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   BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81   

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https://dejure.org/1982,10903
BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81 (https://dejure.org/1982,10903)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1982 - 5 StR 426/81 (https://dejure.org/1982,10903)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1982 - 5 StR 426/81 (https://dejure.org/1982,10903)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die Betrugstaten genutzten Gesellschaft und Wiederaufnahme des betrügerischen Unternehmens - Keine willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters bei einer Entbindung der Schöffen wegen Urlaubs ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81
    Der Revision ist zuzugeben, daß die in dem ablehnenden Beschluß zunächst nur enthaltene Begründung, die behauptete Tatsache sei für die Entscheidung ohne Bedeutung, als bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts den Anforderungen nicht entsprach, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei diesem Ablehnungsgrund verlangt wird (vgl. Senat in NStZ 1981, 401).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18

    Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch

    Bei der antragsgemäßen Entbindung eines Schöffen aufgrund eines von diesem angezeigten Urlaubs liegt deshalb Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 426/81).
  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer Entbindung wegen Urlaubs Willkür in aller Regel fernliegt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1982 - 5 StR 426/81).
  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
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