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   BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18   

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https://dejure.org/2018,34170
BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18 (https://dejure.org/2018,34170)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - 5 StR 232/18 (https://dejure.org/2018,34170)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18 (https://dejure.org/2018,34170)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 29 BtMG; § 73 StGB; § 74 StGB
    Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln (keine Erforderlichkeit eigenhändigen Handelns; konkreter Einfluss auf den Einfuhrvorgang; keine ausschlaggebende Bedeutung des Interesses am Gelingen der Einfuhr); Einziehung (Taterträge; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 25 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 3 StPO, § 64 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 73, 73a StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB, § 33 Satz 1 BtMG, § 73 StGB, § 73c StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Mittäterschaft in Bezug auf die Einfuhr der Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Annahme einer Mittäterschaft in Bezug auf die Einfuhr der Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des Handeltreibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, und vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Dazu ist es erforderlich, Betäubungsmittel nach Art und Menge aufzuführen (BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14 - BGH, Urteil vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17 -).
  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 383/17

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung des Einziehungsgegenstands;

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Das Landgericht hat es insoweit versäumt, die der Einziehung unterliegenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Umfang und Reichweite der getroffenen Entscheidung besteht (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 StR 383/17 -).
  • BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft)

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des Handeltreibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, und vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des Handeltreibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, und vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296).
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Dazu ist es erforderlich, Betäubungsmittel nach Art und Menge aufzuführen (BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14 - BGH, Urteil vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17 -).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad seines Eigeninteresses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33, und vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, Mittäter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt und die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319; Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210; jeweils mwN).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Unabhängig davon, dass weitergehende Feststellungen zum Verbleib der dem vietnamesischen Drogenhändler (vgl. UA S. 16) übergebenen Zahlungsmittel fehlen und diesbezügliche Erkenntnisse auch nicht mehr zu erlangen sein werden, steht jedenfalls nicht fest, dass die Angeklagten W. und R. im Zeitpunkt des Urteils (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55 -, BGHSt 8, 205, 212) noch Eigentümer der Geldscheine waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1985 - 5 StR 275/85 -, NStZ 1985, 556 m. Anm. Eberbach).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

    Auszug aus BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
    Vor diesem Hintergrund ist auch für eine ersatzweise Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB ... kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01 -, NStZ-RR 2002, 118 f.).'.
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Denn die bestimmungsgemäße Rückgabe der empfangenen Beträge zur Durchführung des Betäubungsmittelankaufs an D. kann nicht als Vereitelungshandlung im Sinne des § 74c Abs. 1 StGB angesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 10; vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, juris Rn. 5; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, juris Rn. 6).

    Dieses unterfällt nur den Einziehungsregeln über Tatobjekte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 10).

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bedingt die Aufhebung des Schuldspruchs wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zum Maßstab für täterschaftliche Einfuhr BGH, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 StR 232/18, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 23/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, juris Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen) bei beiden Angeklagten sowie der hieran anknüpfenden Einziehungsentscheidung über 49, 98 kg Morphinbase-Zubereitung.
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