Rechtsprechung
BGH, 24.07.1990 - 5 StR 218/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung von Merkmalen
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Das Landgericht hat bei der Zumessung der Einzelstrafen innerhalb des Strafrahmens für minder schwere Fälle gemäß § 152 a Abs. 3 Halbs. 2 StGB keineswegs nur zu Gunsten des Angeklagten sprechende Umstände aufgeführt, sondern - neben seinen Vorstrafen - rechtsfehlerfrei den jeweils tateinheitlich begangenen Betrug strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juli 1990 - 5 StR 218/90 und 28. April 1992 - 1 StR 148/92;… Tröndle/Fischer aaO § 46 Rdn. 22, 38 a).