Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49771
BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17 (https://dejure.org/2017,49771)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2017 - 5 StR 338/17 (https://dejure.org/2017,49771)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 (https://dejure.org/2017,49771)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49771) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; vorausgehende verbale Auseinandersetzung; Umdrehen des Opfers; erhalten gebliebene Arglosigkeit; Indiz; latente Angst; Arglosigkeit im Tatzeitpunkt; verbales Einwirken als ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen Heimtückemordes: Arg- und Wehrlosigkeit eines hinterrücks erschossenen Tatopfers bei vorausgegangenem Streit; notwendige Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke; Bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers zur Tötung in feindlicher Willensrichtung bei Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit des hinterrücks erschossenen Tatopfers; ...

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Heimtückemordes: Arg- und Wehrlosigkeit eines hinterrücks erschossenen Tatopfers bei vorausgegangenem Streit; notwendige Feststellungen zum Ausnutzungsbewusstsein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke; Bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers zur Tötung in feindlicher Willensrichtung bei Beginn des mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit des hinterrücks erschossenen Tatopfers; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Heimtückemord (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2018, 376)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Heimtückemord - Arg- und Wehrlosigkeit sowie Ausnutzungsbewusstsein

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Voraussetzungen heimtückischen Handelns

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 97
  • NStZ-RR 2018, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338 und vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73 mwN; vgl. allerdings zur Bedeutung von Beziehungsverläufen bei bisheriger Gewaltlosigkeit des Täters BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692, und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).

    Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214 f.).

    Danach hätte die Schwurgerichtskammer bei dieser vom Tatgericht zu bewertenden Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12 aaO, und vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574, 575) beweiswürdigend die zur Frage der Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen aufgreifen müssen, dass "zum Tatzeitpunkt bei dem Angeklagten weder eine forensisch relevante Persönlichkeitsstörung noch eine sonstige relevante psychische Störung vorlag', seine Einsichtsfähigkeit demgemäß vollständig vorhanden war und es bei ihm zu keinem Affekt- oder Impulsdurchbruch kam (UA S. 20 f.).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Das neue Tatgericht wird sich für den Fall einer gleichbleibenden Einlassung des Angeklagten, die den aufgehobenen Feststellungen des angefochtenen Urteils im Wesentlichen zugrunde gelegen hat, eingehender mit ihrer Plausibilität zu befassen und dabei zu beachten haben, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5, 6 mwN).

    Er muss sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, BGHSt 48, 52, 71; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324, 325; Urteile vom 28. Januar 2009 - 2 StR 531/08, NStZ 2009, 285; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Die hiermit verbundene Preisgabe von Verteidigungsmöglichkeiten ist ein gewichtiges Indiz für seine erhalten gebliebene Arglosigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; MüKoStGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 152).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338 und vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73 mwN; vgl. allerdings zur Bedeutung von Beziehungsverläufen bei bisheriger Gewaltlosigkeit des Täters BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692, und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).

  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Das neue Tatgericht wird sich für den Fall einer gleichbleibenden Einlassung des Angeklagten, die den aufgehobenen Feststellungen des angefochtenen Urteils im Wesentlichen zugrunde gelegen hat, eingehender mit ihrer Plausibilität zu befassen und dabei zu beachten haben, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, NJW 1995, 2300; vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01, NJW 2002, 1057, 1059; vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14; vom 10. August 2016 - 2 StR 579/15, und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 255/16, NStZ-RR 2017, 5, 6 mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15

    Rechtsfehlerbehaftete Schuldfähigkeitsprüfung (Beeinträchtigung oder Aufhebung

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338 und vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73 mwN; vgl. allerdings zur Bedeutung von Beziehungsverläufen bei bisheriger Gewaltlosigkeit des Täters BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692, und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15

    Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr. BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13

    Mord (Heimtücke: subjektive Voraussetzungen; niedere Beweggründe: subjektive

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Danach hätte die Schwurgerichtskammer bei dieser vom Tatgericht zu bewertenden Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12 aaO, und vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574, 575) beweiswürdigend die zur Frage der Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen aufgreifen müssen, dass "zum Tatzeitpunkt bei dem Angeklagten weder eine forensisch relevante Persönlichkeitsstörung noch eine sonstige relevante psychische Störung vorlag', seine Einsichtsfähigkeit demgemäß vollständig vorhanden war und es bei ihm zu keinem Affekt- oder Impulsdurchbruch kam (UA S. 20 f.).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 160/14

    Heimtückemord (Voraussetzungen: bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusst geworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 24. September 2014 - 2 StR 160/14, NStZ 2015, 214 f.).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Das Ausnutzungsbewusstsein kann bereits dem objektiven Bild des Geschehens entnommen werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter - wie bei Schüssen in den Rücken des Opfers - auf der Hand liegt (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • BGH, 15.09.2011 - 3 StR 223/11

    Mord; Heimtücke (Beginn des Angriffs; Arg- und Wehrlosigkeit; Tötungsvorsatz);

    Auszug aus BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
    Bei einem offen feindseligen Angriff ist erforderlich, dass dem Opfer wegen der kurzen Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff keine Möglichkeit der Abwehr verblieben ist (st. Rspr. BGH, Urteile vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 15; vom 15. September 2011 - 3 StR 223/11, NStZ 2012, 35 und vom 25. November 2015 - 1 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 43, 44 mwN).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

  • BGH, 07.04.1989 - 3 StR 83/89

    Mord - Heimtücke - Tötung - Vorbereitung der Straftat - Ausführung der Tat

  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

  • BGH, 28.01.2009 - 2 StR 531/08

    Rüge der rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung (vom Verteidiger vorgetragene

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    b) Gegebenenfalls wird auch das Mordmerkmal der Heimtücke zu erörtern sein, wobei allerdings das hierfür erforderliche Ausnutzungsbewusstsein einer eingehenden Prüfung bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98; vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; vom 30. Januar 1990 - 1 StR 688/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 11; und vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84, NStZ 1985, 216).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Wesentlich ist dabei, dass der Täter das sich keines erheblichen Angriffs versehende, mithin arglose Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und es dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, juris Rn. 6).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Die Beweiswürdigung zu der bereits emotional aufgeladenen Gesprächssituation und der konkretisierten Erwartung ("Messer in den Bauch rammen') der Geschädigten einer "heftigen Reaktion' des Angeklagten lässt erkennen, dass das Landgericht bezüglich der Arglosigkeit darauf abgestellt hat, ob das Opfer bei Vornahme der (ersten) vom Tötungsvorsatz getragenen Tathandlung mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet hat (dazu nur BGH, Beschluss vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht