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BGH, 07.11.2018 - 5 StR 237/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 29a Abs. 2 BtMG, § 64 StGB, § 301 StPO, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Änderung eines Schuldspruchs bei Verurteilung wegen des Führens einer verbotenen Waffe im Gegensatz zu einem bloßen Mitnehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 1 ; StPO § 301
Anforderungen an die Änderung eines Schuldspruchs bei Verurteilung wegen des Führens einer verbotenen Waffe im Gegensatz zu einem bloßen Mitnehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 5 StR 237/18
Insoweit hat das Landgericht nach den zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung angestellten Erwägungen (UA S. 10) eine hohe Rückfallgefahr angenommen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 5).
- BGH, 19.03.2019 - 5 StR 119/19
Ausnehmen von der Verfolgung aus prozessökonomischen Gründen
Den verbleibenden Tenor hat der Senat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, im Schuldspruch hinsichtlich des Waffendelikts und dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte nicht zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe', sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; zudem bedarf es der Bezeichnung des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln als "unerlaubt' im Tenor nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18; Urteil vom 7. November 2018 - 5 StR 237/18).