Rechtsprechung
BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit trotz planvollem Vorgehens; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Feststellung der Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung für die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit bei der Begehung von Taten durch einen Heranwachsenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Anforderungen an die Begründung für die Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit bei der Begehung von Taten durch einen Heranwachsenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2013, 560
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01
Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13
Es wird nicht bedacht, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104, und vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249). - BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06
Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13
Bei der Entscheidung über die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit findet dieser Grundsatz Anwendung, wenn nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf Art und Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 4 StR 141/06, NStZ-RR 2006, 335). - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13
Es wird nicht bedacht, dass auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein kann, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 398/07, NStZ-RR 2008, 104, und vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
- OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19
Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung
Für die Annahme eines unmittelbares Ansetzens im Sinne des § 22 StGB spricht im Übrigen auch die bereits von der Staatsanwaltschaft Bielefeld zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. März 2013 (BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 25/13 - juris). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …
Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 224 mwN; BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 25/13, juris Rn. 5). - OLG Zweibrücken, 03.07.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17
Einziehung von Taterträgen: Verschlechterungsverbot bei Berufung des Angeklagten
Der auf das alleinige Rechtsmittel des Angeklagten im Berufungsrechtszug erstmalig erfolgten Anordnung des Verfalls (von Wertersatz) i.S.v. §§ 73 ff StGB a.F. steht das Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO) entgegen (vgl. BGH Beschluss vom 17.09.2013 - 5 StR 25/13, NStZ 2014, 32, 33;… Beschluss vom 28.04.2015 - 3 StR 101/15, juris Rn. 2;… OLG Hamm, Beschlüsse vom 08.10.2007, 3 Ws 560/07 juris Rn. 17, und vom 28.02.2012 - III-3 RVs 7/12, NStZ-RR 2012, 272, 273;… Quentin in MK-StGB, 1. Aufl. § 331, Rn. 56). - BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Strafzumessung
Dies ist rechtsfehlerhaft; denn der Zweifelssatz darf nicht so angewendet werden, dass er sich an anderer Stelle zu Lasten des Täters auswirkt (…Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 20 Rn. 67, vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 25/13 Rn. 6 mwN).