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   BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19   

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https://dejure.org/2019,46361
BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19 (https://dejure.org/2019,46361)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 301 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Finanzierung des Lebensbedarfs zumindest teilweise durch den gewinnbringenden Verkauf von Marihuana und Kokain; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zum Verkauf von einem Kilogramm Marihuana "Haze" i.R.d. ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Würdigung einer Zeugenaussage als nur hinsichtlich einer von mehreren Taten glaubhaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 ; StGB § 73c
    Finanzierung des Lebensbedarfs zumindest teilweise durch den gewinnbringenden Verkauf von Marihuana und Kokain; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen zum Verkauf von einem Kilogramm Marihuana "Haze" i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unglaubwürdiger Zeuge im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 89
  • StV 2020, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, mit der Sachrüge geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft ist ausweislich der Rechtsmittelbegründung gegen den Strafausspruch betreffend die Taten 1 bis 7 sowie den Teilfreispruch betreffend die Anklagefälle 4 bis 9 und 11 bis 13 beschränkt und bleibt erfolglos (vgl. zur Bedeutung der Revisionsbegründung für die Frage der Beschränkung des Rechtsmittels BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).
  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, mit der Sachrüge geführte und vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft ist ausweislich der Rechtsmittelbegründung gegen den Strafausspruch betreffend die Taten 1 bis 7 sowie den Teilfreispruch betreffend die Anklagefälle 4 bis 9 und 11 bis 13 beschränkt und bleibt erfolglos (vgl. zur Bedeutung der Revisionsbegründung für die Frage der Beschränkung des Rechtsmittels BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201; vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, NStZ 2011, 108, 109).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beweiswürdigung zum Schuldspruch betreffend Tat 12 und zum Schuldumfang bei Tat 5 ist lückenhaft und damit trotz der insoweit nur eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11, NStZ-RR 2012, 84, 85 mwN).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Der Senat kann dem Urteil noch hinreichend entnehmen, dass die sachverständige Strafkammer einen Hang des Angeklagten, Kokain im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festzustellen vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Ihre Angriffe gegen die Beweiswürdigung decken - eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsumfangs (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179) - keinen durchgreifenden Rechtsfehler auf.
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Es kann daher dahinstehen, ob der Angeklagte die Taten auch zur Finanzierung seines Kokainkonsums begangen hat, was - wohl entgegen der Auffassung des Landgerichts - den erforderlichen Symptomcharakter begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Die Beanstandungen sind daher revisionsrechtlich unbeachtlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147, und vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17

    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur

    Auszug aus BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19
    Wird dem Zeugen hinsichtlich weiterer Taten nicht gefolgt, so muss das Tatgericht jedenfalls regelmäßig außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, NStZ 2018, 116).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19); für die Angaben eines Mitangeklagten gilt nichts anderes.
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 ? 5 StR 391/19, NStZ-RR 2020, 89).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Denn es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 391/19); für die Angaben eines Mitangeklagten gilt nichts anderes.
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