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   BGH, 14.09.1965 - 5 StR 347/65   

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https://dejure.org/1965,2854
BGH, 14.09.1965 - 5 StR 347/65 (https://dejure.org/1965,2854)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1965 - 5 StR 347/65 (https://dejure.org/1965,2854)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1965 - 5 StR 347/65 (https://dejure.org/1965,2854)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Der Ausdruck, dessen sich der Täter bedient, muß von ihm als eine (möglicherweise gar nicht existierende) förmliche Amtsbezeichnung gemeint sein, die nach seiner Vorstellung vom Adressaten seiner Äußerung als echte Amtsbezeichnung verstanden werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 1965 - 5 StR 347/65 -, GA 1966, 279).
  • VG Berlin, 04.09.2012 - 3 L 216.12

    Kein Doktortitel in "Ufology" über Groupon

    Bei der Frage, ob von einer Einrichtung vergebene Bezeichnungen Hochschulgraden bzw. Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich sind, ist angesichts des Schutzzweckes der Norm - die Allgemeinheit, in der Träger akademischer Titel nach wie vor ein erhöhtes Ansehen und damit auch Vertrauen genießen, vor der Verbreitung derartiger verwechslungsgeeigneter Bezeichnungen zu schützen - nicht wie beispielsweise im Marken- oder Wettbewerbsrecht auf den Gesamteindruck eines aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abzustellen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 3. Februar 2005, I ZR 45/03, zit. n. juris), sondern auf denjenigen eines durchschnittlichen, nicht genau prüfenden Betrachters (vgl. zu § 132a StGB, der hinsichtlich des genannten Schutzzweckes identisch ist, für den aber, da es sich - anders als bei § 125 BerlHG - nicht um eine Norm des Gefahrenabwehrrechtes, sondern um eine Sanktionsnorm handelt, sogar ein höherer Maßstab anzulegen sein dürfte: Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2010, 4 A 410/09, zit. n. juris, m.w.N.; ebenso die von der Antragstellerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Köln, Urteil vom 10. August 1999, Ss 293/99, des OLG Dresden, Urteil vom 19. April 2000, 1 Ss 592/99 und des OLG München, Beschluss vom 3. März 2010, 5 St RR (II) 039/10, jew. zit. n. juris, jew. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. September 1965, 5 StR 347/65, GA 1966, 279; vgl. i. Ü. auch den gleichlautenden rechtlichen Hinweis auf dem Internetauftritt der "Miami Life Development Church" unter http://www.doktortitel-kaufen.net/recht/tragen.html).
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