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   BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19   

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https://dejure.org/2019,33681
BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19 (https://dejure.org/2019,33681)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - 5 StR 399/19 (https://dejure.org/2019,33681)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19 (https://dejure.org/2019,33681)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3464
  • NStZ 2019, 724
  • StV 2020, 104
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527).
  • BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
    Zum anderen liegt nach den Feststellungen des Landgerichts nahe, dass es sich ohnehin lediglich um eine Tat der (fehlgeschlagenen) versuchten Nötigung handelt, hinter der die Bedrohungstaten zurücktreten würden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 mwN).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206 mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 aaO; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465 jeweils mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Denn mit Blick hierauf und auf die Gefälligkeiten zu Gunsten des Geschädigten, demgegenüber der Angeklagte zuvor stets nachgegeben und dem er sich gefügt hatte, beruhten die Antriebsregungen ihrerseits nicht auf einer niedrigen Gesinnung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 ? 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 Rn. 8).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    Die Gesamtbetrachtung hat die Entstehungsgeschichte der Tat zu berücksichtigen, die Persönlichkeit des Täters, dessen Beziehung zum Opfer und die näheren Umstände der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724).

    Letzteres ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande war, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527 und Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 f.).

  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Dabei ist maßgeblich, ob ein an sich normalpsychologischer Affekt wie Rache im konkreten Fall seinerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 393/19 Rn. 5; und vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19

    Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19 mwN).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 aaO; Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NJW 2019, 3464, 3465 jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 8; vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19 Rn. 8; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20; vom 31. Juli 2018 - 1 StR 260/18 Rn. 5 und vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03 Rn. 4; Urteile vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11 Rn. 14 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11 Rn. 10).
  • BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21

    Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem

    Anzustellen ist eine Gesamtbetrachtung, die sowohl die näheren Umstände der Tat sowie deren Entstehungsgeschichte als auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Beziehung zum Opfer einschließt (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724, 725).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18; Beschluss vom 12.09.2019, Az. 5 StR 399/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 175/19

    Grundsatz freier richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20

    Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex;

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 399/22

    Schuldspruch wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von

  • LG Kassel, 24.08.2022 - 10 Ks 1690 Js 44771/21
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
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