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   BGH, 11.03.1997 - 5 StR 29/97   

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https://dejure.org/1997,8142
BGH, 11.03.1997 - 5 StR 29/97 (https://dejure.org/1997,8142)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1997 - 5 StR 29/97 (https://dejure.org/1997,8142)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97 (https://dejure.org/1997,8142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zukünftigen, auf den Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführenden Gefahr der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 200/88

    Voraussetzungen für eine schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - 5 StR 29/97
    Allein die Schwere der auf die Alkoholkrankheit des Angeklagten zurückzuführenden Straftat legt hier nahe, auch eine Gefahr zukünftiger, auf seinen Hang zurückzuführender erheblicher rechtswidriger Taten anzunehmen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Dabei kann die Gefahr auch allein durch die Anlasstat begründet werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2 und vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2018 - 3 StR 386/18 Rn. 13; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 2; vom 20. Januar 2004 - 4 StR 464/03 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2; Urteil vom 29. Juni 1988 - 2 StR 200/88 Rn. 14).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr kann allein durch die Anlaßtat begründet werden (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluß vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97 - ; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 64 Rdn. 6); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlaßtat wird sie regelmäßig hinreichend belegt.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 535/06

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel; Hang;

    Die Erwägungen des Schwurgerichts lassen zudem besorgen, dass es das Gewicht der Anlasstat bei der Gefährlichkeitsprognose nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 2 und 7; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97).
  • BGH, 13.09.2000 - 2 StR 358/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Schwurgerichtskammer hat offenbar verkannt, dass die von § 64 Abs. 1 StGB geforderte Gefahr allein durch die Anlasstat begründet werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 - Gefährlichkeit 2; BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 29/97; Tröndle/Fischer § 64 Rdnr. 6) und dass sie durch eine hangbedingte schwere Gewalttat - wie die vorliegende - auch regelmäßig hinreichend belegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00).
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