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   BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92 B   

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https://dejure.org/1992,3473
BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92 B (https://dejure.org/1992,3473)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - 5 StR 203/92 B (https://dejure.org/1992,3473)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92 B (https://dejure.org/1992,3473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Voraussetzungen für die Annahme einer schweren Persönlichkeitsstörung - Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten - Schwerwiegende Straftat - Gefährlichkeit - Gefährlichkeitsprognose - Zustand des Angeklagten - Unterbringung - Psychiatrie - Gegenwärtige Lebensumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63

Papierfundstellen

  • StV 1993, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92
    Diese recht abstrakten Bemerkungen erlauben dem Senat nicht die Nachprüfung, ob die Strafkammer aufgrund zutreffender Rechtsanwendung davon überzeugt war, daß die angenommene Persönlichkeitsstörung in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung entsprach (BGHSt 34, 22, 28).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf einer ausführlichen Begründung, wenn eine Gesamtfreiheitsstrafe, die die Geldstrafen einbezieht, als das schwerere Übel erscheint (BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung nachteilige 1, 2, 4; Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92
    Die besonders schwerwiegenden Folgen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangen eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung der Gründe für die bisherigen Taten (BGH StV 1983, 106).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 370/06

    Unzureichender Ausschluss der Steuerungsfähigkeit bei Tatbegehung (anhaltende

    Zudem ist wegen der besonders schwerwiegenden Folgen einer solchen Maßregel eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Die Nichtanwendung dieser Vorschrift bedarf aber jedenfalls dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn nach den besonderen Umständen des Falls eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; BGH, Beschl. vom 26. Mai 1992 - 5 StR 203/92).
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