2).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59

    Gewalt im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Einflößen von

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Auf diesem Rechtsfehler kann das Urteil zugunsten des Angeklagten beruhen, da die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel jedenfalls dann Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F. bzw. des § 177 StGB n.F. darstellt, wenn sie, wie hier vom Landgericht festgestellt, auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 - m.w.N.; vgl. auch BGHSt 14, 81), und zugleich als hinterlistiger Überfall im Sinne von § 223a StGB a.F. bzw. § 224 StGB n.F. zu werten ist (BGHR StGB § 223a Überfall 1; § 223a Abs. 1 Hinterlist 2).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Selbst wenn nämlich jede Aussage für sich allein zum Nachweis eines vom Angeklagten gezielt auf die Herbeiführung der Widerstandsunfähigkeit seines Opfers ausgerichteten Handelns nicht ausreichte, können die Angaben der Geschädigten in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die für eine Verurteilung notwendige Gewißheit verschaffen (vgl. BGH NStZ 1983, 133, 134; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Selbst wenn nämlich jede Aussage für sich allein zum Nachweis eines vom Angeklagten gezielt auf die Herbeiführung der Widerstandsunfähigkeit seines Opfers ausgerichteten Handelns nicht ausreichte, können die Angaben der Geschädigten in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die für eine Verurteilung notwendige Gewißheit verschaffen (vgl. BGH NStZ 1983, 133, 134; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
    Mit dieser Darstellungsweise verkennt es, daß die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise eine eigenverantwortliche Würdigung des Tatrichters nicht zu ersetzen vermag (vgl. BGH NStZ 1998, 51 Nr. 21; 1985, 184 Nr. 26 m.w.N.).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Durch die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen im Sinne von § 184h StGB eingesetzte Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel führte der Angeklagte in allen hier abgeurteilten Fällen auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbei, sodass der Angeklagte auch Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 a.F. bzw. des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB n.F. angewandt hat (BGH Urt. v. 15.9.1998 - 5 StR 173/98, BeckRS 1998, 31361078, beck-online).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 359/03

    Kognitionspflicht hinsichtlich der angeklagten Tat (Bezeichnung; Identität;

    Das heimliche Beibringen eines die Willensbildung beeinträchtigenden Mittels stellt jedenfalls dann Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar, wenn es - wie hier festgestellt - eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (vgl. BGH, Urt. vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 5 m. w. N.; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 4).

    Das Verhalten der Angeklagten kann - was nach den bisherigen Feststellungen naheliegt - zugleich als gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 15. September 1998 - 5 StR 173/98; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 224 Rdn. 3, 5, 10) zu werten sein.

  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Subjektiv muss der Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln und dabei den Zustand des Opfers, die daraus resultierende Widerstandsunfähigkeit und die tatsächlichen Voraussetzungen der Ausnutzung erfassen (BGH 3 StR 443/92; 5 StR 173/98).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Die - wie hier - heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel stellt jedenfalls dann Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar, wenn auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeigeführt und hierdurch die Widerstandsfähigkeit beseitigt wird (vgl. hierzu BGH, Urteile v. 15.9.1998 - 5 StR 173/98, BeckRS 1998, 31361078; v. 22.1.1991 - 5 StR 498/90, BeckRS 1991, 1559 mwN; Beschlüsse v. 24.5.2016 - 5 StR 163/16, BeckRS 2016, 10820; v. 13.11.2003 - 3 StR 359/03, BeckRS 2004, 1729 mwN; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 177 Rn. 70; MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl. 2021, § 177 Rn. 118 mwN).
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