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   BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85   

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https://dejure.org/1985,921
BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1985 - 5 StR 193/85 (https://dejure.org/1985,921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 167
  • NJW 1985, 1720
  • MDR 1985, 599
  • NStZ 1985, 324
  • StV 1985, 353
  • StV 1985, 354
  • JR 1986, 119
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    In der Berufungsverhandlung kann ein fehlender Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden (Ergänzung zu BGHSt 29, 224).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der Eröffnungsbeschluß noch in der Hauptverhandlung des ersten Rechtszuges vor der Vernehmung des Angeklagten zur Sache nachgeholt werden kann (BGHSt 29, 224).

  • RG, 23.06.1932 - III 539/32

    Ist die Bestimmung des § 328 Abs. 3 StPO. über die Verweisung der Sache an das

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    Außerdem war sie aus Rechtsgründen daran gehindert, die Sache an sich als Gericht des ersten Rechtszuges zu verweisen, weil ein Verfahrenshindernis bestand (RGSt 66, 314) und die Voraussetzungen des § 328 Abs. 3 StPO nicht gegeben waren.
  • RG, 26.05.1921 - 174/21

    Wie hat das Landgericht auf die Berufung des Amtsanwalts gegen ein

    Auszug aus BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
    Dadurch unterscheidet sich der Fall von demjenigen, den das Reichsgericht in RGSt 56, 113 zu beurteilen hatte.
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Da der fehlende Eröffnungsbeschluss ausweislich der Sitzungsniederschriften vom 13. April 2010, 19. April 2010, 22. April 2010, 26. April 2010 und 10. Mai 2010 in der Hauptverhandlung nicht nachgeholt worden ist (dazu BGHSt 29, 224; 33, 167) und das Verfahrenshindernis nicht durch die nachträgliche Erklärung des Richters, die Eröffnung des Verfahrens beschlossen zu haben, beseitigt werden kann (BGH DRiZ 1981, 343), ist das Urteil des Landgerichts aufzuheben (§ 349 Abs. 4 StPO) und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. Schneider a.a.O. § 206a Rn. 4; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 206a Rn. 6, jeweils m.w.N.).".
  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Der Senat hat gemäß § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst zu entscheiden und das Verfahren nach § 260 Abs. 3 StPO einzustellen (vgl. BGHSt 33, 167; BGH NStZ-RR 2011, 150, 151; NStZ 1987, 239; StV 1983, 2; …

    Eine Zurückverweisung an das Landgericht kommt nicht in Betracht (so aber - nicht tragend - BGHSt 29, 224), da der Eröffnungsbeschluss durch das Berufungsgericht nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. BGHSt 33, 167; BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StraFo 2012, 58), dieses vielmehr bereits nach § 260 Abs. 3 StPO hätte verfahren müssen (vgl. HansOLG Hamburg VRS 107, 449 - juris Rd. 14; Paul in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 328 Rdn. 4).

    Zugleich war das im Schuldspruch rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, soweit es den versuchten Diebstahl betrifft, aufzuheben, da bereits seinem Erlass insoweit das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses entgegenstand und der Schuldspruch wegen versuchten Diebstahls daher schon durch das Berufungsgericht nach § 328 Abs. 1 StPO hätte aufgehoben werden müssen (verbunden mit der Teileinstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO; vgl. BGHSt 33, 167; BayObLG a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08

    Strafverfahren: Inhaltliche Mängel eines Eröffnungsbeschlusses und

    Das Rechtsmittelgericht ist dazu nicht befugt (vgl. BGHSt 33, 167; KK-Tolksdorf a.a.O. § 207 Rdnr. 21; LR-Rieß a.a.O. § 207 Rdnr. 44a).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2014 - 1 Ws 19/14

    Absehen von der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe:

    Vielmehr bleiben die ursprünglichen Straferkenntnisse als selbstständige Entscheidungen und alleinige Grundlage für die jeweilige Vollstreckung, also auch für Nachtragsentscheidungen betreffend die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, bestehen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1985, 243; OLG Düsseldorf VRS 88, 368 f.; KG JR 1986, 119 und NJW 2003, 2468 ff. - Rn. 7 f. nach juris; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 58 Rn. 8; a. A.: OLG Düsseldorf StV 1984, 382, 383; Horn in: StV 1985, 243 f.; KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 460 Rn. 25; KMR-Stöckel, StPO, § 460 Rn. 42).

    Wird gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 StGB beim Zusammentreffen von Freiheits- und Geldstrafen von einer Gesamtstrafenbildung abgesehen, werden die Urteile oder Strafbefehle, durch welche diese Strafen verhängt wurden, erst Recht nicht "einbezogen" oder "zusammengezogen" (vgl. KG JR 1986, 119; Gollmer NJW 1971, 1247, 1248).

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 4 Ss 1038/99

    Fehlender Eröffnungsbeschluß, Eröffnungsbeschluß ohne Unterschrift

    Da ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 1. März 1999 auch in der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung ein Eröffnungsbeschluss nicht nachgeholt worden ist (vgl. BGHSt 29, 224; 33, 167) - es wurde lediglich der Anklagesatz der Anklageschrift vom 07.12.1998 verlesen -, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Verfahrenseinstellung führt.
  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Denn in diesem Fall ist das auf Freiheitsstrafe mit Bewährung lautende Erkenntnis unverändert geblieben und bildet nach wie vor die alleinige Grundlage für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe (vgl. KG JR 1986, 119).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

    a) Für das Berufungsgericht besteht die Möglichkeit, einen Eröffnungsbeschluss nachzuholen, generell nicht (allg. M.; vgl. BGHSt 33, 167; BayObLG JZ 1986, 452; LR-Rieß 25. Aufl. § 207 Rn. 44 a; KMR-Seidl § 203 Rn. 10), somit auch nicht nach einem in der 1. Instanz geführten beschleunigten Verfahren (Radtke JR 2001, 137 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    Da ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 28. August 2001 auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht der Eröffnungsbeschluss nicht nachgeholt worden ist (vgl. zur Möglichkeit der Nachholung des Eröffnungsbeschlusses BGHSt 29, 224 ; 33, 167 ) - das Gericht ging davon aus, das Hauptverfahren mit Beschluss vom 16. August 2001 bereits eröffnet zu haben - besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das gemäß §§ 206a, 354 Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt.
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18

    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen

    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
  • OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08

    Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin wegen des Fehlens eines

  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 90 H 6.19

    Feststellung der Unwürdigkeit, als Zahnarzt tätig zu sein; wirksame Eröffnung des

  • KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21

    Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

  • OLG Hamburg, 12.11.2018 - 2 Rev 92/18

    Strafverfahren: Schlüssige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

  • OLG Frankfurt, 23.07.2002 - 3 Ws 704/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Ausschluss einer Geldstrafe und einer

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

  • LG Kleve, 07.04.2020 - 120 Qs 23/20
  • BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

  • OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23

    Eröffnungsbeschluss bei verbundenen Verfahren durch schlüssige Willenserklärung

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 491/89

    Ersatz eines Eröffnungsbeschlusses durch einen Verbindungsbeschluss

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 920/94
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