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   BGH, 16.07.1996 - 5 StR 284/96   

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https://dejure.org/1996,6751
BGH, 16.07.1996 - 5 StR 284/96 (https://dejure.org/1996,6751)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1996 - 5 StR 284/96 (https://dejure.org/1996,6751)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 5 StR 284/96 (https://dejure.org/1996,6751)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 284/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte berufliche Nebenfolgen, wozu der Verlust der Beamtenstellung (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BBG) gehört, bei der Straffindung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 157 m.w.N.) und zwar bereits bei der Strafrahmenwahl (BGHSt 35, 148).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 542/90

    Strafzumessung - Urteilsgründe - Beruf des Täters - Berufsspezifischer Tatbezug -

    Auszug aus BGH, 16.07.1996 - 5 StR 284/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bestimmte berufliche Nebenfolgen, wozu der Verlust der Beamtenstellung (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BBG) gehört, bei der Straffindung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 1991, 157 m.w.N.) und zwar bereits bei der Strafrahmenwahl (BGHSt 35, 148).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß der Verlust der Beamtenrechte bereits bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen ist (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH, Beschl. vom 16. Juli 1996 - 5 StR 284/96 -).
  • BGH, 13.05.1997 - 1 ARs 10/97

    Verwertung einer Zeugenaussage in der Hauptverhandlung - Gebrauch machen vom

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage des 5. Strafsenats vom 20. März 1997 - 5 StR 284/96 am 13. Mai 1997 beschlossen :.
  • BGH, 08.01.1998 - 4 StR 636/97

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses durch eine strafrechtliche Verurteilung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (vgl. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BBG), bei der Strafzumessung in Betracht zu ziehen, und zwar schon bei der Strafrahmenwahl (BGHSt 35, 148 m.w.N.; BGH StV 1991, 157; NStZ 1992, 229, 230; BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 284/96).
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