Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,248
BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92 (https://dejure.org/1993,248)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1993 - 5 StR 418/92 (https://dejure.org/1993,248)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 (https://dejure.org/1993,248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StGB; § 17 S. 2 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; Art. 315 Abs. 1 EGStGB; § 5 WStG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 213 StGB-DDR; § 258 Abs. 1 StGB-DDR; § 27 GrenzG-DDR
    Strafbarkeit des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze durch Grenzsoldaten der DDR

  • lexetius.com

    StGB § 2; WStrG § 2 Abs. 1, Abs. 3, § 5; GrenzG § 27 Abs. 2 S. 1; StGB § 213 Abs. 3 Nr. 5; StGBEG Art. 315 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2

  • DFR

    Mauerschützen II

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    DDR: Grenzgesetz § 27; StGB § 2; WStG §§ 2, 5
    Schußwaffengebrauch an der Berliner Mauer

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schuld und Entschuldbarkeit von Mauerschützen und ihren Befehlsgebern: zu einem unbewältigten Problem bei der Bewältigung von DDR-Altlasten (Albin Eser; de Gruyter 1996, 337)

  • horch-und-guck.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    37 Meter - Der Tod von Chris Gueffroy und der erste Mauerschützenprozess (Doris Liebermann; Horch und Guck 2010, 16-17)

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 168
  • NJW 1993, 1932
  • MDR 1993, 554
  • NStZ 1993, 486
  • NJ 1993, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer (im Anschluss an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/92, NJW 1993, 141).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - (zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; vollständig abgedruckt in EuGRZ 1993, 37; weiterer Abdruck in NJW 1993, 141) in Abschn. B I ausgeführt, daß die "act of state doctrine" keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG sei und nicht die Auslegung des innerstaatlichen deutschen Rechtes bestimme.

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 546/92

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung an DDR-KoKo

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, sind Funktionsträger, die über einen größeren Überblick und über eine differenziertere Ausbildung verfügten, bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden (vgl. das Senatsurteil vom 3. November 1992, Abschn. C III 4 sowie das Senatsurteil vom 3. März 1992 - 5 StR 546/92, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen -).
  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Aus der Entscheidung BGHSt 35, 379 ergibt sich nichts Gegenteiliges, weil der BGH dort einen Fall zu beurteilen hatte, in dem die hingenommenen tatrichterlichen Feststellungen keinen bedingten Tötungsvorsatz ergaben (vgl. Abschn. C III 1 des Urteils vom 3. November 1992).
  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Da nur Bundes- oder Landesgesetze die Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfGE 12, 281, 288; 29, 348, 358; vgl. auch BVerfGE 11, 150, 160, 163), käme eine Vorlage nur in Betracht, wenn der Senat annehmen müßte, die Vorschriften des Einigungsvertrages, die die Anwendung von DDR- Recht vorsehen, seien ihrerseits verfassungswidrig (vgl. Klein in Umbach/Clemens, BVerfGG (1992) § 80 Rdn. 17, 28 f).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 23/58

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Über diese Grenzen hinaus wollte der Gesetzgeber des Einigungsvertrages nicht die materielle Geltung des Rechts der DDR bestätigen (vgl. auch Art. 143 GG idF des Einigungsvertrages sowie BVerfGE 16, 343, 346).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Da nur Bundes- oder Landesgesetze die Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfGE 12, 281, 288; 29, 348, 358; vgl. auch BVerfGE 11, 150, 160, 163), käme eine Vorlage nur in Betracht, wenn der Senat annehmen müßte, die Vorschriften des Einigungsvertrages, die die Anwendung von DDR- Recht vorsehen, seien ihrerseits verfassungswidrig (vgl. Klein in Umbach/Clemens, BVerfGG (1992) § 80 Rdn. 17, 28 f).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58

    Devisenbewirtschaftungsgesetze

    Auszug aus BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
    Da nur Bundes- oder Landesgesetze die Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfGE 12, 281, 288; 29, 348, 358; vgl. auch BVerfGE 11, 150, 160, 163), käme eine Vorlage nur in Betracht, wenn der Senat annehmen müßte, die Vorschriften des Einigungsvertrages, die die Anwendung von DDR- Recht vorsehen, seien ihrerseits verfassungswidrig (vgl. Klein in Umbach/Clemens, BVerfGG (1992) § 80 Rdn. 17, 28 f).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 ; 39, 168 ; 40, 218 ; 40, 241 ).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Verstoß gegen das Strafrecht derart auf der Hand lag, daß er für einen durchschnittlichen Soldaten mit dem Informationsstand des jeweiligen Befehlsempfängers ohne weiteres Nachdenken und ohne weitere Erkundigungen einsichtig war (vgl. BGHSt 39, 168 ).

    Auch ihre sonstigen Darlegungen ergeben mit noch hinreichender Deutlichkeit aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe und der Bezugnahme auf die Ausführungen in den vorangegangenen, die gleiche Fallkonstellation betreffenden Entscheidungen vom 3. November 1992 (BGHSt 39, 1) und vom 25. März 1993 (BGHSt 39, 168), daß dem Schuldprinzip genügt ist.

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 168.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Im Zeitpunkt der Stellung und Bescheidung des Beweisantrags (am 19. Juni 1997) war allen Beteiligten die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem vorliegenden Problem bekannt: Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem zweiten Urteil zum Komplex vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer (BGHSt 39, 168) aufgrund der dort zugrunde gelegten Feststellungen die Gespaltenheit der Befehlslage, insbesondere die Verschiedenheit zwischen den "offiziellen Anweisungen" einerseits und den den Grenzsoldaten vermittelten Regeln andererseits erörtert (insbesondere aaO S. 169 ff., 187 f.).

    Im Wortlaut der Beschlüsse des Politbüros und des Nationalen Verteidigungsrates wurde diese Anweisung, notfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz auf Flüchtlinge zur Fluchtverhinderung zu schießen, allerdings verklausuliert (vgl. BGHSt 39, 168, 170, 187: "perfide Doppelstrategie").

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht (BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR in Berlin vor Inkrafttreten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (im Anschluß an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 und BGH, 25. März 1993, 5 StR 418/92, BGHSt 39, 168).

    In seiner Forderung, bei der Beurteilung des Grenzsoldaten nicht die der damaligen Staatspraxis entsprechende, sondern eine an den Menschenrechten orientierte Auslegung des Rechtfertigungsgrundes zugrunde zu legen, hat der Senat keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG gesehen (BGHSt 39, 1, 26 ff; 39, 168, 185).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, und zwar auch unter Berücksichtigung der auf Art. 103 Abs. 2 GG bezogenen kritischen Stellungnahmen im Schrifttum, die seit seiner Entscheidung BGHSt 39, 168 veröffentlicht worden sind (u.a. Jakobs GA 1994, 1; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Lieferung 30 1992, Art. 103 Abs. 11, Rdn. 255; vgl. auch Alexy, Mauerschützen: Zum Verhältnis von Recht, Moral und Strafbarkeit, 1993).

    Entscheidend ist, daß "die Tötung eines unbewaffneten Flüchtlings durch Dauerfeuer unter den gegebenen Umständen ein derart schreckliches und jeder vernünftigen Rechtfertigung entzogenes Tun war, daß der Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot auch für einen indoktrinierten Menschen ohne weiteres einsichtig, also offensichtlich war" (BGHSt 39, 1, 34; 39, 168, 190).

    Die Ausführungen zum Verbotsirrtum und seiner Vermeidbarkeit stehen im Einklang mit den Gesichtspunkten, die der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 168, 188, 190 ff dargelegt hat.

    Die Bemessung der Freiheitsstrafe und ihre Aussetzung steht im Einklang mit den Erwägungen des Senats in gleichgelagerten Fällen (vgl. BGHSt 39, 1, 35 f; 39, 168, 193; Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 204/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).

    Die Erläuterung des Befehls durch den täglich wiederholten und ersichtlich dem Willen des Befehlsgebers entsprechenden (vgl. BGHSt 39, 168, 186 ff.) "Kampfauftrag" besagte, daß eine Flucht in jedem Falle, notfalls durch tödliche Schüsse, zu verhindern war (UA S. 4).

    a) Der Senat hat in seinen Entscheidungen BGHSt 39, 1 ff. und BGHSt 39, 168 ff. (vgl. auch das Senatsurteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 = NJW 1994, 2703, zum Abdruck in BGHSt 40, 218 vorgesehen) ausgeführt:.

    c) Die Rechtsprechung des Senates im Hinblick auf die "Radbruch'sche Formel", zum internationalen Menschenrechtsschutz und zu der Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung des DDR Rechts hat auch nach den Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1994 (NJW 1994, 2703 ff., 2708 ff., zum Abdruck in BGHSt 40, 218; 40, 241 vorgesehen) zu kritischen Äußerungen im Schrifttum geführt (Amelung NStZ 1995, 29; Dannecker Jura 1994, 585; Laskowski JA 1994, 151; Luchterhand in: Karsten Schmidt , Vielfalt des Rechts - Einheit der Rechtsordnung? Hamburger Ringvorlesung 1994 S. 165, 179 ff.; Pawlik GA 1994, 472 und Rechtstheorie 25, 1994, 101; Schlink NJ 1994, 433; vgl. ferner die Schrifttumshinweise in BGHSt 39, 168, 181, BGH NJW 1994, 2708, 2711 sowie Dreier ZG 1993, 300; Dreier in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 57; Frommel in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 81; Herrmann NStZ 1993, 487; Jakobs GA 1994, 1; Arthur Kaufmann NJW 1995, 81; Lampe ZStW 106, 1994, 683, 709; Ott NJ 1993, 337; Pawlik in: Rechtsphilosophische Hefte II, 1993, S. 95; Rittstieg Demokratie und Recht 1993, 18; Roggemann, Systemwechsel und Strafrecht, 1993; Spendel Recht und Politik 1993, 61; Wullweber Kritische Justiz 1993, 49).

    Dazu ist zu bemerken: Der Senat hat auf die Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung mit Mitteln des Rechtes der DDR Bezug genommen, weil er das geschriebene Recht der DDR nicht außer Betracht lassen durfte und weil die Möglichkeit der menschenrechtsfreundlichen Auslegung dieses Rechts auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG zu beachten ist (BGHSt 39, 168; 40, 30, 42; vgl. auch nachstehend zu dd).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Nach dem Recht der DDR wäre die Vorstellung, mit einer ungesetzlichen Handlung "recht getan" zu haben, unbeachtlich (vgl. BGHSt 39, 168, 190 f.; Renzikowski ZStW 106 -1994-, 93, 136 f.), und zwar auch bei der Strafrahmenbestimmung.
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Staatspraxis der DDR die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schusswaffen, Selbstschussanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 und vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Dieses Regelungswerk war noch weniger als das Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 (GBl I S. 197; vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff.; 39, 168; zum Gesamtzusammenhang BGHSt 39, 199 und BGH NStZ 1993, 488) geeignet, vorsätzliches tödliches Schießen auf Flüchtlinge an den innerdeutschen Grenzen zu rechtfertigen.
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Zur Verhinderung eines Grenzdurchbruchs ohne Tötungsvorsatz abgegebene Schüsse werden nicht für strafbar gehalten (BGHSt 39, 168, 194; 41, 10, 15; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45, 49; BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488); dabei bezieht sich der Vorbehalt zur Frage der Rechtswidrigkeit - bei Annahme jedenfalls gegebener Entschuldigung - ersichtlich darauf, daß insoweit zusätzlich zur Ausreisefreiheit das - in derartigen Fällen hochgradig gefährdete - Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit tangiert war.
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Die Zubilligung eines - vermeidbaren - Verbotsirrtums (§ 17 Satz 2 StGB) mit Rücksicht auf die dem Angeklagten erteilte "Vergatterung" (vgl. entsprechend BGHSt 39, 1, 3, 35; 39, 168, 169, 190) ist rechtsfehlerfrei.

    Sie steht nicht etwa im Widerspruch zu der vom Landgericht im Rahmen der Erörterung etwaiger Rechtfertigung und bei der Strafzumessung angestellten Erwägung, der Angeklagte hätte zur Erreichung seiner Ziele mildere Mittel einsetzen können, da diese jedenfalls im Sinne der menschenrechtswidrigen Ziele der "Vergatterung" - unbedingte Verhinderung von Grenzverletzungen, sogar um den Preis der Vernichtung von Menschenleben (BGHSt 39, 1, 13 f.; 39, 168, 182 f.; 39, 199, 201) möglicherweise weniger wirksam gewesen wären.

    Die Verhängung einer Bewährungsstrafe gegen den erst 22 Jahre nach der Tat zur Verantwortung gezogenen Angeklagten, den das Landgericht mit Recht als Täter ansieht, der zugleich "in gewisser Weise auch selbst Opfer des politischen Systems der DDR" war, steht - ungeachtet der wegen der Art der "Grenzverletzung" gegebenen Fallbesonderheit - im Einklang mit der Bewertung hinsichtlich der Täterpersönlichkeiten im wesentlichen gleichgelagerter Fälle durch den Senat (BGHSt 39, 1, 35 f.; 39, 168, 193).

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95

    Angehöriger der Grenztruppen der DDR - Innerdeutsche Grenze - Tatbestand eines

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94

    Soldat - Befehl - Rechtswidrigkeit

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage der Strafbarkeit von ehemaligen

  • BGH, 11.12.2001 - 1 StR 408/01

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen; Hemmschwelle);

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95

    Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01

    Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80,

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 337/00

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95

    Verurteilung - Versuchter Totschlag - Anstiftung - Schüsse an der Berliner Mauer

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1853/94

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95

    Schusswaffengebrauch von Soldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze -

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung -

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 116/96

    Anwendung der Radbruch'schen Formel auf einen Mauerschützen

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 24/96

    Bestimmung des Maßstabs der Rechtswidrigkeit einer Befehlslage

  • LG Potsdam, 16.11.2007 - BRH 13262/07

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungswürdigkeit von Waffendelikten im

  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht