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   BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99   

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BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99 (https://dejure.org/2000,5496)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 5 StR 421/99 (https://dejure.org/2000,5496)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 5 StR 421/99 (https://dejure.org/2000,5496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 253, 251 StGB; § 22 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
    Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung mit Todesfolge; Verminderte Schuldfähigkeit; Lebenslange Freiheitsstrafe; Psychodiagnostischen Kriterien; BAK; Hilfsweise Anwendung der vorsätzlichen actio libera in causa

  • lexetius.com
  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
    Trotz des gewichtigen Indizes einer rechtsfehlerfrei berechneten höchstmöglichen Tatzeit-BAK von 2, 59 0/00 durfte der Tatrichter aufgrund der herangezogenen psychodiagnostischen Kriterien - insbesondere im Blick auf das als bereits signifikant zu wertende Leistungsverhalten des Angeklagten im Rahmen der Vorbereitung der detailliert geplanten Tat und des Nachtatverhaltens - im Einklang mit der Beurteilung durch den medizinischen Sachverständigen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit ausschließen (vgl. BGHSt 43, 66).
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96

    Berücksichtigung einer Strafmilderungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99
    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Fortwährende Geltung der Grundsätze der actio libera

    Jedenfalls eine weitergehende Einschränkung des Anwendungsbereichs der Grundsätze der actio libera in causa ist nicht anzuerkennen (vgl. BGHR StGB § 20 actio libera in causa 2; BGH NStZ 1999, 448, 449; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99; vgl. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 - insoweit nicht in BGH NStZ 1999, 501 f. abgedruckt).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 259/00

    Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    b) Angesichts des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH BA 2000, 185 mit weit. Nachw.) war es dem Schwurgericht nicht verwehrt, unter Berücksichtigung des vom Angeklagten gezeigten Leistungsverhaltens und seiner Alkoholgewöhnung trotz einer Blutalkoholkonzentration von 2, 48 %o zur Tatzeit von einer nicht erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH, Urteil vom 8. Februar 2000 - 5 StR 421/99).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1998 - 5 StR 421/99   

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