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   BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05   

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BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05 (https://dejure.org/2005,743)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05 (https://dejure.org/2005,743)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 (https://dejure.org/2005,743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 132 Abs. 2 GVG; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 26a StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 28 Abs. 2 StPO
    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in eigener Sache zu sein; mit Unrecht verworfenes Ablehnungsgesuch; Verwerfung als unzulässig; Vorbefassung; Willkür; Rechtsmissbrauch); rechtliches Gehör (Recht auf ein faires Verfahren); ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 26a, 338 Nr. 3

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Absoluter Revisionsgrund und Besorgnis der Befangenheit bei Überdehnung des § 26a StPO durch den Richter in eigener Sache (Karsten Gaede; HRRS 9/2005, 319)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 216
  • NJW 2005, 3436
  • NStZ 2006, 50
  • StV 2005, 588
  • JR 2006, 382
  • JR 2006, 384
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Da eine solche Beteiligung an Vorentscheidungen im nämlichen und in anderen damit zusammenhängenden Verfahren von Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsrecht ausdrücklich vorgesehen und vorausgesetzt wird, kann die Vorbefassung als solche - abgesehen von den in § 22 Nr. 4 und Nr. 5, § 23 und § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO genannten Ausschließungstatbeständen - die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Urteilen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt) oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH StV 2002, 116; NStZ 2005, 218).

    Die im vorangegangenen Verfahren unter maßgeblicher Mitwirkung des abgelehnten Richters getroffenen Festlegungen zum Tatbeitrag des Revisionsführers waren vom dortigen Verfahrensstoff nicht zweifelsfrei unbedingt erfordert (vgl. hierzu BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    aa) Nach der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01 - (vgl. auch schon BVerfG (Kammer) StraFo 2005, 109; BGH NStZ 2005, 218, 219) darf die Anwendung von § 26a StPO nicht dazu führen, dass der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten beurteilt und damit "Richter in eigener Sache" wird.

    Das Fehlen einer Stellungnahme beim Vorgehen gemäß § 26a StPO kann bereits nach bisheriger Rechtsprechung der Revision nach § 338 Nr. 3 StPO zum Erfolg verhelfen, wenn es deshalb an einer Grundlage für die sachliche Überprüfung des Ablehnungsgesuchs mangelte (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.) oder das im Befangenheitsgesuch enthaltene tatsächliche Vorbringen der Revisionsentscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen war (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2005, 218, 219).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Urteilen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt) oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH StV 2002, 116; NStZ 2005, 218).

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Grundsätzlich ist die Gleichsetzung eines Ablehnungsgesuchs, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, mit einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StPO) - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - unbedenklich (BVerfG aaO; BGH NStZ 1999, 311).

    Auch (vermeintliche) Rechtsfehler bei der Vorentscheidung können für sich genommen eine Ablehnung nicht ohne weiteres rechtfertigen (BGH NStZ 1999, 311).

    Für die Frage, ob auf Vorbefassung gestützte Ablehnungsanträge nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen werden können oder nach § 27 StPO zu behandeln sind, kommt es damit entscheidend darauf an, ob der Antragsteller neben der Vorbefassung und den damit notwendig einhergehenden inhaltlichen Aussagen besondere Umstände konkret vorträgt und glaubhaft macht (vgl. hierzu BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1999, 311), die eine inhaltliche Prüfung erfordern und den abgelehnten Richter bei einer Beteiligung an der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO deshalb zum "Richter in eigener Sache" machen würden.

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe kommt es in diesem Fall nicht an (Abkehr von BGHSt 23, 265; im Anschluss an BVerfG (Kammer), Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01).

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war bislang anerkannt, dass die fehlerhafte Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO für sich keinen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO eröffnet, sondern das Revisionsgericht auch in diesen Fällen nach Beschwerdegrundsätzen prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet war oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 18, 200, 203; 23, 265; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 3, 9).

  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Allerdings darf auch hinsichtlich der hinzutretenden besonderen Umstände die Besorgnis der Befangenheit nur aus Tatsachen, nicht aus bloßen Vermutungen des Antragstellers abgeleitet werden (vgl. BGH NStZ 1998, 422, 424; StV 1996, 355); insbesondere haltlose Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage können deshalb ein im übrigen allein auf Vorbefassung gestütztes Ablehnungsgesuch nicht zulässig begründen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2).

    Für die Frage, ob auf Vorbefassung gestützte Ablehnungsanträge nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen werden können oder nach § 27 StPO zu behandeln sind, kommt es damit entscheidend darauf an, ob der Antragsteller neben der Vorbefassung und den damit notwendig einhergehenden inhaltlichen Aussagen besondere Umstände konkret vorträgt und glaubhaft macht (vgl. hierzu BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1999, 311), die eine inhaltliche Prüfung erfordern und den abgelehnten Richter bei einer Beteiligung an der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO deshalb zum "Richter in eigener Sache" machen würden.

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war bislang anerkannt, dass die fehlerhafte Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO für sich keinen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO eröffnet, sondern das Revisionsgericht auch in diesen Fällen nach Beschwerdegrundsätzen prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet war oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 18, 200, 203; 23, 265; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 3, 9).

    Entscheidend für die Abgrenzung zu "offensichtlich unbegründeten" Ablehnungsgesuchen, die von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht erfasst und damit nach § 27 StPO zu behandeln sind (BGH StraFo 2004, 238; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9), ist die Frage, ob das Ablehnungsgesuch ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet ist (BVerfG aaO).

  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Nach § 93c Abs. 1 Satz 2 BVerfGG steht die Kammerentscheidung der Entscheidung eines Senats des Bundesverfassungsgerichts gleich; ihr kommt damit auch die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG zu (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1991, 2821; Graßhof in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge BVerfGG § 93c Rdn. 34).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Die bisherigen entgegenstehenden Entscheidungen der übrigen Senate des Bundesgerichtshofs sind mit der genannten Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts überholt (vgl. Hannich in KK 5. Aufl. § 132 GVG Rdn. 8; vgl. auch BGHSt 44, 171, 173 zu § 121 GVG).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Demnach ist die rechtliche Grundlage der früheren anders lautenden Entscheidungen in Fällen wie dem vorliegenden entfallen (vgl. BGHSt 46, 17, 20).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
    Unzulässig wäre auch der Versuch, einen Streit über das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zum Gegenstand des Ablehnungsverfahrens zu machen, weil der Ort, um den entscheidungserheblichen Inhalt der Beweisaufnahme festzustellen, das Urteil ist (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 10 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BVerfG, 09.07.2004 - 2 BvR 836/04
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 504/99

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

  • BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96

    Voraussetzungen und Begründung eines Gesuchs auf Ablehnung eines Richters wegen

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 496/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet;

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe im Rahmen von Entscheidungen nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO zum Richter in eigener Sache machen (Bundesgerichtshof, Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, NJW 2005, S. 3436 ).

    Wie jene - in der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2005 und in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts angesprochenen - Fälle zu bewerten sind, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, sondern das Urteil "nur" auf einer fehlerhaften Anwendung des Strafprozessrechts beruht, haben - als Frage des einfachen Rechts - in erster Linie die Fachgerichte zu entscheiden (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 14. Juni 2005 - 3 StR 446/04 -, NJW 2005, S. 3434 ff.; Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, NJW 2005, S. 3436 ff.).

    Der Austausch des Grundes bei der Prüfung im Rahmen des § 26 a Abs. 1 StPO erweist sich mit der gegebenen Begründung auch unter Zugrundelegung des eigenen Maßstabs des Bundesgerichtshof als eine Rechtsanwendung, die die verfassungsrechtlichen Grenzen der Anwendung dieser Norm verkennt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, NJW 2005, S. 3436 ).

  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 234/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des

    Solche Umstände können zum Beispiel darin bestehen, dass die frühere Entscheidung unnötige oder unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222) oder sich der Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 521; Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

    Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).

    Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN; siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).

    Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Die Gleichsetzung eines Ablehnungsgesuchs, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, mit einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StPO) ist grundsätzlich und auch aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich (BGHSt 50, 216, 220; BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 234).

    (2) Danach ist die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs unbedenklich, das lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGHSt 50, 216, 221; vgl. auch Leitsatzentscheidung des Senats vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05).

    Dies gilt namentlich auch für die Ablehnung von Beweisanträgen (BGHSt 50, 216, 221).

    Anders verhält es sich allerdings beim Hinzutreten besonderer Umstände, die über die Tatsache einer negativen Vorentscheidung als solcher sowie die damit notwendig verbundenen inhaltlichen Äußerungen hinausgehen (vgl. BGHSt 50, 216, 221).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in Vorentscheidungen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile enthalten oder ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten oder seines Verteidigers äußert (vgl. BGHSt 50, 216, 222).

    Ein solches Ansinnen beruhte nicht auf einer völlig haltlosen Bewertung der Ablehnungsbegründung (vgl. hierzu BGHSt 50, 216, 222), sondern war vielmehr durch die getroffene Auswahl von Formulierungen aus den Ablehnungsbeschlüssen nicht gänzlich unschlüssig belegt.

    Dies begründet nach der Rechtsprechung des Senats den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO (BGHSt 50, 216; vgl. auch BGH NStZ 2006, 51 m. Anm. Meyer-Goßner; BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 236; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05).

    (1) Die Rüge nach § 338 Nr. 3 StPO muss durchgreifen, wenn die Voraussetzungen für die Behandlung des Ablehnungsantrags als unzulässig offenkundig nicht gegeben sind (Meyer-Goßner NStZ 2006, 53), also die Entscheidung des Gerichts auf einem Fall klarer Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht und daher in der Sache offensichtlich unhaltbar ist, weshalb das Gericht bei der Rechtsanwendung Bedeutung und Tragweite des von der Verfassung garantierten Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) grundlegend verkannt hat (BGHSt 50, 216, 219 f.).

    Ob ein solcher Fall vorliegt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGHSt 50, 216, 220).

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    (1) Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen', wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe kommt es in diesem Fall nicht an (grundlegend BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216 im Anschluss an BVerfG, NJW 2005, 3410 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung).

    Dieser Maßstab gilt nicht nur für die Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, sondern auch für die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223) und Verschleppungsabsicht nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, sowie bereits BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, aaO).

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    (1) Ein Ablehnungsgesuch ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats zwar auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe kommt es in diesem Fall nicht an (anknüpfend an BVerfG - Kammer - StV 2005, 478: BGHSt 50, 216; vgl. auch BGH NJW 2005, 3434; BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232).

    Ob ein solcher Fall vorliegt, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGHSt 50, 216, 219 f.).

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

    (1) Zwar ist in Fällen, in denen das Gericht über ein Ablehnungsgesuch in fehlerhafter Besetzung entschieden hat und dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden ist, allein deswegen der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gegeben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a., NJW 2005, 3410, zu § 26a StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 479/08, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 18 mwN; und vom 10. August 2005 - 5 StR 33 34 180/05, BGHSt 50, 216, 218).
  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17

    Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses:

    Selbst bei auf den ersten Blick unsachlichen oder unzulässigen Anträgen ist zunächst durch Auslegung zu ermitteln, ob dem Ansinnen nicht eine rechtlich anerkennenswerte oder den Verfahrensgegenstand betreffende Bedeutung zugemessen werden kann (vgl. etwa für Befangenheitsanträge: BVerfG, 2 BvR 625/01 u.a. v. 02.06.2005 - BVerfGK 5, 269 ; BGH, 5 StR 180/05 v. 10.08.2005 - BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 13 ; für die Auslegung von Beweisanträgen vgl. die Nachw. bei Meyer-Goßner/Schmitt, aaO. § 244 Rn. 39).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Andernfalls würde die Vortätigkeit entgegen der in den §§ 22 bis 24 StPO klar zum Ausdruck kommenden Gesetzeskonzeption faktisch regelmäßig zum Ausschließungsgrund erhoben, obwohl nach dem normativen Leitbild des Gesetzes von der Unvoreingenommenheit eines Richters auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 443/69, NJW 1971, 1029 ; BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    Hat sich ein Richter im früheren Verfahren sachlich verhalten, so rechtfertigen selbst Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht die Annahme seiner Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Entscheidungen unnötige oder unbegründete Werturteile über einen jetzt Angeklagten enthalten oder sich ein Richter in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil eines Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27.04.1972 - 4 StR 149/72, NJW 1972, 1288; Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 6, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Urteil vom 10.02.2016 - 2 StR 533/14, juris Rn. 13; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ) oder wenn die früheren Entscheidungen aus Sicht eines verständigen Angeklagten die Annahme rechtfertigen, dass der abgelehnte Richter bereits im Vorfeld eine endgültige Überzeugung von dessen Schuld gewonnen oder sich sonst eine abschließende Meinung über ihn gebildet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2000 - 4 StR 513/99, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2000, 419 nicht abgedruckt; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ).

    Allerdings darf auch hinsichtlich der hinzutretenden besonderen Umstände die Besorgnis der Befangenheit nur aus Tatsachen, nicht aus bloßen Vermutungen des Ablehnenden abgeleitet werden; insbesondere haltlose Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage können deshalb ein im Übrigen allein auf Vorbefassung gestütztes Ablehnungsgesuch nicht zulässig begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ).

    Die Angeschuldigte DD lässt insoweit nur Bewertungen und Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage vortragen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ).

  • BVerfG, 27.01.2023 - 2 BvR 1122/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem

    bb) Da die Ausschlussgründe in der Strafprozessordnung die Frage der Vorbefassung abschließend regeln, ist die Vorbefassung eines Richters in anderen Verfahrenskonstellationen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen; es müssen besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (stRspr; vgl. BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, BGHSt 50, 216 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09 -, NStZ 2011, S. 44 ; Beschluss des 3. Strafsenats vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11 -, NStZ 2012, S. 519 ; Urteil des 1. Strafsenats vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 -, Rn. 56; Beschluss des 3. Strafsenats vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21 -, Rn. 48; Beschluss des 5. Strafsenats vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21 -, NStZ-RR 2022, 288 ).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung;

  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung

  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08

    Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

  • BGH, 11.01.2018 - 1 StR 36/17

    Verwerfung eines Ablehnungsantrages als unzulässig

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

  • BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06

    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

  • BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05

    Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines

  • OLG Celle, 28.02.2007 - 322 Ss 21/07

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der fehlerhaften Ablehnung

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

  • KG, 28.09.2012 - 3 Ws (B) 524/12

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Durchführung der Hauptverhandlung durch den

  • OLG Köln, 30.10.2007 - 83 Ss 128/07

    Verstoß gegen Zuständigkeitsregelungen bei Verwerfung von Befangenheitsgesuchen

  • BGH, 18.06.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 411/17
  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

  • OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 418/17
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 583/16

    Unzulässigkeit des Befangenheitsantrags bei völlig ungeeigneter Begründung

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11

    Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07

    Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2009 - 2 Ss 107/09
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 504/19

    Keine willkürliche Missachtung der Zuständigkeitsregeln bei Entscheidung über

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2006 - 1 Ws 20/06

    Maßregelvollzug: Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2010 - 2 Ss 107/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Strafverfahren

  • OLG Schleswig, 23.12.2016 - 2 Ss 110/16
  • OLG München, 30.05.2007 - 5St RR 35/07

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch bei ausschließlicher Begründung mit Beteiligung der

  • OLG Brandenburg, 14.10.2013 - 53 Ss 97/13
  • AG Bochum, 15.04.2009 - 78 Ls 57/09

    Begründetheit einer Selbstanzeige wegen Befangenheit i.R.e. Vorbefassung eines

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