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   BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58   

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https://dejure.org/1958,1474
BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58 (https://dejure.org/1958,1474)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1958 - 5 StR 28/58 (https://dejure.org/1958,1474)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1958 - 5 StR 28/58 (https://dejure.org/1958,1474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch durch tätige Reue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 324
  • NJW 1958, 1051
  • MDR 1958, 703
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Von ihr geht auch der Bundesgerichtshof in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 23. Januar 1958 - 4 StR 613/57 - aus.
  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Allerdings hat der frühere, heute nicht mehr bestehende 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 - die Erfolgsuntauglichkeit der Täterhandlung als einen "äußeren unabwendbaren Umstand" angesehen, der die Vollendung der Tat unmöglich mache und daher die Abwendung des "Erfolges" im Sinne des § 46 Nr. 2 StGB durch eigenes Handeln des Täters ausschließe.
  • BGH, 18.10.1955 - 5 StR 465/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1955 - 5 StR 465/55 - ausgeführt, daß selbst der sogenannte untaugliche Versuch, "solange er nicht beendet ist", mit strafbefreiender Wirkung aufgegeben werden könne.
  • RG, 17.09.1934 - 2 D 839/33

    1. Genügt zur Verurteilung nach § 216 StGB. (Tötung auf Verlangen), daß der

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Das entnahm das Reichsgericht dem Wortlaut des § 46 Nr. 2 StGB (RGSt 17, 158; 68, 306,309), und mit ihm meinen noch heute Mezger (Strafrecht I 5. Aufl. S. 204/205) und Jagusch (LK 8. Aufl. III 1 dd und ee zu § 46 StGB), diese "Härte" könne nur durch eine Änderung des Gesetzes beseitigt werden.
  • RG, 27.02.1888 - 234/88

    Kann im Falle der Untauglichkeit des zur Herbeiführung des Erfolges angewendeten

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Das entnahm das Reichsgericht dem Wortlaut des § 46 Nr. 2 StGB (RGSt 17, 158; 68, 306,309), und mit ihm meinen noch heute Mezger (Strafrecht I 5. Aufl. S. 204/205) und Jagusch (LK 8. Aufl. III 1 dd und ee zu § 46 StGB), diese "Härte" könne nur durch eine Änderung des Gesetzes beseitigt werden.
  • RG, 24.05.1880 - 264/80

    Ist der Versuch auch dann strafbar, wenn nicht erwiesen ist, ob die zur

    Auszug aus BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58
    Schon in der grundlegenden Entscheidung der Vereinigten Strafsenate (RGSt 1, 439) erkennt das Reichsgericht, daß eine Bestrafung des sogenannten untauglichen Versuchs vom Wortlaut des § 43 StGB nur gedeckt wird, wenn man unter dem "Anfang der Ausführung" eines Verbrechens oder Vergehens nicht nur Handlungen versteht, die imstande sind, den zur Vollendung des Verbrechens gehörenden Erfolg herbeizuführen, sondern alle Handlungen, welche der Täter für geeignet hält, diese Wirkung zu äußern (a.a.O. S. 440).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Entscheidend ist hier die Vorstellung des Täters von der Tauglichkeit der Handlung, die als unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 22 StGB anzusehen ist (vgl. BGHSt 11, 324, 326/327; 30, 363, 366; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts AT 4. Aufl. § 50 I 5; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 33 IV 1 b, 2).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Der Grund für die Versuchsstrafbarkeit ist - wie der untaugliche Versuch zeigt - die in den Vorstellungen des Täters liegende Gefährlichkeit seines Tuns (sog. subjektive Versuchstheorie, vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. April 1958 - 5 StR 28/58, BGHSt 11, 324, 326 f.; vom 14. März 1995 - 1 StR 846/94, BGHSt 41, 94, 96).
  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

    Bei einem untauglichen Versuch kann der Täter Strafbefreiung durch "eigene Tätigkeit" nur erreichen, solange er noch an den (vermeintlichen) Erfolgseintritt glaubt (Anschluß an BGHSt 11, 324).

    Dazu gehört bei einem untauglichen Versuch, bei dem ein Erfolg nicht eintreten und darum auch nicht abgewendet werden kann, daß der Täter sich jedenfalls ernstlich bemüht, die vermeintlich bevorstehende Rechtsgutverletzung zu verhindern (vgl. im einzelnen dazu BGHSt 11, 324 ff), und daß dies zu einem Zeitpunkt geschieht, in dem die (Versuchs-)Handlung noch nicht entdeckt war.

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    In diesem oder doch ähnlichem Sinne hat auch schon der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich bisher allerdings nur in Fällen des untauglichen Versuchs, entschieden (vgl. BGHSt 11, 324; NJW 1969, 1073).
  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

    Strafgrund des Versuches ist die Betätigung des rechtsfeindlichen Willens (h. M. BGHSt 11, 324).
  • BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77

    Versuchte Tötung der Ehefrau durch Stiche in den Rücken - Vorliegen eines

    Somit könnte, da der Angeklagte am Nichteintritt eines tödlichen Erfolges keinen Anteil hatte, der Totschlagsversuch als solcher nur dann straflos bleiben, wenn der Angeklagte sich freiwillig und ernsthaft bemüht hätte, die Vollendung zu verhindern (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; so auch schon vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift BGHSt 11, 324).
  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auch beim beendeten untauglichen Versuch ist Straffreiheit möglich, wenn der Täter sich vor Entdeckung der Tat ernstlich bemüht, die vermeintlich bevorstehende Rechtsgutverletzung zu verhinderen (BGHSt 11, 324; BGH MDR 1969, 494 Nr. 79).
  • BGH, 11.04.1961 - 1 StR 563/60

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Meineides -

    Ob der Angeklagte vom (untauglichen) Versuch des Meineids (begangen am 22. Januar 1957), wenn man ihn als selbständige Handlung ansieht, nach Maßgabe des § 46 Nr. 2 StGB hätte zurücktreten können (BGHSt 11, 324 ff), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 03.10.1961 - 5 StR 355/61

    Rechtsmittel

    Daß es sich von vornherein um einen untauglichen Versuch gehandelt hat, steht der Anwendung des § 46 Nr. 2 StGB nicht entgegen (BGHSt 11, 324).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen des auch beim untauglichen Versuch möglichen (vgl. zu § 46 Nr. 1 RGSt 68, 82, 83; zu § 46 Nr. 2 BGHSt 11, 324) freiwilligen Rücktritts nach § 46 Nr. 1 StGB hat das Landgericht ebenfalls rechtsirrtumsfrei verneint.
  • BGH, 26.11.1968 - 1 StR 450/68

    Beseitigung der Strafbarkeit eines untauglichen Versuchs durch tätige Reue -

  • BGH, 07.06.1966 - 1 StR 140/66

    Der Annahme eines Tötungsvorsatzes Entgegenstehen eines Wutanfalls - Anwendung

  • BGH, 18.02.1966 - 5 StR 514/65

    Erfolglose Revision des Angeklagten gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters

  • BGH, 16.05.1966 - 2 StR 60/66

    Grundlagen des Rücktritts vom Versuch im Fall des Liegenlassens des reglosen

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