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   BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81   

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BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81 (https://dejure.org/1983,476)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1983 - 5 StR 409/81 (https://dejure.org/1983,476)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1983 - 5 StR 409/81 (https://dejure.org/1983,476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung des Beschuldigten über seine Rechte - Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr - Möglichkeit der Vernehmung einer Verhörsperson zur Erforschung des Sachverhalts

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarkeit von Aussagen des Beschuldigten bei unterbliebener Hinweispflichtit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 163a Abs. 4 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 395
  • NJW 1983, 2205
  • MDR 1983, 857
  • NStZ 1983, 565
  • StV 1983, 494
  • JR 1983, 716
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten -

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1968 - 4 StR 19/68 - BGHSt 22, 170 gehindert.

    Das Urteil des 4. Strafsenats in BGHSt 22, 170 beruht allerdings nicht auf der dort zu § 136 StPO geäußerten Rechtsansicht.

    Er läßt allerdings offen, ob § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO in der Fassung des StPÄG vom 19. Dezember 1964 (BGBl I 1067) bloß eine "Ordnungsvorschrift" ist, wie der 4. Strafsenat in BGHSt 22, 170 angenommen hat und der Generalbundesanwalt auch weiter meint.

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Fassung und Zweck der Vorschrift legen es eher nahe, die in ihr begründete Hinweispflicht ebenso wie die entsprechende Hinweispflicht in der Hauptverhandlung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO als zwingend anzusehen (BGHSt 25, 325 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]).

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats über die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Hinweispflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGHSt 25, 325 [BGH 14.05.1974 - 1 StR 366/73]) steht der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen: "Was für die Hauptverhandlung gilt, auf deren Inbegriff das Urteil beruht (§ 261 StPO), gilt nicht ohne weiteres auch für das Vorverfahren" (a.a.O. S. 331).

  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 582/74

    Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr - Einhaltung der

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch in zwei Urteilen vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74 - VRS 50, 350 und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 221/79 - bei Spiegel in DAR 1980, 203 und bei Pfeiffer in NStZ 1981, 94 auf diese Rechtsansicht gestützt.
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Besonders am Anfang der Ermittlungen kann der Zeitpunkt zweifelhaft sein, in dem die Belehrungspflicht eintritt (BGHSt 22, 129, 136).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Vielmehr hat der 2. Strafsenat im gleichen Sinn zu der Frage Stellung genommen, wobei allerdings die Entscheidung nicht auf dieser Ansicht beruht (Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 - S. 25).
  • BGH, 26.06.1979 - 5 StR 221/79

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch in zwei Urteilen vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74 - VRS 50, 350 und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 221/79 - bei Spiegel in DAR 1980, 203 und bei Pfeiffer in NStZ 1981, 94 auf diese Rechtsansicht gestützt.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Die Vorschrift dient der Sicherung des mit der Gewährung des Rechts zur Zeugnisverweigerung verfolgten Zweckes (BGHSt 2, 99).
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
    Der Beschuldigte befindet sich nicht in einer solchen Zwangslage (BGHSt 3, 149, 152).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO), so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden (Aufgabe BGH, 7. Juni 1983, 5 StR 409/81, BGHSt 31, 395).

    Ist der Vernehmung des Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 S. 2 StPO), so dürfen Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden (Aufgabe BGH, 7. Juni 1983, 5 StR 409/81, BGHSt 31, 395).

    Hieran sieht es sich durch den in BGHSt 31, 395 abgedruckten Beschluß des Senats vom 7. Juni 1983 - 5 StR 409/81 gehindert.

    Dem steht nicht entgegen, daß sich die in BGHSt 31, 395 abgedruckte Senatsentscheidung auf eine andere Verfahrenslage bezogen hatte: Dort hatte die Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten mit der Revision beanstandet, daß der Tatrichter eine ohne Belehrung (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO) zustande gekommene Aussage des Beschuldigten mit Rücksicht auf ein Verwertungsverbot nicht berücksichtigt und deswegen den Angeklagten freigesprochen hatte.

    Im vorliegenden Fall hat der Tatrichter im Anschluß an BGHSt 31, 395 ein Verwertungsverbot abgelehnt und deswegen den Angeklagten verurteilt.

    Der Senat weicht damit von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHSt 31, 395; BGH GA 1962, 148; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 94) ab, desgleichen von der in BGHSt 22, 170, 172 vertretenen, dort aber nicht ausschlaggebenden Rechtsauffassung des 4. Strafsenats sowie von dem Urteil des 4. Strafsenats vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74 - (VRS 50, 350).

    c) Das in BGHSt 31, 395, 399 f hervorgehobene Erfordernis einerwiderspruchsfreien Abstimmung der zu § 136 und zu § 136 a StPO entwickelten Auslegungsgrundsätze spricht nicht dagegen, bei einem Verstoß der Polizei gegen ihre Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO ein Verwertungsverbot anzunehmen.

    Der Senat sieht auch keinen Wertungswiderspruch darin, daß das Verwertungsverbot in den Fällen des § 136 a StPO davon abhängt, daß das verbotene Verhalten auf die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eingewirkt hat, während in den Fällen des § 136 Abs. 1 Satz 2 der "Nachweis", daß der Verstoß gegen das Belehrungsgebot einen Irrtum über die Aussagepflicht zur Folge gehabt hat, "praktisch nicht zu führen" ist (BGHSt 31, 395, 400).

    Die rechtsvergleichenden Ausführungen des vorlegenden Oberlandesgerichts geben dem Senat Anlaß zu folgenden Bemerkungen: Bei aller Vorsicht, die bei Rechtsvergleichen wegen der unterschiedlichen strafprozessualen Prinzipien geboten ist, kann gesagt werden, daß in Rechtsordnungen des westlichen Auslands sowohl die in BGHSt 31, 395 zugrunde gelegte Wertung als auch ein Verwertungsverbot, wie es nunmehr vom Senat angenommen wird, anzutreffen sind.

    Der 1. und 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben mitgeteilt, daß sie keine Entscheidungen getroffen haben, die auf der in BGHSt 31, 395 bezeichneten Rechtsauffassung beruhen.

    Auch der 3. Strafsenat hat auf die Anfrage des 5. Strafsenats keine Entscheidung mitgeteilt, auf die diese Voraussetzung zutrifft, Der 4. Strafsenat hat erklärt, er halte nicht mehr an seiner mit Urteil vom 20. März 1975 - 4 StR 582/74 - geäußerten Rechtsauffassung fest, die mit BGHSt 31, 395 übereinstimmte.

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, im Sinne der Grundsätze der Entscheidung BGHSt 31, 395 zu beschließen.

  • BGH, 10.02.2021 - 6 StR 326/20

    Urteil des Landgerichts Cottbus wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem

    Dieser Grundsatz ist von der Rechtsprechung für die Vernehmung von Beschuldigten anerkannt (vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 1968 - 4 StR 19/68, BGHSt 22, 170, 175; vom 1. April 1992 - 5 StR 457/91, BGHSt 38, 263, 268; Beschlüsse vom 7. Juni 1983 - 5 StR 409/81, BGHSt 31, 395, 399 f.; vom 16. März 1989 - 1 StR 608/88, StV 1989, 515 m. abl.
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89

    Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei

    Einer Auseinandersetzung mit der von der Revision für falsch gehaltenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 31, 395 bedarf es nicht.
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Sie schließt nicht jede List bei der Vernehmung aus, verbietet aber eine Lüge, durch die der Beschuldigte bewußt irregeführt und seine Aussagefreiheit beeinträchtigt wird (vgl. BGHSt 31, 395, 399/400; Boujong in KK, 2. Aufl. § 136 a StPO Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Es muß sich um schwerwiegende Verstöße handeln (BGHSt 31, 395, 399).

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, die Polizei habe vor der Vernehmung vom 18. Januar 1988 die gemäß § 136 StPO erforderliche Belehrung unterlassen, kann offenbleiben, ob die Behauptung zutrifft und ob gegebenenfalls der Entscheidung BGHSt 31, 395 zu folgen wäre.

  • BGH, 21.05.2004 - 1 StR 170/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (bewusste Täuschung oder Irreführung; Grenze der

    Liegen nur fahrlässige Fehlleistungen bzw. Fehlinformationen der Ermittlungsbeamten vor, fehlt es an einem gezielten Einsatz unzulässiger Mittel (vgl. BGHSt 31, 395, 399 f.; BGH StV 1989, 515; KK-Boujong, 5. Aufl., § 136a Rdn. 23).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Das Schreiben stellt allenfalls eine unbeabsichtigte Irreführung dar, die nicht unter § 136a StPO fällt (vgl. BGHSt 31, 395, 400; BGHR StPO § 136a Abs. 1 Täuschung 3 m.w.N.; Boujong in KK 5. Aufl. § 136a Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 202/83

    Niederschrift - Aussage - Beschuldigter - Zeuge - Ermittlungsverfahren -

    Bei einer Beschuldigtenvernehmung führt der unterbliebene Hinweis auf seine Aussagefreiheit zwar für das Strafverfahren nicht zu derselben strengen Unverwertbarkeit des verfahrenswidrig zustandegekommenen Vernehmungsprotokolls gegen ihn in seiner Rolle als Angeklagten (s. BGHSt 22, 170 ; BGH Beschl. vom 7. Juni 1983 - 5 StR 409/81 - NJW 1983, 2205 ).
  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

    Unbeabsichtigte Irreführungen bzw. fahrlässige Fehlleistungen oder Fehlinformationen fallen nicht darunter (vgl. BGHSt 31, 395, 399 f. [BGH 07.06.1983 - 5 StR 409/81] ; 35, 328, 329 [BGH 24.08.1988 - 3 StR 129/88] ; BGH StV 1989, 515 m. Anm. Achenbach; BGHR StPO § 136 a Abs. 1 Täuschung 5).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

    Strafprozessuale Beweisverwertungsverbote, wie sie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 27. Februar 1992 (a.a.O.) unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH vom 7.6.1983 BGHSt 31, 395) für den Fall der Missachtung der Belehrungspflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO bejaht hat, sind im Licht des besonderen Spannungsfeldes zu sehen, das im Strafprozess zwischen dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch auf der einen und dem Schutz von Grundrechten des Betroffenen auf der anderen Seite besteht (vgl. OVG MV vom 20.3.2008 Az. 1 M 12/08, Juris, RdNr. 7).
  • OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88

    Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten

  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 457/91

    Verwertbarkeit von Aussagen eines Beschuldigten, der nach dem im Zeitpunkt der

  • OLG Celle, 11.08.1992 - 1 Ss 2/91

    Sprungrevision gegen einer Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

  • VGH Bayern, 16.12.2010 - 11 CS 10.2718

    Einmaliger Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis; Herleitung dieses

  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im

  • AG Homburg, 15.11.1993 - 5 Gs 854/93
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