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   BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03   

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https://dejure.org/2004,7461
BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03 (https://dejure.org/2004,7461)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 5 StR 410/03 (https://dejure.org/2004,7461)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03 (https://dejure.org/2004,7461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 136 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO
    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt); Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Verteidigerwiderspruch hinsichtlich der Verletzung des Anwesenheitsrechts des Erziehungsberechtigten); Tötungsvorsatz (Hemmschwelle); Mord (niedrige ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Versagung des letzten Worts; Recht auf Einsicht in vorbereitende Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen; Wiedereintritt in die Verhandlung an Stelle einer vorgesehenen Urteilsverkündung; Verwertung der polizeilichen Vernehmungen des Angeklagten; Rüge der ...

  • Judicialis

    StPO § 29; ; StPO § ... 244 Abs. 2; ; StPO § 254; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; JGG § 48 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Motivbündel aus Lust an Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und anderem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 569/98

    Versuchter Totschlag; Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    c) Die Annahme der Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe ist ersichtlich rechtsfehlerfrei, und zwar auch bei dem Angeklagten B (vgl. BGHSt 47, 128, 131; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27; BGH NStZ 1999, 129, 130).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    (2) Daß die Jugendkammer bei der Feststellung der Voraussetzungen erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) den anderweit begründeten bedingten Tötungsvorsatz mit der damit einhergehenden Überwindung einer hohen Hemmschwelle - für sich genommen zutreffend - herangezogen hat (UA S. 38), ohne indes andererseits den Zustand der alkoholbedingten Enthemmung der Angeklagten als mögliches Gegenindiz beim Tötungsvorsatz ausdrücklich erörtert zu haben (vgl. BGH NStZ 2004, 51, 52), erweist sich ebenfalls nicht als durchgreifend bedenklich.
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    Die auf § 338 Nr. 3 StPO, zudem auf Verletzung des § 29 StPO gestützte Verfahrensrüge des Angeklagten B ist jedenfalls offensichtlich unbegründet (vgl. nur BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9 und BGHR StPO § 29 Abs. 1 Amtshandlung, unaufschiebbare 2, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 14.12.2000 - 3 StR 414/00

    Merkmal "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört" bei den

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    Der einen Ausschluß der Öffentlichkeit ablehnende Beschluß der Jugendkammer läßt eine Verletzung des insoweit bestehenden tatgerichtlichen Ermessens (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Dezember 2000 - 3 StR 414/00) nicht erkennen.
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    b) Soweit der Angeklagte B aus entsprechenden Gründen die Verwertung polizeilicher Angaben der Mitangeklagten L und S sowie der gesondert verfolgten Zeugin St beanstandet, scheitert die Zulässigkeit seiner Rüge von vornherein daran, daß es an einer eigenen Rechtsverletzung dieses Beschwerdeführers fehlt, aus welcher er für sich ein Verwertungsverbot herleiten könnte (vgl. BGHSt 47, 233, 234; BGHR StPO § 136 Belehrung 5; Boujong in KK 5. Aufl. § 136 Rdn. 27).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    Mit der so im Hauptverhandlungsprotokoll wiedergegebenen Verfahrensweise ist - zumal in der besonderen Situation des Wiedereintritts in die Verhandlung nach vorher bereits erfolgter Gewährung eines Schlußworts (vgl. BGH StV 1999, 5) - die ausreichende Gelegenheit der Angeklagten zum letzten Wort belegt, wenngleich eine formal noch deutlichere Protokollierung ("die Angeklagten hatten das letzte Wort") vorzuziehen gewesen wäre (vgl. BGHSt 13, 53, 59 f.; 18, 84; Schoreit in KK 5. Aufl. § 258 Rdn. 17).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    b) Soweit der Angeklagte B aus entsprechenden Gründen die Verwertung polizeilicher Angaben der Mitangeklagten L und S sowie der gesondert verfolgten Zeugin St beanstandet, scheitert die Zulässigkeit seiner Rüge von vornherein daran, daß es an einer eigenen Rechtsverletzung dieses Beschwerdeführers fehlt, aus welcher er für sich ein Verwertungsverbot herleiten könnte (vgl. BGHSt 47, 233, 234; BGHR StPO § 136 Belehrung 5; Boujong in KK 5. Aufl. § 136 Rdn. 27).
  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 247/02

    Mord (niedrige Beweggründe: menschenverachtender Vernichtungswille; Bewusstsein

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    Sie werden für die gegebene Fallgestaltung auch durch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB nicht in Frage gestellt (vgl. BGHR aaO; BGH NStZ-RR 2003, 78, 79; vgl. auch BGHSt aaO S. 133).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    c) Die Annahme der Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe ist ersichtlich rechtsfehlerfrei, und zwar auch bei dem Angeklagten B (vgl. BGHSt 47, 128, 131; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27; BGH NStZ 1999, 129, 130).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03
    Mit der so im Hauptverhandlungsprotokoll wiedergegebenen Verfahrensweise ist - zumal in der besonderen Situation des Wiedereintritts in die Verhandlung nach vorher bereits erfolgter Gewährung eines Schlußworts (vgl. BGH StV 1999, 5) - die ausreichende Gelegenheit der Angeklagten zum letzten Wort belegt, wenngleich eine formal noch deutlichere Protokollierung ("die Angeklagten hatten das letzte Wort") vorzuziehen gewesen wäre (vgl. BGHSt 13, 53, 59 f.; 18, 84; Schoreit in KK 5. Aufl. § 258 Rdn. 17).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers

  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    Die der Tötung vorangegangenen Körperverletzungshandlungen waren bei aller Steigerung noch nicht lebensgefährdend; danach ist hier noch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht es unterlassen hat, einen Mittätervorsatz zu erörtern, der so stark gesteigert war, daß dabei sogar die Tötung des Opfers durch einen enthemmten Tatgenossen in Kauf genommen wurde (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2004 - 5 StR 530/03 - und vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03).
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Die gebotene Auslegung des freilich ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls ergibt eben noch ausreichend (vgl. BGHSt 13, 53, 59; BGH NStZ 2005, 280; BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03), dass den Erziehungsberechtigten am vorangegangenen Sitzungstag das letzte Wort gewährt worden war, sie jedoch davon keinen Gebrauch gemacht hatten.
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