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   BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98   

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https://dejure.org/1998,3213
BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98 (https://dejure.org/1998,3213)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - 5 StR 216/98 (https://dejure.org/1998,3213)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98 (https://dejure.org/1998,3213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Qualifikationsmerkmals "Waffe" - Auslegung des Merkmals "körperliche Unversehrtheit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 461
  • StV 1998, 488
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 717/93

    Voraussetzungen für eine schwere körperliche Mißhandlung im Sinne des § 176 Abs.

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 5 StR 216/98
    Allerdings reicht zur Erfüllung dieses Merkmals nicht aus, daß die körperliche Unversehrtheit des Opfers "nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden ist" (BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1993 - 4 StR 717/93 -, bei Miebach NStZ 1994, 223).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise verletzt wird, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, BGHR StGB § 177 Abs. 4 Misshandlung 1; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, 7 8 NStZ-RR 2011, 337, 338; vgl. zu § 176a Abs. 3 Nr. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93).

    Dass eine Privilegierung schon für sich genommen äußerst schmerzhafter Sexualhandlungen gegenüber sonstigen körperlichen Misshandlungen wie etwa heftigen und mit Schmerzen verbundenen Schlägen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, aaO) vom Gesetzgeber intendiert gewesen sein könnte, liegt nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, aaO).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Ausreichend sind vielmehr Verletzungen der körperlichen Integrität, die mit erheblichen oder länger andauernden Schmerzen verbunden sind, so etwa durch heftige Schläge (vgl. BGH, NStZ 1998, 461 f.), das Zufügen von Verletzungen mit gefährlichen Gegenständen oder das gezielte Zufügen von erheblichen Schmerzen als Nötigungsmittel oder aus einer sexueller Motivation heraus (vgl. Fischer a.a.O., § 176 a Rn. 18).
  • LG Mainz, 08.12.2008 - 1 Ks 3613 Js 18835/06

    Verurteilung des Angeklagten im Fall "Helga Pfirsching" zu einer lebenslangen

    Hierbei genügen heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (vgl. BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 27.5.1998, Az: 5 StR 216/98 in: NStZ 1998, 461 f.).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Ausreichend sind vielmehr Verletzungen der körperlichen Integrität, die mit erheblichen oder länger andauernden Schmerzen verbunden sind, so etwa durch heftige Schläge (vgl. BGH, NStZ 1998, 461 f.), das Zufügen von Verletzungen mit gefährlichen Gegenständen oder das gezielte Zufügen von erheblichen Schmerzen als Nötigungsmittel oder aus einer sexueller Motivation heraus (vgl. Fischer a.a.O., § 176 a Rn. 18).
  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 1/07

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); schwere Körperverletzung;

    Vielmehr genügt eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit oder erheblichen Schmerzen; dabei genügen heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (BGH NStZ 1998, 461; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 Rdn. 26).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 575/12

    Vorsatz bei mittäterschaftlich begangenem besonders schweren Raub (Exzess;

    a) Der dem Nebenkläger bei der Raubtat von einem der Angeklagten zugefügte Tritt stellt aufgrund seiner schwerwiegenden Verletzungsfolgen und der erheblichen damit verbundenen Schmerzen eine körperlich schwere Misshandlung im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a Misshandlung, körperlich schwere 1; Münch-Komm-StGB/Sander, 2. Aufl., § 250 Rn. 66 mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - 2 StR 14/13

    Schwerer Raub (schwere körperliche Misshandlung); Mittäterschaft (Mittäterexzess;

    Es genügen dabei heftige und mit Schmerzen verbundene Schläge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1998 - 5 StR 216/98, NStZ 1998, 461; vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06, und vom 30. Januar 2007 - 3 StR 1/07, NStZ-RR 2007, 175).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

    Streitig ist, ob auch eine Beeinträchtigung, die nur mit erheblichen Folgen für die Gesundheit verbunden ist, allein für die Annahme einer schweren körperlichen Mißhandlung ausreicht (so BGHR StGB § 250 II Nr. 3 a, Mißhandlung, körperlich schwere 1 = NStZ 1998, 461; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 176 Rdn. 24; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 250 Rdn. 4; a. A. wegen der Unterscheidung zur schweren Gesundheitsschädigung nach § 176 a Abs. 1 Nr. 3 StGB: Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 30, § 176 a Rdn. 11).
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06

    Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung

    Durch das vorliegende Vorgehen des Angeklagten wurde die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise beeinträchtigt, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist (vgl. BGH NStZ 1998, 461; Beschl. vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • BGH, 19.06.2007 - 4 StR 268/07

    Schwerer Raub (Verwenden einer Waffe; Beisichführen eines Mittels zur

    Dies hat aber keine Auswirkung auf die Strafrahmenwahl, da das Landgericht im Hinblick auf die stramme Fesselung mit Kabelbindern, die bei allen drei Opfern zu erheblichen Schmerzen und einem Blutstau, bei den Zeugen B. und S. darüber hinaus zu blutenden Verletzungen geführt hat, sowie auf die schwere körperliche Misshandlung des Zeugen S. zutreffend die Qualifikationen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StGB angenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 169; BGH NStZ 1998, 461; BGH, Beschluss vom 26. April 2006 - 1 StR 151/06).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98

    Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem

  • LG Dortmund, 25.06.2010 - 36 KLs 50/09

    Milderung des Straframens bei einem besonders schweren Raub aufgrund eines

  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 240/98

    Anwendung des milderen Gesetzes

  • LG Düsseldorf, 19.12.2018 - 2 KLs 19/18
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