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   BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05   

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https://dejure.org/2006,3822
BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05 (https://dejure.org/2006,3822)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - 5 StR 410/05 (https://dejure.org/2006,3822)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 (https://dejure.org/2006,3822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO
    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne niedrige Gesinnung); Beweiswürdigung (ausnahmsweise Rekonstruktion der Hauptverhandlung bzw. des Gehalts eines Beweismittels)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verdeckungsabsicht als Mordmerkmal; Rechtmäßigkeit der Verneinung des Vorliegens von niedrigen Beweggründen; Umfang der Erörterungspflicht des Gerichts

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § ... 112 Abs. 1; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StPO § 136; ; StPO § 137; ; StPO § 163a; ; StPO § 261; ; StPO § 265; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 337 Abs. 1
    Beurteilungsspielraum des Tatrichters bei der Prüfung "niedriger Beweggründe"

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2 ; StPO § 337 Abs. 1
    Beurteilungsspielraum des Tatrichters bei der Prüfung "niedriger Beweggründe"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 140
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 394/94

    Mordmerkmale - Zorn - Wut - Niedrige Beweggründe - Prinzip der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Bei einer Tötung aus Wut oder Verärgerung kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH NJW 1995, 3196).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Bei diesen Abwägungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGH, Urt. v. 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05 m.w.N.).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Das Tatgericht war nicht verpflichtet, dem Angeklagten seine Bewertung des Ergebnisses der dazu durchgeführten Beweisaufnahme mitzuteilen (vgl. BGHSt 43, 212).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Es liegt in dem Antrag vom 23. März 2005 schon kein Beweisantrag vor, weil der Angeklagte insoweit keine bestimmte Beweisbehauptung erhebt, sondern nur das Beweisziel umschreibt, der Angeklagte habe die betreffenden Gegenstände nicht berührt (vgl. BGHSt 39, 251).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Umstände, die zu Hinweisen hätten nötigen können (vgl. BGHSt 48, 221, 228 f.), trägt die Revision nicht vor.
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 607/92

    Beweiswürdigung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Revision - Aussage -

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
    Allenfalls dann, wenn sich das Revisionsgericht mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den Beweisgehalt des Beweismittels ohne weiteres unmittelbar selbst zu erschließen vermag, kann die Rüge eines Verstoßes gegen § 261 StPO unter Umständen erfolgreich sein (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1991, 549; 1993, 115; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 6, 22, 30).
  • BGH, 24.11.2005 - 1 StR 443/05

    Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung: Widerspruch und Ziehung eines

  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 409/90

    Umfang der Erörterung beweiserheblicher Umstände in den Urteilsgründen

  • BGH, 20.08.1991 - 5 StR 354/91

    Notwendigkeit der Erörterung wesentlicher beweiserheblicher Umstände in den

  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Er war nicht von vorneherein bedeutungslos, sondern geeignet, auf die Beweislage zu Gunsten des Angeklagten Einfluss zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    aa) Auch im Fall eines Freispruchs muss der Tatrichter die wesentlichen Gründe seiner Entscheidung in den schriftlichen Urteilsgründen darlegen (BGH, Urteile vom 2. April 2008 - 2 StR 19/08; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

    Insofern beurteilt sich die Erörterungsbedürftigkeit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme; (nur) mit Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174 f.; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Im Hinblick auf die sonstige Beweislage, insbesondere die Einlassung des Angeklagten, der den tödlichen Messerstich eingeräumt hat, sowie die glaubhaften Aussagen der Zeugen Ki. und D., musste die Strafkammer aus den als wahr unterstellten Angaben des Zeugen B. nicht die von der Antragstellerin bzw. dem Angeklagten angestrebten Schlussfolgerungen ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rn. 71a).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, und vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, NStZ-RR 2006, 140, jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08

    Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen);

    Er war nicht von vornherein bedeutungslos, sondern geeignet, zu Gunsten des Angeklagten die belastende Beweislage einzuengen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; 40).

    Das Landgericht war nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und seine Abwägung einzustellen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 69/23

    Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft oder Schuld; Bindung des

    Es muss nur die wesentlichen beweiserheblichen Umstände erörtern (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 12; Beschluss vom 31. Januar 2023 - 5 StR 503/22).
  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 3 Ss OWi 599/09

    Beweisantrag; Beweistatsache; Beweisziel; Radarfoto; Identität

    Dies ist das Beweisergebnis, welches sich der Antragsteller aus dem begehrten Beweis erhofft (BGH Urt. v. 24.01.2006 - 5 StR 410/05 = BeckRS 2006, 01989; OLG Hamm NZV 1998, 425, 426; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 20, 20 a).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08

    Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht

  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 333/09

    Wiedererkennen in der Hauptverhandlung (geringer Beweiswert; Beruhen);

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