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   BGH, 01.08.1996 - 5 StR 214/96   

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https://dejure.org/1996,7680
BGH, 01.08.1996 - 5 StR 214/96 (https://dejure.org/1996,7680)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1996 - 5 StR 214/96 (https://dejure.org/1996,7680)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1996 - 5 StR 214/96 (https://dejure.org/1996,7680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mißhandlung des Opfers beim Totschlag - Affektbedingte erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten bei der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85

    Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 01.08.1996 - 5 StR 214/96
    Alt. Beleidigung 5 und 8; BGH NStZ 1986, 71 sowie BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 4 StR 140/91 -.
  • BGH, 30.04.1991 - 4 StR 140/91

    Prüfung eines minder schweren Falles bei Totschlag aufgrund eines hervorgerufenen

    Auszug aus BGH, 01.08.1996 - 5 StR 214/96
    Alt. Beleidigung 5 und 8; BGH NStZ 1986, 71 sowie BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 4 StR 140/91 -.
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 01.08.1996 - 5 StR 214/96
    Wenngleich nicht jede vollendete oder versuchte Körperverletzung ohne weiteres eine "Mißhandlung" im Sinne der ersten Alternative des § 213 StGB ist, wie sich aus derselben Entscheidung ergibt (vgl. auch Senat NStZ 1996, 33 [BGH 04.05.1995 - 5 StR 213/95]), kann der Senat nicht sicher ausschließen, daß ein zu besorgendes zu enges Verständnis vom Anwendungsbereich des § 213 StGB sich bei der Beurteilung der hier der Tat vorangegangenen Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer auf die Strafrahmenwahl ausgewirkt hat.
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können lediglich solche dem späteren Täter zugefügten Misshandlungen die Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 213 Alt. 1 StGB begründen, die nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die "Jähtat als verständliche Reaktion" auf das provozierende Verhalten des Opfers der nachfolgenden Tötungstat erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, NJW 1995, 1910, 1911; BGH, Urteil vom 4. Mai 1995 - 5 StR 213/95, NStZ 1996, 33; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5; aber auch Senat, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 1 StR 577/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 3).

    Diese Voraussetzungen können selbst bei einer lediglich versuchten Körperverletzung gegeben sein (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5).

  • BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14

    Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit:

    Angesichts der aggressiven Ansprache des Angeklagten durch das spätere Opfer vom Balkon unter Bezugnahme auf dessen vorangegangene Aggressionen am Nachmittag im Wohnheim und angesichts seines versuchten Faustangriffs auf den Angeklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 1. Alt. Misshandlung 5) ist die unter Verweisung auf das "Trinkermilieu" vom Landgericht angenommene Verneinung einer Provokation im Sinne der Vorschrift fehlerhaft.
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein

    Daher ist ein Verletzungserfolg nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; vom 14. Mai 2002 - 5 StR 119/02 Rn. 4 und vom 12. Juni 2002 - 5 StR 221/02 Rn. 3; Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96 Rn. 7, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5); auch seelische Misshandlungen können genügen.
  • BGH, 12.03.2014 - 5 StR 69/14

    Fehlende Erörterung der Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der

    Zwar spricht sie dem durch den Nebenkläger vollführten Schlag den Charakter als "Misshandlung" im Sinne Vorschrift ab und legt damit ein zu enges Begriffsverständnis zugrunde (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 1. Alt. Misshandlung 5; Jähnke in LK, 11. Aufl., § 213 Rn. 4 mwN).
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