Rechtsprechung
BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,5902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prüfung des Vorliegens eines milderen Strafrahmens bei vorhergehender Milderung der Strafe
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77
Umstände, die für die Schuldfähigkeit bedeutsam sind, sind von der Berücksichtigung nach § 213 StGB nicht ausgeschlossen (BGHSt 16, 360, 362; 2 StR 14/75 vom 26. Februar 1975, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 542). - BGH, 26.02.1975 - 2 StR 14/75
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Wahrunterstellung, dass sich in der …
Auszug aus BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77
Umstände, die für die Schuldfähigkeit bedeutsam sind, sind von der Berücksichtigung nach § 213 StGB nicht ausgeschlossen (BGHSt 16, 360, 362; 2 StR 14/75 vom 26. Februar 1975, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 542). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77
Der Senat kann nicht nachprüfen, ob das Schwurgericht die Anwendbarkeit des Strafrahmens nach § 213 StGB unter Berücksichtigung aller Umstände, die für die Bewertung von Tat und Täter in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 98), geprüft hat. - BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …
Auszug aus BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77
Dadurch, daß das Schwurgericht die dem Strafrahmen des § 212 Abs. 1 StGB entnommene Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit gemildert hat (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB), erübrigte sich die Prüfung unter dem Gesichtspunkt des § 213 StGB (2. Alternative) nicht (BGH NJW 1956, 756, Nr. 18; 1 StR 416/76 vom 21. Dezember 1976).
- BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung …
Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57).