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   BGH, 17.09.1991 - 5 StR 362/91   

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https://dejure.org/1991,10514
BGH, 17.09.1991 - 5 StR 362/91 (https://dejure.org/1991,10514)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1991 - 5 StR 362/91 (https://dejure.org/1991,10514)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1991 - 5 StR 362/91 (https://dejure.org/1991,10514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt einer Verfolgungsverjährung von Teilakten einer fortgesetzten Handlung - Strafbefehl hinsichtlich einer fortgesetzten Beitragsvorenthaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 184/91

    Verwerfung einer Revision als unbegründet - Fehlerfreie Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1991 - 5 StR 362/91
    Die Angeklagten handelten danach bei der Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung sowie beim Beitragsbetrug mit von vornherein gefaßtem Gesamtvorsatz (vgl. zum Gesamtvorsatz bei Steuerhinterziehung Urteil des Senats vom 17. Juli 1991 - 5 StR 113/91 - und Beschluß des Senats vom selben Tage - 5 StR 229/91 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Beschluß des Senats vom 24. Juli 1991 - 5 StR 184/91 -).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 17.09.1991 - 5 StR 362/91
    Die Angeklagten handelten danach bei der Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung sowie beim Beitragsbetrug mit von vornherein gefaßtem Gesamtvorsatz (vgl. zum Gesamtvorsatz bei Steuerhinterziehung Urteil des Senats vom 17. Juli 1991 - 5 StR 113/91 - und Beschluß des Senats vom selben Tage - 5 StR 229/91 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Beschluß des Senats vom 24. Juli 1991 - 5 StR 184/91 -).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.09.1991 - 5 StR 362/91
    Die Angeklagten handelten danach bei der Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung sowie beim Beitragsbetrug mit von vornherein gefaßtem Gesamtvorsatz (vgl. zum Gesamtvorsatz bei Steuerhinterziehung Urteil des Senats vom 17. Juli 1991 - 5 StR 113/91 - und Beschluß des Senats vom selben Tage - 5 StR 229/91 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, sowie Beschluß des Senats vom 24. Juli 1991 - 5 StR 184/91 -).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Dementsprechend haben auch in jüngerer Zeit verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs eine fortgesetzte Handlung bejaht, obwohl der Gesamterfolg der Tat nicht von Anfang an feststand (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 16 ( - 1 StR 203/89 - Lieferantenbetrug) und 28 ( - 1 StR 538/89 - Angestelltenbestechlichkeit); Urteil des 2. Senats vom 17. Juli 1991 - 2 StR 627/90 (Abfallablagerung); BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 6 ( - 3 StR 24/89 - Umsatzsteuerhinterziehung) und 9 ( - 3 StR 90/90 - Einkommensteuerhinterziehung); BGH NStZ 1991, 541 ( - 5 StR 113/91 - institutionalisierte Umsatzsteuerhinterziehung); BGH, Beschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 184/91 - (institutionalisierte Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuerhinterziehung); BGH, Beschluß vom 17. September 1991 - 5 StR 362/91 - (Umsatzsteuerhinterziehung, Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsbetrug)).
  • OLG Braunschweig, 02.05.2012 - Ss OWi 72/11

    Strafklageverbrauch; Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen;

    Beide Zahlungspflichten sind voneinander unabhängig gegenüber verschiedenen Gläubigern zu erfüllen, so dass die Verstöße dagegen ebenso im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehen, wie es für die - vergleichbaren - Fälle, in denen bei "schwarz beschäftigten" Mitarbeitern Lohnsteuer verkürzt wird und zugleich Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, bereits höchstrichterlich entschieden ist (BGHSt 35, 14ff = BGH NStZ 1988, 77; BGH Beschluss vom 17.09.1991 (5 StR 362/91) - zit. nach juris; BGHSt 38, 285, 286).
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