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   BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98   

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BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,5714)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1998 - 5 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,5714)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 (https://dejure.org/1998,5714)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96

    Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen

    Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98
    Gleichwohl führen der nach dem Rechtsstaatsgebot zu beachtende Vertrauensschutz und letztlich der Grundsatz, daß sich Zweifel zugunsten der Angeklagten auswirken, dazu, daß die Annahme des Landgerichts, die Rechtsanwendung noch nicht als wissentlich gesetzwidrige Entscheidung, also als direkt vorsätzliche Rechtsbeugung im Sinne von § 244 StGB-DDR, zu bewerten, in beiden Fällen hinzunehmen und im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (vgl. BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 12; zu Maßstäben und Einzelfallentscheidungen des Bundesgerichtshofs in Fällen der hier vorliegenden Art Willnow JR 1997, 265 ff. m.N.).
  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen

    Ausschlaggebend sind die in Fällen dieser Art stets maßgebliche Berücksichtigung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensgrundsatzes und letztlich der auch für die hier betroffenen Angeklagten im Rechtsstaat mit nicht minderem Gewicht als in allen anderen Fällen streitende Zweifelsgrundsatz (vgl. BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 12; BGH, Urteil vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98

    Willkürliche überhöhte Strafzumessung; Voraussetzungen der Rechtsbeugung

    Der Fall liegt nicht anders als bereits entschiedene Fälle der Aburteilung von aus Sicht der DDR-Justiz ebenfalls erschwerend gewerteten und daher besonders hart geahndeten Grenzverletzungen, in denen eine Verneinung von Rechtsbeugung jeweils vom Senat hingenommen worden ist, und zwar jedenfalls aus subjektiven Gründen unter maßgeblicher Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und auch des Zweifelsgrundsatzes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 - und vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98 -).
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