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   BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91   

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https://dejure.org/1991,780
BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91 (https://dejure.org/1991,780)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 5 StR 209/91 (https://dejure.org/1991,780)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 5 StR 209/91 (https://dejure.org/1991,780)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 3 StGB; § 112 StGB-DDR; § 113 StGB-DDR; § 46 StGB
    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen Anschauungen, die in DDR Einfluss auf die Strafzumessung hatten)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht wegen Nichtvernehmung eines medizinischen Sachverständigen - Schuldunfähigkeit auf Grund von Alkoholkonsum und affektiver Erregung - Notwehr oder rechtfertigender Notstand bei tatsächlich fehlendem Angriff - Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 2 Abs. 3, § 46

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 18
  • NJW 1991, 2496
  • MDR 1991, 977
  • NStZ 1991, 480
  • NJ 1991, 555
  • JR 1991, 467
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Er ist dabei nicht an gesetzliche Beweisregeln gebunden und hat, nur seinem Gewissen verantwortlich, ohne Willkür zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGHSt 29, 18, 19f).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Welches Strafrecht auf Taten anzuwenden ist, die in der DDR vor dem 3. Oktober 1990 begangen worden sind, richtet sich grundsätzlich nach § 2 StGB (BGHSt 37, 320 = NJW 1991, 1242; BGH Urteil vom 11. Juni 1991 - 5 StR 180/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.02.1971 - 2 StR 527/70

    Milderes Gesetz - Gesetzesanwendung - Anwendung des Gesetzes - Nebenstrafen -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Diese Begründung entspricht zwar wegen der Vermischung von Gesichtspunkten aus den verschiedenen Strafgesetzbüchern nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 1442; BGHSt 20, 22, 28, 30; 24, 94, 97).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Es hat, ausgehend von der beim Angeklagten entnommenen Blutprobe, zutreffend einen Blutalkoholgehalt von höchstens 2, 4 Promille zur Tatzeit errechnet, der für sich allein einen Ausschluß der Schuldfähigkeit noch nicht nahelegt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Es darf sich zwar nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken, daß sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren oder äußeren Geschehens nicht getroffen werden können; vielmehr ist von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 4; BGH StV 1986, 5; BGH NJW 1991, 503).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Es darf sich zwar nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken, daß sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren oder äußeren Geschehens nicht getroffen werden können; vielmehr ist von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 4; BGH StV 1986, 5; BGH NJW 1991, 503).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Es hat, ausgehend von der beim Angeklagten entnommenen Blutprobe, zutreffend einen Blutalkoholgehalt von höchstens 2, 4 Promille zur Tatzeit errechnet, der für sich allein einen Ausschluß der Schuldfähigkeit noch nicht nahelegt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7).
  • BGH, 08.09.1964 - 1 StR 292/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Diese Begründung entspricht zwar wegen der Vermischung von Gesichtspunkten aus den verschiedenen Strafgesetzbüchern nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 1442; BGHSt 20, 22, 28, 30; 24, 94, 97).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91

    Zulässigkeit der Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Die Schlußfolgerung des Tatrichters muß nur möglich sein, und sie darf sich nicht so sehr von der festen tatsächlichen Grundlage entfernen, daß sie sich als bloße Vermutung darstellt (vgl. BGH MDR 1980, 948f; BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 215/91 -).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91
    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch die objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4 und 9).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 519/87

    Urteilsgründe - Schuldfähigkeit - Anforderung an Inhalt - Notwendigkeit der

  • BGH, 15.12.1983 - 4 StR 689/83

    Ablehnung der Vernehmung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde des

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Zwar hat der (heutige) Richter nicht die Aufgabe zu ermitteln, welche Strafe von Gerichten der ehemaligen DDR innerhalb des damals vorgegebenen Strafrahmens verhängt worden wäre (BGHSt 38, 18 (22) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]).
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Eine Kombination der Vorschriften des StGBÄDDR mit den §§ 21, 49 StGB kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]; 38, 18) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    a) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts (vgl. BGHSt 37, 320, 322 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; 38, 18, 20) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt in Fällen dieser Art einen Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts (vgl. BGHSt 37, 320, 322; 38, 18, 20).
  • BGH, 11.01.1996 - 5 StR 651/95

    Vergewaltigung - Gewalt - Wald - Laufen - Gefügigmachen

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß das nach § 2 Abs. 3 StGB zugrunde zu legende mildeste Gesetz sich nicht aufgrund eines allgemeinen Vergleichs der abstrakten Strafdrohungen ergibt, sondern eine Gesamtabwägung des Einzelfalls und seiner besonderen Umstände erfordert, um so die dem Täter günstigere Entscheidung zu finden (BGHSt 38, 18, 20 [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - 5 StR 82/94 - vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 2 Rdn. 10, 12a ff.).
  • BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Der BGH (Urteil vom 3.7.1991, NStZ 1991, 480) hat hierzu ausgeführt, daß der heutige Richter sich an solchen politischen Anschauungen bei der Strafzumessung - auch wenn er früheres DDR-Recht anzuwenden hat - nicht zu orientieren hat.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 733/95

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes - Begehung der Tat in der DDR - Anwendbarkeit

  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • BGH, 17.06.1992 - 2 StR 602/91

    Alternativität zwischen den Strafgesetzbüchern der DDR und der Bundesrepublik

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 252/94

    Auswirkungen eines gleichzeitigen Anwendens von neuem Recht und altem DDR-Recht

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