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   BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13   

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https://dejure.org/2013,31919
BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,31919)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 5 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,31919)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13 (https://dejure.org/2013,31919)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Serienstraftat: Sexueller Missbrauch eines Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt die Anklageschrift in diesen Fällen bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f. mwN).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt die Anklageschrift in diesen Fällen bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f. mwN).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    In diesen Fällen hat er, um Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden, angenommen, dass die Anklageschrift bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion erfüllt, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, dass Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (BGHSt 40, S. 44 ff. - Juris, Rn. 9; BGH, NStZ 2005, S.282 f. - Juris, Rn. 16; BGH, NStZ 2014, S. 49 - Juris, Rn. 3; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.O., Rn. 15 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Die vom Landgericht unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 16. April 2013 erfüllt die Anforderungen, die nach § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO bei Serientaten an die Umgrenzungsfunktion zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.).
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    In diesen Fällen erfüllt eine Anklageschrift daher bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f. mwN).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 10/17

    Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Bild-

    In diesen Fällen hat er, um Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden, angenommen, dass die Anklageschrift bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion erfüllt, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGHSt 40, 44 ff. - juris Rn. 9; BGH NStZ 2005, 282 f. - juris Rn. 16; NStZ 2014, 49 - juris Rn. 3; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 200 Rn. 22; KK-StPO/Schneider, a. a. O., § 200 Rn. 7).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Zwar erfüllt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anklageschrift in bestimmten Fällen von Serienstraftaten bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 m. Anm. Ferber; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Zwar erfüllt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anklageschrift in bestimmten Fällen von Serienstraftaten bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 m. Anm. Ferber; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 90 H 2.18

    Verletzung des Distanzgebots durch einen Facharzt für Kinder- und

    Wenn nur ungefähre Zeit- und Ortsangaben gemacht werden können, ist dies ebenso unschädlich wie die Beschränkung auf eine Mindestanzahl bzw. Höchstzahl angenommener Pflichtverletzungen aus einem wiederkehrenden, eine ganze Zeit lang geübten Fehlverhalten (vgl. Willems, Das Verfahren vor den Heilberufsgerichten, Heidelberg u.a. 2009, Rn. 234; zum vergleichbaren Maßstab der Substanziierung nach Kammerrecht, dass sich an den strafprozessualen Maßstäben für die inhaltlichen Anforderungen an eine Anklageschrift orientiert, Landesberufsgericht für die Heilberufe München, Urteil vom 12. Mai 1997 - LBG-Ä-1/97 - HeilBGE B 4.1 Nr. 20; Landesberufsgericht für Ärzte Stuttgart, Urteil vom 13. Februar 1993 - Ber.Liste 6/92 - HeilBGE B 4.1 Nr. 18; s. aus strafprozessualer Perspektive BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13 - juris Rn. 3; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, Kommentar, 61. Aufl. 2018, § 200 Rn. 7, 9).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Dies steht einer Anklageerhebung gleichwohl nicht entgegen; die Anklageschrift erfüllt in diesen Fällen ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tathandlungen, die Nennung der Höchstzahl der innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des jeweiligen Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.; vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 2 StR 423/20

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff: Veränderung oder Erweiterung des

    Die Taten als Verfahrensgegenstand werden in diesen Fällen durch die Festlegung des zeitlichen Rahmens der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, die Person des Tatopfers und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bestimmt (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - BGHSt 44, 153, 154 f.).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

    Nach dem der Anklageerhebung zugrundeliegenden Ermittlungsergebnis waren die beiden Töchter des Angeklagten über Jahre hinweg Opfer einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen durch ihn geworden, die in der Anklage - rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 und vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46) - hinsichtlich der jeweiligen Tatorte und des ungefähren Tatzeitraums, der Tatopfer, der Anzahl der Taten sowie der Tatmodalitäten näher umschrieben waren.
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